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Gesetzliche Rente: Renteninformation und Rentenauskunft verstehen

Wer gesetzlich rentenversichert ist, erhält regelmäßig Post von der Deutschen Rentenversicherung. Manchmal ist es eine Renteninformation, manchmal eine Rentenauskunft. Wo liegt der Unterschied und welche Angaben sind für die eigene Altersvorsorge besonders wichtig? Auf dieser Seite erfährst du, was die beiden Schreiben enthalten, wann du sie erhältst und worauf du beim Prüfen deiner Rentendaten achten solltest.

Kurz erklärt: Renteninformation oder Rentenauskunft?

  • Die Renteninformation ist der jährliche Kurzüberblick über deine bisher erworbenen Rentenansprüche und die voraussichtliche Altersrente. Du erhältst sie grundsätzlich ab dem 27. Lebensjahr, wenn mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten vorliegen.
  • Die Rentenauskunft ist ausführlicher. Sie enthält unter anderem Angaben zu gespeicherten Versicherungszeiten, möglichen Altersrenten, den jeweiligen Voraussetzungen und dem möglichen Rentenbeginn. Ab dem 55. Lebensjahr wird sie grundsätzlich alle drei Jahre automatisch verschickt. Du kannst sie aber auch vorher kostenlos anfordern.

Prüfe besonders, ob dein Versicherungsverlauf vollständig ist. Fehlende Schul-, Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder andere rentenrechtliche Zeiten können eine Kontenklärung erforderlich machen.

Angestellte – aber auch viele Selbstständige sowie häusliche Pflegepersonen – sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Und auch eine freiwillige Versicherung ist möglich.

Als versicherter Angestellter zahlst du die Hälfte des Beitrags, dein Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte. Bei Selbstständigen ist es ein bisschen anders geregelt.

Die Beiträge, die du heute einzahlst, werden aber nicht für dich zurückgelegt, sondern für die Rentenzahlungen an heutige Rentner verwendet. Das nennt man »Umlageverfahren«. Für deine Einzahlungen sowie für Ausbildung und Zeiten der Kindererziehung bekommst du »Entgeltpunkte« gutgeschrieben. Diese Punkte haben einen bestimmten Wert. So wird dein späterer Rentenanspruch berechnet.

Wichtig

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur die Altersrente aus, sondern auch Waisenrente, Witwenrente sowie Erwerbsminderungsrente.

Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach deinem Brutto-Gehalt: 9,3% davon gehen an die gesetzliche Rentenversicherung. Dein Arbeitgeber legt den gleichen Betrag noch einmal drauf.

Für den Beitrag zur Rentenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze: Wer 2026 mehr als 8.450 Euro brutto pro Monat verdient (101.400 Euro pro Jahr), zahlt für Einkommen über der jeweiligen Grenze keine Beiträge mehr.

Was steht in der Renteninformation?

Wenn du gesetzlich rentenversichert bist und mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten erreicht hast, bekommst du in der Regel ab dem Alter von 27 Jahren jährlich eine Renteninformation zugeschickt. Diese Information soll dir Daten zur Planung deiner Altersvorsorge geben.

Die Renteninformation enthält allerdings keine rechtsverbindlichen Informationen. Die Höhe der hierin ausgewiesenen Anwartschaften kann sich – etwa durch Gesetzesänderungen – ändern.

Warum bekomme ich keine Renteninformation?

Die jährliche Renteninformation wird grundsätzlich verschickt, wenn du mindestens 27 Jahre alt bist und fünf Jahre mit Beitragszeiten vorliegen. Bleibt das Schreiben aus, können zum Beispiel die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sein, Adressdaten fehlen oder die Rentenauskunft tritt an die Stelle beziehungsweise neben die bisherige Information.

Fordere deine Unterlagen am besten kostenlos über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung an und prüfe dort auch deinen Versicherungsverlauf. Ein Rentenbescheid ist etwas anderes: Er wird in der Regel erst im Zusammenhang mit einem Rentenantrag oder einer Entscheidung über eine Rentenleistung erteilt.

Wann kannst du in Rente gehen?

Auf Seite 1 der Renteninformation findest du fett gedruckt zunächst das Datum, an dem du die reguläre Altersrente ohne Abschläge erhalten kannst. Über einen möglichen vorgezogenen Rentenbeginn erfährst du allerdings in dieser Renteninformation nichts. Dazu steht etwas in der Rentenauskunft, über die wir weiter unten auf dieser Seite schreiben.

Die Angaben in deiner Renteninformation beruhen auf der aktuell geltenden Rechtslage. Gesetzliche Änderungen können den späteren Rentenbeginn beeinflussen und gerade jüngere Jahrgänge sollten sich nicht darauf verlassen, dass die 67-Jahres-Grenze auch 2035 oder 2040 noch besteht.

Tipp

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Internetseite einen Rechner, mit dem du den Zeitpunkt deines Rentenbeginns berechnen kannst. Auch die Höhe deiner gesetzlichen Rente kannst du damit berechnen.

Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung

Ratgeber zum Thema

Informationen zur Rente wegen voller Erwerbsminderung

In der Renteninformation steht auch, ob du eine Rente erhalten kannst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kannst, und wenn ja, wie hoch diese Rente brutto ausfallen würde.

  • Die volle Erwerbsminderungsrente (EMR) kannst du – unabhängig von deinem Alter – immer dann bekommen, wenn bei dir eine volle Erwerbsminderung eintritt. Die EMR kannst du also zum Beispiel auch schon mit 30 erhalten – etwa wenn du nach einem schweren Autounfall nicht mehr arbeiten kannst.
  • Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann bekommen, wer pro Tag weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Wie hoch diese ausfallen würde, steht nicht in der Renteninformation, lässt sich aber selbst errechnen: Sie fällt halb so hoch aus wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Von allen Beträgen, die auf Seite 1 der Renteninformation genannt sind, gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner ab.

Wie hoch ist deine künftige Regelaltersrente?

Beim ersten Betrag, der hier abgedruckt ist, handelt es sich um die Rentenansprüche, die du bis zum Stichtag, an dem die Renteninformation erstellt wurde (also sozusagen »Stand heute«), erworben hast.

Lass dich von der Angabe zur (aktuellen) Höhe deiner künftigen Regelaltersrente nicht in die Irre führen! Bedeutung hätte der Betrag nur dann, wenn du bis zum regulären Rentenalter keine weiteren Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, aber dennoch erst bei Erreichen des Regelrentenalters in Rente gehen würdest. Der Betrag steigt also noch durch die Beiträge an, die du in den nächsten Jahren einzahlen wirst. Genau das ist beim nächsten Wert – dem dritten Wert im umrahmten Kasten auf Seite 1 der Renteninformation – berücksichtigt. Hier unterstellt die Rentenversicherung, dass du bis zum regulären Rentenalter konstant weiterhin Rentenbeiträge wie in den vergangenen fünf Jahren entrichtest.

Das bedeutet auch, dass deine Altersrente höher ausfallen wird, falls du künftig ein höheres Einkommen erzielst und mehr in die Rentenversicherung einzahlst. Falls du hingegen mit niedrigeren Einkünften kalkulieren musst, zum Beispiel weil du gerade in Altersteilzeit gegangen bist, fällt die Angabe in der Renteninformation zu optimistisch aus: Du wirst ja in den nächsten fünf Jahren weniger einzahlen als bisher. Faustformel: Für einen Durchschnittsverdiener (der vor der Altersteilzeit zwischen 3.000 Euro und 3.500 Euro brutto im Monat verdient hat) schlagen sich zehn Jahre Altersteilzeit in einem monatlichen Rentenminus von ca. 30 bis 35 Euro nieder. Das Rentenminus sollte demnach auch nicht überschätzt werden.

Auch wenn vor dem Ruhestand Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I liegen, musst du Rentenabschläge einkalkulieren. Ein Jahr Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I bringt einem Durchschnittsverdiener nach derzeitigen Werten ein monatliches Rentenminus von knapp 8 Euro (Stand: Oktober 2026). Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld haben keinen rentenerhöhenden Wert mehr, in dieser Zeit entfallen Rentenbeiträge völlig.

Wie wirken sich Rentenerhöhungen aus?

Wie viel Rente du tatsächlich später bekommen wirst, hängt auch davon ab, wie die Rentenanpassungen künftig ausfallen. Zur Orientierung: Von 2012 bis 2019 lagen diese im Schnitt bei gut 2 % im Westen bzw. gut 3 % im Osten. Die Bundesregierung unterstellt in einer Modellrechnung bis 2032 im Schnitt einen jährlichen Rentenanstieg um 2,5 %.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet in der Renteninformation zwei alternative Rechnungen: Einmal berechnet sie, wie sich deine voraussichtliche Rente (konstante weitere Beitragszahlungen unterstellt) entwickeln wird, wenn jährliche Anpassungen von 2 % vorgenommen werden. Alternativ wird eine Anpassung um 1 % angenommen.

Im Gegenzug dazu musst du auch die zu erwartende Inflation berücksichtigen! »Mehr Rente« heißt also nicht, dass man sich mehr davon kaufen kann...

Renteninformation und Rentenauskunft: Unterschied

Merkmal Renteninformation Rentenauskunft
Umfang Kompakter Überblick Ausführliche Übersicht
Regelmäßiger Versand Jährlich ab 27 Jahren bei mindestens fünf Jahren Beitragszeiten Ab 55 Jahren grundsätzlich alle drei Jahre
Inhalt Bisher erworbene Ansprüche, Hochrechnung der Altersrente, volle Erwerbsminderungsrente Versicherungszeiten, mögliche Altersrenten, Voraussetzungen, Rentenbeginn und Hochrechnungen
Früher anfordern Unterlagen können erneut angefordert werden Jederzeit kostenlos möglich
Besonders wichtig für Regelmäßigen Überblick Prüfung des Versicherungskontos und Planung des Rentenbeginns

Renteninformation und Rentenauskunft prüfen: Darauf solltest du achten

  • Sind Name, Geburtsdatum und Anschrift korrekt?
  • Sind alle Beschäftigungs- und Beitragszeiten erfasst?
  • Fehlen Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten?
  • Sind Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten gespeichert?
  • Gibt es ungeklärte Lücken im Versicherungsverlauf?
  • Passt die Hochrechnung zu deiner aktuellen beruflichen Situation?
  • Sind mögliche Rentenbeginne und Abschläge verständlich dargestellt?

Fehlen Zeiten oder sind Angaben unklar, kannst du eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Die Renteninformation bekommst du ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich zugeschickt, wenn du mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst. Fängt deine Versicherungszeit später an, bekommst du auch die jährliche Information der Rentenversicherung später.

Die Werte, die in der Renteninformation ausgewiesen werden, basieren auf den in deinem Rentenkonto gespeicherten Daten. Ob diese Daten korrekt und vollständig sind, kannst du mithilfe der ausführlicheren Rentenauskunft überprüfen.

Die Rentenauskunft erhältst du ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre. Weitere Exemplare gibt es also zur Vollendung des 58., 61. und 64. Lebensjahrs. Die Renteninformation bekommst du dann nicht mehr – sie wird durch die Rentenauskunft ersetzt.

Tipp

Auf Antrag kannst du die Auskunft auch schon früher erhalten.

Warum du schon kurz nach deinem 40. Geburtstag eine Rentenauskunft beantragen solltest

Wer als Schüler eine acht- bzw. neunjährige weiterführende Schule besucht hat oder als Studierender »überlang« studiert hat, sollte kurz nach dem 40. Geburtstag eine Rentenauskunft beantragen.

Tipp

Bis zum 45. Geburtstag ist die Schließung von Versicherungslücken in Schul- und Studienzeiten durch freiwillige Beitragszahlungen möglich.

Aufgrund der Rentenauskunft und am besten auch nach einer Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kannst du entscheiden, ob es sinnvoll ist, freiwillige Beiträge zu zahlen. Diese kannst du über mehrere Jahre verteilen, das kann steuerlich vorteilhaft sein.

Daher schlagen wir vor, die Rentenauskunft bereits mit 40 Jahren zu beantragen (was formlos möglich ist, wobei als Grund die Prüfung der Zahlung freiwilliger Beiträge angegeben werden sollte).

Was steht in der Rentenauskunft?

Die Rentenauskunft enthält eine Übersicht der in deinem Versicherungskonto gespeicherten Versicherungszeiten. Sie zeigt außerdem, welche Altersrenten nach aktuellem Stand infrage kommen können und mit welcher Rentenhöhe ungefähr zu rechnen ist.

Daneben gibt es auch ausführliche Informationen Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.

Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten auf dem Rentenkonto

Berücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob ein Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld besteht. Achte also darauf, ob entsprechende Zeiten im Versicherungsverlauf gespeichert sind.

Tipp

Achte darauf, deine Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr der Deutschen Rentenversicherung zu melden und dort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Damit kann die Rentenversicherung prüfen, ob bei vorzeitigem Renteneintritt Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung mit einbezogen werden können.

Ausbildungszeiten zählen für die Rente!

Achte darauf, dass betriebliche Ausbildungszeiten (also eine Lehre) in deinem Versicherungskonto korrekt ausgewiesen sind. Der Hintergrund: Nachgewiesene betriebliche Ausbildungszeiten (nicht jedoch: Schul- und Studienzeiten) werden bei der Rentenberechnung in der Regel höhergewertet – und zwar auf maximal 75 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten.

Zeiten einer betrieblichen Berufsausbildung tauchen in Versicherungsverläufen allerdings oft als normale »Pflichtbeitragszeiten« auf. Dass es sich um Zeiten einer Berufsausbildung handelt, ist dann nicht erkennbar.

Tipp

Wenn das auch bei dir der Fall ist, solltest du der Rentenversicherung Nachweise über deine Berufsausbildung vorlegen und eine Korrektur des Rentenkontos verlangen.

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Renteninformation & Rentenauskunft: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Angestellte, viele Selbstständige und Pflegepersonen Pflicht, kann aber auch freiwillig abgeschlossen werden.
  • Dein Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 9,3 % des Bruttogehalts, der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 9,3 % dazu.
  • Die jährliche Renteninformation informiert ab dem 27. Lebensjahr über bisherige Ansprüche. Sie ist aber nicht verbindlich und kann sich durch Gesetzesänderungen ändern.
  • Eine detaillierte Rentenauskunft erhältst du ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre. Sie ersetzt die Renteninformation und kann auf Antrag auch früher beantragt werden. Sie enthält deutlich ausführlichere Informationen als die Renteninformation.
  • Berücksichtigungszeiten wie Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten beeinflussen die Rentenhöhe und sollten im Versicherungskonto korrekt gespeichert sein.
  • Die tatsächliche spätere Rentenhöhe hängt von Beitragszahlungen, Rentenanpassungen und Inflation ab – und kann sich durch Änderungen im Arbeitsleben oder Gesetzgebung verändern.

Eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Rentendaten und das frühzeitige Beantragen von Auskünften helfen, die Altersvorsorge optimal zu planen.

Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 14.10.2026