Die Abgabenordnung ist in folgende neun Teile untergliedert:
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Einleitende Vorschriften
(Anwendungsbereich der Abgabenordnung, steuerliche Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit der Finanzbehörden, Steuergeheimnis, Haftungsbeschränkung für Amtsträger)
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Steuerschuldrecht
(Steuerpflichtiger, Steuerschuldverhältnis, steuerbegünstigte Zwecke, Haftung)
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Allgemeine Verfahrensvorschriften
(Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakte)
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Durchführung der Besteuerung
(Erfassung der Steuerpflichtigen, Mitwirkungspflichten, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Außenprüfung, Steuerfahndung, Steueraufsicht in besonderen Fällen)
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Erhebungsverfahren
(Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen, Verzinsung und Säumniszuschläge, Sicherheitsleistung)
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(allgemeine Vorschriften, Vollstreckung wegen Geldforderungen, Vollstreckung wegen anderen Leistungen als Geldforderungen, Kosten)
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Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
(Zulässigkeit der Rechtsbehelfe, allgemeine Verfahrensvorschriften, besondere Verfahrensvorschriften)
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Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren
(Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften, Strafverfahren, Bußgeldverfahren)
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Schlussvorschriften
Im BMF-Schreiben vom 31.1.2014 wurde die Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht.
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