BFH stärkt Anspruch auf die Erbfallkostenpauschale
Erbfallkosten & Erbschaftsteuer: Bundesfinanzhof stärkt die Rechte von Vermächtnisnehmern und gewährt die Erbfallkostenpauschale in voller Höhe.
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Wer Vermögen, Immobilien oder persönliche Erinnerungsstücke an Angehörige weitergeben möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassplanung beschäftigen. Informiere dich über Testament, Erbschaft und Schenkung, nutze steuerliche Freibeträge und erfahre, wie du deinen Nachlass nach deinen Wünschen gestalten kannst.
Im Idealfall sind sich alle einig – aber die Erfahrung zeigt, dass das beim Erben, Vererben und auch Verschenken nicht immer der Fall ist. Deshalb solltest du dich frühzeitig über die Themen Erbschaft, Testament und Schenkung informieren (auch wenn man sich nicht gerne mit dem Tod beschäftigt, schon gar nicht mit dem eigenen) – besonders wenn es um Steuern geht!
Hinweis: Ein »s« oder zwei? Wahrscheinlich sind dir beide Schreibweisen schon begegnet: Erbschaftssteuer und Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Schenkungsteuer. Die amtliche Schreibweise ist jeweils mit nur einem »s«, das Gesetz dazu heißt offiziell »Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz«. Aber grundsätzlich ist beides erlaubt und geläufig. Wir halten uns an »ein s«.
In Deutschland gilt eine gesetzliche Erbfolge, die viele nicht kennen und die automatisch eintritt, wenn kein Testament vorliegt. Das kann manchmal zu unangenehmen Überraschungen führen. Mit einem Testament kannst du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und deine eigenen Wünsche formulieren.
Egal, ob Ehepaar, eingetragene Lebenspartner oder Alleinstehend: Wir erklären dir die wichtigsten erbrechtlichen Regeln und Grundsätze, damit du die notwendigen Entscheidungen treffen kannst. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ist dabei besonders interessant, warum das Berliner Testament bei so vielen beliebt ist (aber nicht immer die beste Wahl).
Man kann auch schon zu Lebzeiten Vermögen verschenken, das nennt man »vorweggenommene Erbfolge«.
Erben können persönliche Erbschaftsteuer-Freibeträge nutzen. Es lohnt sich also nicht nur für potenzielle Erblasser, sondern auch für Erben, sich frühzeitig mit dem Erbe und dem Thema Erbschaftsteuer zu beschäftigen, um im Idealfall die Freibeträge nicht zu überschreiten. Bei Schenkungen kommen die Schenkungsteuer-Freibeträge zur Anwendung, die in fast allen Fällen gleich sind wie die Erbschaftsteuer-Freibeträge. Durch eine geschickte und frühzeitige Planung können Erben bzw. Beschenkte viel Steuern sparen.
Als Erbe musst du übrigens unabhängig von den Freibeträgen immer eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Hier gelten andere Steuerklassen, als du von deiner Einkommensteuererklärung gewohnt bist, und eigene Steuersätze. Hier erfährst du, welche Regeln gelten und was bei der Erbschaftsteuer zu beachten ist.
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