Zu den Abzugsteuern gehört auch die Aufsichtsratssteuer. Des Weiteren kann das Finanzamt den Steuerabzug vom Verdienst beschränkt Steuerpflichtiger verlangen, auch wenn sie in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen. So ist unter anderem der Steuerabzug für folgende Einkünfte vorgesehen:
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Einkünfte aus der Ausübung einer Künstler-/Sportlertätigkeit
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Einkünfte aus der Tätigkeit als Journalist oder Berichterstatter
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Einkünfte aus der Nutzung von Rechten
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Einkünfte aus Aufsichtrats-/Verwaltungsratstätigkeit
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
Verständliche Fragen führen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung.
Plausibilitätsprüfungen, automatische Datenübernahme und eine integrierte Steuer-KI helfen dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
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