Zum Inhalt springen

Abstandszahlung

Abstandszahlungen sind Geldleistungen die an oder von Mieter oder Pächter entrichtet werden, um ein Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig zu beenden. Die steuerliche Behandlung der Abstandszahlung richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Falls. Zahlt zum Beispiel der Eigentümer eines Grundstückes dem Mieter eine Abstandszahlung, damit er das Objekt vorzeitig räumt, sind folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Steht die Zahlung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gebäudes oder liegt der zukünftige Verwendungszweck in der Eigennutzung oder unentgeltlichen Überlassung, handelt es sich nicht um Werbungskosten.

  • Zahlungen an einen Mieter, um durch seinen vorzeitigen Auszug eine andere Vermietung zu ermöglichen, stellen Werbungskosten dar.

SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)

SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)

Steuererklärung einfach erstellen:

Verständliche Fragen führen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung.

Plausibilitätsprüfungen, automatische Datenübernahme und eine integrierte Steuer-KI helfen dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Mit oder ohne ELSTER-Zertifikat nutzbar.