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Wohnen im Alter: Apartment mit Service in einer Seniorenresidenz

Veröffentlicht am 12.09.2021

Autor: Redaktion Steuertipps

Ältere Person sitzt mit einem Buch auf einem Sofa in einem Wohnzimmer.

Wohnapartments für Senioren bieten Komfort und Geselligkeit. Welche Angebote gibt es, was kosten sie und sind die Kosten steuermindernd abzugsfähig?

Wer auch im Alter Wert auf einen gehobenen Lebensstandard legt, sollte sich das Konzept der Seniorenresidenz einmal näher anschauen. Es verbindet "Betreuten Wohnen" im eigenen Apartment mit gemeinsam genutzten Räumen für Service- und Freizeitangebote.

Üblicherweise ziehen Menschen in eine Seniorenresidenz, bevor sie pflegebedürftig werden. Sie entscheiden sich für einen hotelähnlichen Service und wollen sich von anstrengenden häuslichen Pflichten befreien. Ähnlich wie beim "Betreuten Wohnen" lebt man auch in einer Seniorenresidenz in seiner eigenen Wohnung und bezahlt monatlich die Miete sowie ein Grundpaket an Betreuungsleistungen.

Kaufen oder mieten?

Wer im Alter in eine Seniorenresidenz ziehen will, steht vor der grundsätzlichen Frage: Soll ich kaufen oder mieten? Für den Kauf entscheiden sich wegen der hohen Kaufpreise nur wenige. Daher werden Wohnapartments in Seniorenresidenzen ganz überwiegend von Älteren ab 70 Jahren angemietet. Die Miete liegt meist 20 % bis 30 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, da die Wohnapartments barrierefrei und altersgerecht ausgestaltet sind. Hinzu kommen Serviceleistungen, die zusätzlich bezahlt werden müssen.

Statt Kauf oder Miete eines Wohnapartments kann auch der Kauf eines lebenslangen Wohnrechts infrage kommen. Dabei wird nicht das Wohnapartment an sich gekauft, sondern nur das Wohnrecht. Der einmal gezahlte Wohnrechtskaufpreis erspart zwar die monatliche Nettokaltmiete, aber nicht die umlagefähigen Nebenkosten und Entgelte für den zusätzlichen Service.

Lassen sich die Kosten steuerlich absetzen?

Leider kann man die Kosten für eine Seniorenresidenz nicht wie Heimkosten in einem Pflegeheim bei der Steuererklärung angeben und damit seine Steuerlast mindern. Erst wenn Pflege-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten entstehen, die nicht von der Pflegekasse erstattet werden, kann dieser Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden, sofern er die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Diese Eigenbelastung beträgt 1 bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte je nach Familienstand und Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte. Das setzt eine stationäre Pflege voraus, die beim betreuten Wohnen oder Wohnen in einer Seniorenresidenz nicht vorliegt.

Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim ist zu unterscheiden zwischen den pflegebedingten Aufwendungen und den Kosten für den normalen Lebensunterhalt (Unterkunft und Verpflegung). Während die pflegebedingten Kosten zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG zählen und voll absetzbar sind, ist normaler Unterhalt im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art bis zum Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG abziehbar. Deshalb sind die Gesamtkosten entsprechend aufzuteilen.

Wie sich die geeignete Seniorenresidenz finden lässt, was sie kosten und worauf es bei der Auswahl sonst noch ankommt, schildert unser Autor Werner Siepe in seinem Erfahrungsbericht "Seniorenresidenzen: Luxuriöses Wohnen im Alter mit Betreuung" in unserem Loseblattwerk "GeldBerater Plus".

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