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Kurzarbeit & Steuererklärung

Kurzarbeit wird meist dann eingeführt, wenn eine Firma in einer wirtschaftlichen Krise steckt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in Kurzarbeit geschickt werden, arbeiten dann weniger Stunden als vorher. Die reduzierte Stundenanzahl hat Auswirkungen auf das Gehalt und auch auf die Steuer.

Kurzarbeit und Steuer Kurz erklärt

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es wird aber bei der Berechnung deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich die Steuer auf dein übriges Einkommen erhöhen. Eine Nachzahlung ist möglich, aber nicht in jedem Fall zwingend.

Hast du innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld oder anderen dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen erhalten, musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Wie hoch eine mögliche Nachzahlung ausfällt, hängt unter anderem von deinem übrigen Einkommen, der Dauer der Kurzarbeit, der Lohnsteuerklasse und deinen abziehbaren Ausgaben ab.

Was ist Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld?

Einen Teil des wegen der Kurzarbeit fehlenden Gehalts gleicht das Kurzarbeitergeld aus. Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt, ist also eine Lohnersatzleistung. So kann der Betrieb seine Mitarbeitenden vorerst in Anstellung halten und muss sie nicht direkt kündigen. Wenn die wirtschaftliche Situation wieder besser ist, wird die Kurzarbeit beendet und der ganz normale Arbeitsvertrag von vorher gilt weiter.

Kurzarbeitergeld wird vom Betrieb beantragt. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin musst du dich nicht darum kümmern.

Wichtig

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben!

Voraussetzungen für Kurzarbeit

  • Kurzarbeit ist oft das letzte Mittel, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Allerdings können Arbeitgeber nicht einfach so aus einer Laune heraus Kurzarbeitergeld beantragen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich vorgeschrieben und stehen in § 96 SGB III.
    Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Beschäftigte, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und nicht vermeidbar sein sowie auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen.
  • Der Betriebsrat muss der Kurzarbeit zustimmen. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter ihre Zustimmung geben.
  • Mindestens ein Drittel (bei Corona-bedingter Kurzarbeit waren es mindestens 10%) aller Beschäftigten muss von einem Lohnausfall von mindestens 10% ihres Bruttogehalts betroffen sein.
  • Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss, nach Möglichkeit schriftlich, vereinbart werden, um wie viel Prozent die Arbeitsleistung reduziert werden soll.
  • Der Betrieb muss mindestens einen ungekündigten, versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Zudem muss die Kurzarbeit tarifvertraglich durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Einzelvertrag vereinbart werden. Liegt keine Vereinbarung vor, können Unternehmen die Kurzarbeit nur im Rahmen einer Änderungskündigung durchsetzen.

 

Wichtig 

Leiharbeitnehmer haben im Oktober 2026 grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld; die Sonderregelung, die den Bezug ermöglicht hatte, ist zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Seitdem gilt wieder § 11 Abs. 4 AÜG, wonach der Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug des Verleihers grundsätzlich nicht durch Kurzarbeit ausgeschlossen werden kann.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Als Kurzarbeitergeld erhält man 60% des ausgefallenen Nettoentgelts. Wer mindestens ein Kind hat, bekommt 67%.

Um den erhöhten Satz von 67% zu erhalten, muss ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ElStAM) eingetragen sein oder durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden.

Es ist nicht erforderlich, dass das Kindergeld direkt an Arbeitnehmer ausgezahlt wird; wichtig ist nur der Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Wenn das Kindergeld also an den anderen Elternteil ausgezahlt wird, können Arbeitnehmer trotzdem den erhöhten Satz erhalten, wenn sie den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen können.

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?

Kurzarbeitergeld kann aufgrund des Progressionsvorbehalts zu einer Steuernachzahlung führen. Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung entsteht, hängt vom Einzelfall ab.

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt berücksichtigt das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung des Steuersatzes für dein übriges steuerpflichtiges Einkommen. Das Kurzarbeitergeld selbst wird dadurch nicht nachträglich steuerpflichtig. Der höhere Steuersatz kann jedoch dazu führen, dass auf dein übriges Einkommen mehr Steuer entfällt.

Ob tatsächlich eine Nachzahlung entsteht und wie hoch sie ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Maßgeblich sind unter anderem dein übriges Einkommen, die Dauer der Kurzarbeit, bereits einbehaltene Lohnsteuer und abziehbare Aufwendungen.

Tipp

Mit unserem Kurzarbeit-Steuerrechner kannst du schnell und einfach die Höhe der Steuernachzahlung bei Kurzarbeit berechnen.

Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung machen. Von Steuernachzahlungen sind vor alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, die wegen der Kurzarbeit nur noch zu 50 % arbeiten bzw. gearbeitet haben (»Kurzarbeit 50 Prozent«). Sie haben aufgrund der Kurzarbeit auch nur die Hälfte ihres regulären und voll zu versteuernden Einkommens bekommen.
Das führt erst einmal zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz. Die Folge ist aber: Das Einkommen wird zu niedrig besteuert. Das wird durch die Steuererklärung und die Steuernachzahlung sozusagen wieder ausgeglichen.

Durch die Einkommensteuerfestsetzung kann dieses Szenario bei der im darauffolgenden Jahr eingereichten Einkommensteuererklärung zu empfindlichen Nachzahlungen führen.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja. Kurzarbeitergeld wird nicht unmittelbar besteuert. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann deshalb den Steuersatz für dein übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen.

Muss ich bei Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben?

Nicht allein die Kurzarbeit löst die Abgabepflicht aus. Hast du in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen erhalten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Weitere Gründe für eine Abgabepflicht können hinzukommen.

Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes bei Ehepaaren

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren, bei denen eine Person Kurzarbeitergeld bezieht und die andere Person recht gut verdient, greift ebenfalls der Progressionsvorbehalt, was Steuernachzahlungen zur Folge haben kann.  Werbungskosten, Sonderausgaben und andere steuerlich abzugsfähige Beträge können das Ergebnis beeinflussen. Ob sich dennoch eine Nachzahlung ergibt, lässt sich nur anhand der vollständigen Steuerdaten beurteilen.
Bei der Einzelveranlagung wird das Kurzarbeitergeld grundsätzlich nur bei der Person berücksichtigt, die es erhalten hat. Ob die Einzelveranlagung insgesamt günstiger ist als die Zusammenveranlagung, hängt jedoch von allen Einkünften und Abzugsbeträgen ab. Beide Varianten sollten deshalb miteinander verglichen werden.

Tipp

Mit unserer Steuersoftware SteuerSparErklärung könnt ihr ganz schnell feststellen, ob die getrennte Veranlagung finanziell besser wäre: Gebt einfach eure Daten ein, so wie jedes Jahr. Ihr müsst keine zusätzlichen Daten erfassen.

Dann wechselt ihr zwischen »getrennter Veranlagung« und »gemeinsamer Veranlagung« hin und her. Die Auswirkungen seht ihr unten rechts in der Bildschirmecke.

Kurzarbeitergeld bei Ehepaaren mit Kindern

Verheiratete können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV und IV mit Faktor/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklasse kann auch mehrmals im Jahr geändert werden.

Diese Möglichkeit sollten insbesondere gemeinsam veranlagte Ehepartner und Eltern mit der Steuerklassenkombination III/ V in Anspruch nehmen, wenn einer von beiden in Kurzarbeit gehen muss. Das Problem ist nämlich, dass bei Steuerklasse V keine Kinderfreibeträge geltend gemacht werden können. Das kann nur der Partner mit Steuerklasse III. In Bezug auf das Kurzarbeitergeld ist das ein Nachteil, da Mütter und Väter Anspruch auf 67 % statt 60 % Kurzarbeitergeld haben.

Tipp

Wenn ein oder beide Ehepartner Kurzarbeitergeld beziehen, sollten unbedingt die Steuerklassen überprüft und ggf. gewechselt werden. Wurde im aktuellen Jahr kein Wechsel vorgenommen, sollte spätestens für das kommende Steuerjahr geprüft werden, ob ein Steuerklassenwechsel finanziell sinnvoll ist.

Ob es sich lohnt, könnt ihr mit dem Steuerklassen-Rechner herausfinden.

Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente

Auch dann, wenn du Kurzarbeitergeld bekommst, bist du weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Wegen des geringeren Einkommens verringert sich aber nicht nur deine Lohnsteuer, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit die Höhe der späteren Rente. Der Arbeitgeber muss jedoch in gewissem Umfang die Beiträge aufstocken und den Zusatzbeitrag in voller Höhe zahlen.

Grundlage für die Berechnung dieses Zusatzbeitrages ist ein fiktiver Lohn in Höhe von 80 Prozent des Verdienstes, der wegen Kurzarbeit weggefallen ist. Somit werden selbst bei Kurzarbeit Null (wenn du also während der Kurzarbeit gar nicht arbeitest) noch 80 % in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Urlaub und Überstunden während der Kurzarbeit

Vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld ist zu prüfen, ob der Arbeitsausfall durch den Abbau nutzbarer Arbeitszeitguthaben oder durch vereinbarte Arbeitszeitschwankungen vermieden werden kann. Bestimmte Guthaben sind gesetzlich geschützt; die Einzelheiten hängen von den betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen ab.

Verwertbare Arbeitszeitguthaben müssen vor Kurzarbeit grundsätzlich berücksichtigt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Der Umgang mit Überstunden richtet sich zusätzlich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Urlaub und Überstunden sollten dabei getrennt betrachtet werden.

Auch die Regelung zum Urlaub während Kurzarbeit ist schnell erklärt: Da du als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter trotz verkürzter Arbeitszeit weiterhin arbeiten gehst, hast du auch Anspruch auf deinen Urlaub.

Firmenwagen während der Kurzarbeit

Stellt der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf, ist dies steuerrechtlich betrachtet ein Bestandteil des Gehalts in Form eines sogenannten Sachbezuges.

Ob du den Firmenwagen während der Kurzarbeit weiterhin privat nutzen darfst, hängt insbesondere von deinem Arbeitsvertrag, der Dienstwagenvereinbarung und möglichen Widerrufsregelungen ab. Wird die Privatnutzung fortgeführt, bleibt der geldwerte Vorteil grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen.

Kurzarbeit: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kurzarbeitergeld ersetzt grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltausfalls, mit berücksichtigungsfähigem Kind 67 Prozent.
  • Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Bei insgesamt mehr als 410 Euro progressionspflichtigen Leistungen besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
  • Eine Steuernachzahlung ist möglich, aber nicht automatisch in jedem Fall zu erwarten.

Mit einem Kurzarbeitergeld-Steuerrechner kannst du eine erste Einschätzung erhalten. Das Ergebnis ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung.

Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026

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