Ob ein Wirtschaftsgut degressiv abgeschrieben werden darf, hängt davon ab, wann es angeschafft wurde. Die degressive Abschreibung gilt nur, wenn der Anschaffungszeitpunkt
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nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028,
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in der Zeit vom 1.4.2024 bis 31.12.2024
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oder in denJahren 2020 bis 2022 liegt.
Liegt die Anschaffung außerhalb der genannten Zeiträume, darf die Abschreibung nur linear erfolgen.
Entscheidet man sich für die Anwendung der degressiven AfA, so wird das Wirtschaftsgut nach der degressiven Buchwertabschreibung abgeschrieben. Dabei ist der Abschreibungssatz auf den letzten Buchwert am Ende des letzten Wirtschaftsjahres anzuwenden. Der Abschreibungssatz beträgt:
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