Beispiel:
Ein Schreiner erwirbt im April des Jahres 2025 eine Kreissäge im Wert von 3.200 Euro. Die Nutzungsdauer der Säge beträgt acht Jahre, die Abschreibung erfolgt linear.
Die lineare Abschreibung beträgt somit im Jahr 400 Euro (= 3.200 Euro / 8 Jahre). Da der Schreiner die Kreissäge erst im April erworben hat, steht ihm für dieses Jahr eine anteilige Abschreibung in Höhe von 300 Euro zu (400 Euro × 9/12).
Die lineare Abschreibung kann bei allen Wirtschaftsgütern, egal ob beweglich oder unbeweglich, angewendet werden.
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
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