Der BFH hat dazu verbindliche prozentuale und absolute Grenzen für die Unschädlichkeit gewerblicher Einkünfte bei einer Personengesellschaft gezogen:
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Die Nettoumsätze daraus dürfen 3 % des Gesamtnettoumsatzes nicht übersteigen und
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die gewerblichen Nettoumsätze dürfen den Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro nicht übersteigen.
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
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