Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung wird nicht gewährt. Fällt der endgültige Abgabetermin auf einen arbeitsfreien Tag (Samstag, Sonntag, Feiertag), verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. Wird die Anmelde- und Zahlungsfrist versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag und einen Säumniszuschlag festsetzen. Zudem kann das Finanzamt die fällige Lohnsteuer schätzen und ein Zwangsgeld androhen. Die Lohnsteueranmeldung gilt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Damit ist eine Berichtigung bis zum Eintritt der Verjährung möglich. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Lohnsteueranmeldung abgegeben wurde. Sie beträgt für die Lohnsteuer vier Jahre.
Der Begriff »Abführung der Lohnsteuer« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Lohnsteuerabführung« verwendet.
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