Schulgeld: So kannst du es von der Steuer absetzen
Schulgeld steuerlich absetzen – geht das? Ja! Schulgeld für Privatschulen ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Hier erfährst du, wie.
Schule von der Steuer absetzen: Was sind die Voraussetzungen?
Wenn dein Kind eine begünstigte Privatschule besucht, kannst du einen Teil des Schulgelds als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Eine wichtige Voraussetzung hierbei ist: Diese Möglichkeit besteht nur, wenn du für dein Kind einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Der Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag reicht dabei bereits aus.
Als Sonderausgaben geltend machen darfst du 30 % des von dir gezahlten Schulgelds. Der Höchstbetrag pro Kind liegt bei 5.000 Euro.
Zentrale Voraussetzung ist, dass die Schule, die dein Kind besucht, zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führt.
Allgemeinbildende Abschlüsse sind:
- Hochschulreife (Abitur);
- Fachhochschulreife (Fachabitur);
- mittlerer Schulabschluss, zum Beispiel qualifizierter Sekundarabschluss I (mittlere Reife);
- Hauptschulabschluss (Berufsreife).
Anerkannt sind auch Schulen, an denen zwar keiner der oben genannten Abschlüsse erlangt werden kann, die aber darauf vorbereiten.
Berufsbildende Abschlüsse sind alle Berufsqualifikationen, die nach erfolgreich absolvierter Ausbildung den Zugang zu einem Beruf ermöglichen. Wichtig dabei ist die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses.
Studiengebühren für Hochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien zählen nicht als Schulgeld.
Bei Schulen in freier Trägerschaft ist unwichtig, wer Träger der Einrichtung ist. Dies können kirchliche Organisationen, Gewerkschaften, Vereine, Privatpersonen oder sonstige Gesellschaften sein. Und: Eltern können den Sonderausgabenabzug auch dann in der Steuer angeben, wenn sich die Schule nur teilweise privat finanziert.
Können Privatschulen im Ausland von der Steuer abgesetzt werden?
Auch wenn dein Kind eine Privatschule im europäischen Ausland besucht, kannst du die Kosten absetzen.
Zum europäischen Ausland zählen die Länder der Europäischen Union oder dem EWR-Raum (neben den EU-Staaten sind dies Island, Liechtenstein und Norwegen).
Ob ein im EU/EWR-Ausland erworbener oder angestrebter Abschluss mit einem inländischen vergleichbar ist, prüfen die zuständigen Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer.
Besucht das Kind eine deutsche Schule außerhalb Europas, können Eltern die Schulkosten ebenfalls absetzen.
Tipp
Kläre am besten schon ab, ob die ausländische Schule die Kriterien erfüllt, bevor dein Kind diese Schule besucht.
Welche Schulen können von der Steuer abgesetzt werden?
- private Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Förderschulen, private Gymnasien oder integrierte Gesamtschulen;
- Waldorfschulen;
- Montessori-Schulen;
- private berufsbildende Einrichtungen wie zum Beispiel Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen, Fachakademien, Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens;
- Volkshochschulen;
- Deutsche Schulen im Ausland (auch außerhalb des EU-/EWR-Gebiet);
- andere Einrichtungen der Weiterbildung, die auf einen anerkannten Abschluss ordnungsgemäß vorbereiten. Sie müssen nach einem staatlich vorgegebenen, genehmigten oder beaufsichtigten Lehrplan ausbilden.
Was zählt nicht zu den Schulkosten?
- Nachhilfeinstitute;
- Musikschulen;
- Sportvereine;
- Feriensprachkurse;
- Privatschulen außerhalb des EU-/EWR-Gebietes, wenn es sich nicht um Deutsche Schulen handelt.
- Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsakademien mit Bachelorgrad
Tipp
Besucht dein Kind eine private Vorschule, kannst du das Entgelt zwar nicht als Schulgeld abziehen. Aber: Wenn du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du die Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten geltend machen.
Werden dir Schulgebühren erstattet, sind sie nicht abzugsfähig. Wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinen Schulkosten zahlt, denke also unbedingt daran, diesen in der Steuererklärung angeben. Sie werden von deinem gezahlten Schulgeld abgezogen.
Wo trage ich die Kosten für Schulgeld in der Steuererklärung ein und welche Nachweise brauche ich?
Die Kosten trägst du in der Anlage Kind ein. Für jedes Kind gibt es eine eigene Anlage. Der Kostennachweis erfolgt durch Vorlage einer Rechnung sowie dem Zahlnachweis auf das Konto des Empfängers.
Rechnungen sowie Kontoauszüge brauchst du nicht beim Finanzamt abzugeben. Auf Nachfrage des Finanzamts solltest du sie allerdings vorweisen können – hebe sie also gut auf.
Das Wichtigste zur Absetzbarkeit von Schulgeld im Überblick
- Schulgeld für begünstigte Privatschulen kannst du steuerlich absetzen.
- Absetzbar sind 30 Prozent der Unterrichtskosten, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr.
- Die Kosten trägst du in der Anlage Kind deiner Steuererklärung ein.
- Rechnungen und Zahlungsnachweise solltest du aufbewahren