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Zumutbare Belastung Rechner

Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (z.B. Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Unterhaltskosten, Pflegekosten) zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrages mutet dir der Gesetzgeber zu, dass du die außergewöhnlichen Belastungen alleine trägst, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat. Unser Rechner hilft dir, den Betrag der zumutbaren Belastung zu berechnen.

Was ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist der Teil außergewöhnlicher Ausgaben, den Steuerpflichtige selbst tragen müssen, bevor Kosten steuerlich berücksichtigt werden.

Es handelt sich dabei um einen gesetzlich definierten Eigenanteil, den Steuerpflichtige bei außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen müssen. Erst Kosten, die diesen Eigenanteil überschreiten, wirken sich steuermindernd aus.

Sie hängt ab von:

  • dem Gesamtbetrag der Einkünfte
  • dem Familienstand
  • der Anzahl der Kinder

Die steuerliche Behandlung außergewöhnlicher Belastungen ist gesetzlich geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
  • § 33a EStG – Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art

Wozu braucht man einen zumutbare Belastung Rechner?

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich nicht automatisch vollständig steuermindernd aus. Ohne Berechnung bleibt unklar, welcher Anteil tatsächlich in der Steuererklärung angesetzt werden kann.

Ein zumutbare Belastung Rechner (auch: außergewöhnliche Belastungen Rechner) hilft:

  • die steuerlich relevante Höhe zu bestimmen
  • die Steuererklärung korrekt vorzubereiten
  • Nachfragen des Finanzamts besser einzuordnen

Der zumutbare Belastung Rechner wird häufig genutzt bei:

  • hohen Krankheitskosten und Medikamentenkosten
  • Ausgaben für Pflege und Betreuung
  • Kurkosten und Rehakosten
  • Unterhaltsleistungen
  • behinderungsbedingten Mehraufwendungen

Zumutbare Belastung berechnen: So geht‘s

Die Berechnung erfolgt gestaffelt nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Darauf wird ein prozentualer Eigenanteil angewendet.

Einflussfaktoren:

  • Einkommenshöhe
  • Familienstand (ledig/verheiratet)
  • Anzahl der Kinder mit Anspruch auf Kindergeld

Grundprinzip:

  • Feststellung des maßgeblichen Einkommens
  • Zuordnung zur passenden Prozentsatz‑Stufe
  • Berechnung der zumutbaren Belastung
  • Abzug von den tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen

Beispiel: Eine alleinstehende, kinderlose Person verdient 40.000 Euro im Jahr. Sie hat im Jahr Krankheitskosten in Höhe von 3.000 Euro getragen. Die zumutbare Belastung beträgt nach Einkommen und Familienstand 2.246,60 Euro. Das Finanzamt erkennt nur den Teil der Kosten, der diesen Betrag übersteigt, an. Steuerlich berücksichtigt werden also 753,40 Euro als außergewöhnliche Belastung.

FAQ – Häufige Fragen zur zumutbaren Belastung

1. Was berechnet der zumutbare Belastung Rechner / außergewöhnliche Belastungen Rechner genau?

Der Rechner ermittelt den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil, der bei außergewöhnlichen Belastungen selbst zu tragen ist.

2. Sind außergewöhnliche Belastungen immer steuerlich abziehbar?

Nein. Nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus.

3. Welche Kosten gelten als außergewöhnliche Belastungen?

Typische Beispiele sind Krankheits-, Pflege-, Unterhalts- oder behinderungsbedingte Kosten, sofern sie zwangsläufig entstehen.

4. Hat die Anzahl der Kinder Einfluss auf die zumutbare Belastung?

Ja. Mit steigender Kinderzahl sinkt die prozentuale zumutbare Belastung.

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Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026

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