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Langzeitarbeitskonto: Was passiert bei Kündigung, Entlassung, Insolvenz?

Veröffentlicht am 05.02.2023

Autor: Redaktion Steuertipps

Ältere Person sitzt mit einem Buch auf einem Sofa in einem Wohnzimmer.

Gerade in größeren Unternehmen sparen Arbeitnehmer häufig auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten Geld- bzw. Zeitguthaben an. Sozialversicherungsrechtlich spricht man hier von »Wertguthaben«. Doch was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigt, entlassen wird, oder der Arbeitgeber vor dem Aus steht?

Im Zweifelsfall kann die Deutsche Rentenversicherung dann die Verwaltung des Guthabens übernehmen und Arbeitnehmern danach durch eine passende Entnahmestrategie dabei helfen, die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken.

Arbeitnehmer können etwa Teile des Arbeitsverdienstes, Einmalzahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage auf vom Arbeitgeber eingerichteten Wertguthabenkonten ansparen. Die Guthaben können später genutzt werden, um eine sozialversicherte Auszeit vom Job zu nehmen oder sich frühzeitig vom Arbeitsleben zu verabschieden – bei Fortbestehen des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. So kann man sich beispielsweise drei Jahre lang nur drei Viertel seines Gehalts auszahlen lassen und sich im vierten Jahr von der Arbeit freistellen lassen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft im vierten Jahr weiter, und der Arbeitnehmer ist weiterhin krankenversichert und erwirbt unter anderem weitere Rentenansprüche.

Übertragung an Deutsche Rentenversicherung

Seit Juli 2009 können Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses angesparte Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen – soweit eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber nicht möglich ist. Dies gilt allerdings nur, wenn das Guthaben eine bestimmte Mindesthöhe hat. Es muss einen Betrag in Höhe des Sechsfachen der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) übersteigen. 2023 liegt die monatliche Bezugsgröße bei 3.395 Euro. Das Wertguthaben muss daher mindestens 20.370 Euro umfassen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so verwaltet die Deutsche Rentenversicherung ein ihr übertragenes Wertguthaben treuhänderisch – und zwar getrennt von ihrem sonstigen Vermögen. Das Geld wird dabei von der Deutschen Rentenversicherung so angelegt, dass ein Verlust nahezu ausgeschlossen ist. Bislang wurde durchweg eine (geringe) Verzinsung erwirtschaftet, die auf dem Niveau vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Die Verwaltungskosten betrugen zuletzt 0,12 % des Guthabens, während eine Verzinsung von 0,22 % erzielt wurde.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wird im Alter von 60 Jahren entlassen. Er findet keinen neuen Arbeitgeber, sondern bezieht Arbeitslosengeld. Das von ihm angesparte Wertguthaben im Wert von 60.000 Euro plus Sozialversicherungsbeiträgen wird von seinem Ex-Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung übertragen.

Zunächst bezieht der Betroffene zwei Jahre Arbeitslosengeld – so lange steht die Leistung Arbeitslosen ab 58 Jahren in der Regel zu. Anschließend nutzt er das von der Deutschen Rentenversicherung verwaltete Guthaben. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt dann für ihn die »Arbeitgeber-Funktion«. Sie zahlt ihm aus dem angesparten Guthaben ein monatliches Arbeitsentgelt und entrichtet an die Sozialversicherungen die zum Zeitpunkt der Auszahlung des Arbeitsentgelts sich jeweils ergebenden Sozialversicherungsbeiträge.

Diese Entnahme-Zeit gilt bei der Deutschen Rentenversicherung als ganz normale Versicherungszeit, sie zählt also auch mit, wenn geprüft wird, ob die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist.

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