Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Die Anmeldung beim Finanzamt
Du willst den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Dann musst du deine selbstständige Tätigkeit immer bei deinem Finanzamt anmelden – egal, ob du dich als Freiberufler selbstständig machst oder ob du zukünftig ein Gewerbe ausübst.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
Wenn du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, musst du sie steuerlich anmelden. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit elektronisch über Mein ELSTER. Für Freiberufler, Freiberuflerinnen und Gewerbetreibende, die allein gründen, ist in der Regel der »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen« vorgesehen.
Halte insbesondere Angaben zu deiner Tätigkeit, zum Beginn der Selbstständigkeit, zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen, zur Gewinnermittlung sowie zur Umsatzsteuer bereit. Auf Grundlage dieser Angaben prüft das Finanzamt unter anderem mögliche Vorauszahlungen und vergibt bei Bedarf eine betriebliche Steuernummer.
Für dich als Existenzgründer oder Existenzgründerin gehört das Ausfüllen des sogenannten »Fragebogens zur steuerlichen Erfassung« zu deinen ersten Aufgaben und ist somit der Start deiner steuerlichen Pflichten in deiner Karriere als Selbstständiger bzw. Selbstständige. Du bist verpflichtet, diesen steuerlichen Erfassungsbogen innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Selbstständigkeit beim Finanzamt abzugeben – und zwar elektronisch über das ELSTER-Portal.
Gehst du in deiner neuen Selbstständigkeit einem Gewerbe nach, dann musst du deinen Betrieb unmittelbar nach Eröffnung auch noch beim Gewerbeamt deiner Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung anmelden. Die dazu notwendigen Formulare findest du meist auf der Internetseite deiner Gemeindeverwaltung.
Wenn du dich als Influencer oder Content Creator selbstständig machen möchtest, findest du in diesem Artikel weitere Infos zur Existenzgründung: Muss ich als Influencer Steuern zahlen?
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Warum ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung so wichtig?
Mit dem Fragebogen teilst du dem Finanzamt mit, dass du jetzt selbstständig arbeitest. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhältst du dann deine Steuernummer, die du zum Beispiel für die Erstellung von Rechnungen benötigst. Auch wenn du bereits eine Steuernummer hast, ist die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erforderlich. Denn wegen deiner neu aufgenommenen Selbstständigkeit kann sich die Zuständigkeit innerhalb des Finanzamts ändern. Du bekommst dann eine neue Steuernummer, unter der auch deine betriebliche Tätigkeit vermerkt ist.
Wichtig
Verwechsle die Steuernummer nicht mit deiner Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, Steuer-IdNr.): Die Steuer-ID erhält jeder Bürger in Deutschland bereits bei der Geburt und sie ist ein Leben lang gültig. Die Steuernummer erhältst du erst mit der Abgabe der ersten Steuererklärung oder durch die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: Was brauchst du?
Für ein Einzelunternehmen benötigst du ein ELSTER-Benutzerkonto und verschiedene Angaben zu deiner Person und deiner Tätigkeit. Wenn du bereits Mein ELSTER nutzt, kannst du dein vorhandenes Benutzerkonto verwenden. Andernfalls solltest du die Registrierung frühzeitig beginnen.
In Mein ELSTER findest du unter »Formulare & Leistungen« den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen«. Dieses Formular ist grundsätzlich für allein gründende Gewerbetreibende sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen vorgesehen. Für Personen- oder Kapitalgesellschaften gibt es eigene Fragebögen.
Die Registrierung bei »Mein ELSTER« geht unserer Sicht am einfachsten mit dem sogenannten ELSTER-Zertifikat – das ist eine Datei, die auf deinem Computer gespeichert wird. Wenn du schon eine Steuererklärung online über Elster abgegeben hast, liegt dir dieses Zertifikat vielleicht schon vor. Falls nicht, kannst du das Elster-Zertifikat online beantragen.
Was musst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben?
Welche Felder du ausfüllen musst, hängt von deiner Tätigkeit und deiner Rechtsform ab. Bei einem Einzelunternehmen werden insbesondere folgende Angaben abgefragt:
- Persönliche Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer.
- Angaben zur Tätigkeit: Beginn, Art und genaue Beschreibung deiner selbstständigen Tätigkeit.
Betriebsanschrift und Unternehmensname: die Anschrift der Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls die Bezeichnung, unter der du am Markt auftrittst. - Voraussichtliche Einkünfte: eine realistische Schätzung deines Gewinns im Gründungsjahr und im Folgejahr sowie Angaben zu weiteren Einkünften.
- Art der Gewinnermittlung: bei vielen Einzelunternehmen und freiberuflich Tätigen kommt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung infrage.
- Umsatzsteuer: erwartete Umsätze, Anwendung oder Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und gegebenenfalls ein Antrag auf Istversteuerung.
- Bankverbindung: insbesondere für Erstattungen und gegebenenfalls für ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: falls sie für grenzüberschreitende Geschäfte benötigt oder vorsorglich beantragt wird.
Schätze Umsatz und Gewinn möglichst nachvollziehbar. Die Gewinnschätzung kann die Höhe möglicher Einkommensteuer-Vorauszahlungen beeinflussen.
Häufige Fehler beim Ausfüllen
- Umsatz und Gewinn werden miteinander verwechselt.
- Der Gewinn wird ohne nachvollziehbare Grundlage zu hoch oder zu niedrig geschätzt.
- Bei der Umsatzsteuer wird eine Auswahl getroffen, ohne die längerfristigen Folgen zu prüfen.
- Die Tätigkeit wird zu ungenau beschrieben.
- Zusammenfassung und Übermittlungsprotokoll werden nicht gespeichert.
Kleinunternehmerregelung prüfen
Du solltest unbedingt prüfen, welche Vorteile und Nachteile die Kleinunternehmer-Regelung für dich haben kann.
Grundsätzlich können deine Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei bleiben, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Bei einer Neugründung im laufenden Kalenderjahr gelten Besonderheiten; hier ist insbesondere die Grenze von 25.000 Euro zu beachten. Überschreitest du die jeweils maßgebliche Grenze, kann die Steuerbefreiung entfallen. Als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin weist du grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus und kannst aus Eingangsrechnungen grundsätzlich keine Vorsteuer abziehen. Du kannst auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, bist an diese Entscheidung jedoch grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.
Mehr Informationen zur Kleinunternehmer-Regelung findest du in unserem Beitrag »Umsatzsteuer Kleinunternehmer: Regeln, Vorteile und Nachteile«.
Istversteuerung prüfen
Prüfe auch, ob du die Istversteuerung beantragen kannst und ob sie zu deiner Situation passt. Bei der Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich erst, wenn du das Entgelt erhalten hast. Das kann deine Liquidität entlasten. Das Finanzamt muss die Istversteuerung jedoch gestatten, und die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Hinweis zum Versand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Nachdem du deine Angaben in den Teilseiten des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung gemacht hast, kannst du deine Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Sind keine Fehler vorhanden, ist der Weg für die Übermittlung an das Finanzamt frei.
Tipp
Speichere dir die Zusammenfassung und das Übermittlungsprotokoll ab, damit du bei Rückfragen des Finanzamts noch weißt, welche Angaben du gemacht hast.
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026