Abschreibung: Methoden und Vereinfachungsregeln
Abschreiben – was heißt das? Du schaffst etwas an, das länger in deinem Betrieb eingesetzt wird, z.B. eine Maschine, ein Auto, einen Einrichtungsgegenstand. Die Anschaffungskosten dafür darfst du nicht bereits im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben abziehen, sondern verteilst sie auf die Nutzungsdauer. Damit schreibst du den Gegenstand ab.
Abschreibung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Mit einer Abschreibung verteilst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines länger genutzten Wirtschaftsguts auf seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
- Die jährliche Abschreibung, steuerlich auch Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA genannt, mindert als Betriebsausgabe deinen Gewinn.
- Die lineare Abschreibung ist der Regelfall. Für bestimmte Wirtschaftsgüter kommen unter anderem die degressive AfA, die Leistungs-AfA oder besondere Abschreibungsregeln infrage.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter kannst du unter bestimmten Voraussetzungen sofort oder über einen Sammelposten abschreiben.
- Die Nutzungsdauer ergibt sich häufig aus den amtlichen AfA-Tabellen. Diese dienen als anerkannte Schätzhilfe, sind aber keine bindende Rechtsnorm.
Abschreibungen gehören bei den meisten Selbstständigen zu den wichtigsten Betriebsausgaben und kommen in nahezu jeder Gewinnermittlung vor. Denn fast jeder verfügt in seinem Betriebsvermögen über sogenannte abnutzbare Anlagegüter, wie beispielsweise eine Maschine, ein Auto, einen Einrichtungsgegenstand.
Die dauerhafte Nutzung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts führt zu einer Wertminderung. Und dieser Wertverlust wird durch den Ansatz der Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigt.
Es werden also die Anschaffungskosten, die du beim Kauf für das Wirtschaftsgut gezahlt hast, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt.
Es kann sich auch um die Herstellungskosten handeln, wenn dein Betrieb das Anlagegut selbst hergestellt hat. Da der Ansatz von Herstellungskosten bei kleinen Betrieben aber eher die Seltenheit ist, sprechen wir der Einfachheit halber an dieser Stelle nur von Anschaffungskosten. Die folgenden Ausführungen kannst du aber ebenso auf die Herstellungskosten übertragen.
Tipp
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG) von verschiedenen allgemein verwendbaren Anlagegütern findest du in den amtlichen AfA-Tabellen, die vom Bundesfinanzministerium herausgegeben werden.
Diese sogenannte »AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle AV)« ist ein Hilfsmittel für den Steuerpflichtigen und beruht auf Erfahrungswerten. Mit den AfA-Tabellen kannst du die Nutzungsdauer einzelner Anlagegüter schätzen und so deinen jährlichen Abschreibungsbetrag für den jeweiligen Vermögensgegenstand ermitteln.
Wann wird abgeschrieben?
Eine Abschreibung ist nur möglich, wenn sich ein Wirtschaftsgut abnutzt, das heißt durch den Gebrauch oder im Zeitablauf an Wert verliert und somit eine Wertminderung eintritt. Du musst immer dann abschreiben, wenn ein Wirtschaftsgut
- zum Anlagevermögen deines Betriebs gehört und
- länger als ein Jahr genutzt wird.
Abgeschrieben werden daher die meisten Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung, EDV-Anlagen usw.
Tipp
Für bestimmte Computerhardware und Software kannst du nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde legen. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn du die Abschreibung im Anschaffungsjahr in voller Höhe vornimmst. Du kannst auch von der einjährigen Nutzungsdauer abweichen.
Liegen die Voraussetzungen für die Abschreibung vor, hast du im Zeitpunkt der Anschaffung zunächst keine Betriebsausgaben. Erst bei der Erstellung deiner Gewinnermittlung verteilst du die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung (§ 7 Abs. 1 EStG). Den jeweiligen, jährlichen Abschreibungsbetrag berücksichtigst du dann als Betriebsausgabe. Diese sogenannten planmäßigen Abschreibungen werden im Steuerrecht häufig auch als AfA für »Absetzungen für Abnutzung« bezeichnet.
Wichtig
Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt im Rahmen deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung in einer separaten Tabelle, der Anlage AVEÜR. Das Finanzamt verlangt von dir, dass du die Anlage AVEÜR ausfüllst und bei deiner Steuererklärung gemeinsam mit der Anlage EÜR elektronisch an es übermittelst.
Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Meist erfolgt das mit der linearen AfA. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kannst du stattdessen zum Beispiel die degressive oder die leistungsbezogene Abschreibung wählen. Die steuerliche Abschreibung richtet sich dabei nicht unmittelbar nach dem aktuellen Marktwert des Wirtschaftsguts.
Wird ein vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut weiterhin im Betrieb genutzt, kann es im Anlagenverzeichnis mit einem Erinnerungswert von 1 Euro geführt werden (Anlage AVEÜR).
Wann wird nicht abgeschrieben?
Gehört ein Vermögensgegenstand zwar zum Anlagevermögen, ist aber nicht abnutzbar bzw. es erfährt mit der Zeit keine Wertminderung, dann darf es auch nicht abgeschrieben werden. Das gilt beispielsweise für:
- Grund und Boden, egal, ob dieser bebaut ist oder nicht,
- wertvolle Kunst oder Antiquitäten, die nur zur Dekoration dienen,
- Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere etc.
Wichtig
Die Kosten für die Anschaffung der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens trägst du ebenfalls in der Anlage AVEÜR ein, obwohl sie nicht abgeschrieben werden.
Auch das Umlaufvermögen ist nicht abschreibbar, also Waren oder Gegenstände, die für den Verkauf, die Verarbeitung und den Verbrauch in deinem Betrieb bestimmt sind. Und auch bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern, deren Nutzungsdauer nicht mehr als ein Jahr beträgt, wird nicht abgeschrieben.
Welche Abschreibungsmethoden gibt es?
Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt meist davon ab, ob es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt oder nicht, wie hoch die Kosten bei der Anschaffung sind und wie hoch die betriebliche Nutzung ist, also der Prozentsatz, zu dem es in deinem Betrieb eingesetzt wird.
Wie funktioniert die lineare Abschreibung?
Die lineare Abschreibung ist die Standardmethode (§ 7 Abs. 1 EStG), die am häufigsten zum Einsatz kommt. Abhängig von der Nutzungsdauer, die du in vielen Fällen in den AfA-Tabellen findest, verteilst du die Anschaffungskosten auf die Jahre. Ganz einfach ausgedrückt: Du teilst deine Kosten für die Anschaffung durch die Anzahl der Jahre, die in der AfA-Tabelle als Nutzungsdauer stehen und erhältst somit deinen Abschreibungsbetrag.
Beispiel: Du kaufst im Januar eine Maschine für 12.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Bei linearer Abschreibung ergibt sich ein jährlicher AfA-Betrag von 2.000 Euro.
Welche Regeln hier genau zu beachten sind, erfährst du in »Abschreiben: Anschaffungskosten über die Jahre verteilen«.
Wie funktioniert die degressive Abschreibung?
Die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) kannst du nur für bewegliche Wirtschaftsgüter anwenden. Die jährlichen Abschreibungsbeträge sind bei der degressiven Abschreibung zunächst höher als bei der linearen Abschreibung, das heißt auch die Betriebsausgaben sind höher – der zu versteuernde Gewinn folglich niedriger. Und das bedeutet: auch die Steuerlast ist geringer.
Ob du die degressive Abschreibung nutzen darfst, hängt vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des jeweiligen Wirtschaftsgutes ab:
- Anschaffungen im Zeitraum 1.7.2025 bis 31.12.2027: 3-Fache der linearen Abschreibung, max. 30 % des Buchwertes
- Anschaffungen im Zeitraum 1.4.2024 bis 31.12.2024: 2-Fache der linearen Abschreibung, max. 20 % des Buchwertes
- Anschaffungen im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2022: 2,5-Fache der linearen Abschreibung, max. AfA-Satz 25 % des Buchwertes
Auch diese Abschreibungsmethode stellen wir dir in »Abschreiben: Anschaffungskosten über die Jahre verteilen«. vor.
Was sind Sofortabschreibung und Poolabschreibung bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)?
Für den Sofortabzug dürfen die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten höchstens 800 Euro betragen. Alternativ kannst du für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Kosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro einen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre aufgelöst wird.
Zwei Werte, weil du auch zwei Möglichkeiten hast, die von diesen Werten abhängen. Du kannst das geringwertige Wirtschaftsgut entweder sofort abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG), das heißt, deine bei der Anschaffung aufgewendeten Kosten sind für dich in voller Höhe sofort abziehbare Betriebsausgaben. Oder du kannst dich für die sogenannte Poolabschreibung (§ 6 Abs. 2a EStG) entscheiden.
Welche Variante für dich wann steuerlich günstiger ist, kannst du nachlesen in »GWG-Abschreibung: So kannst du Betriebsausgaben vorziehen«.
Wie funktioniert die beschleunigte Abschreibung für Elektrofahrzeuge?
Für bestimmte Elektrofahrzeuge des Anlagevermögens, die du vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 anschaffst, kannst du eine besondere Abschreibungsstaffel nach § 7 Abs. 2a EStG wählen: Im Anschaffungsjahr beträgt die AfA 75 Prozent der Anschaffungskosten. In den fünf folgenden Jahren gelten 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Eine zeitanteilige Kürzung im Anschaffungsjahr erfolgt nicht.
Begünstigt sind Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG. Dazu können neben Pkw auch entsprechend angetriebene Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse gehören. Nutzt du diese Abschreibungsstaffel, kannst du für das Fahrzeug keine zusätzliche Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
Was ist die Sonderabschreibung?
Hast du neue oder gebrauchte bewegliche Anlagegüter angeschafft, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den vier drauffolgenden Jahren eine Sonderabschreibung ansetzen (§ 7g EStG).
Die Sonderabschreibung beträgt für Güter, die bis 2023 angeschafft wurden, 20% der Anschaffungskosten, für Anschaffungen ab 2024 beträgt sie 40%. Du kannst sie beliebig auf diesen Fünf-Jahres-Zeitraum verteilen. Die Sonderabschreibung kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur regulären AfA hinzu.
Die Sonderabschreibung ist vor allem an den Prozentsatz der betrieblichen Nutzung gebunden. Alles dazu erfährst du in »Sonderabschreibung: Von dieser zusätzlichen Abschreibung profitieren«.
Wann kommt es zur Kürzung der Anschaffungskosten um den Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs 1 bis 4, Abs. 7 EStG) funktioniert wie eine Art vorgezogene Abschreibung. Erfüllt ein Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für einen Investitionsabzugsbetrag, dann kannst du bis maximal 50% der voraussichtlichen Kosten des Kaufes bereits »vorab«, das heißt bis zu drei Jahre vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe abziehen.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du bei einem IAB alles beachten musst, erfährst du in »Investitionsabzugsbetrag: Steuerschuld verschieben«.
Was ist die leistungsbezogene Abschreibung?
Bei der leistungsbezogenen Abschreibung richtet sich der jährliche Abschreibungsbetrag nach der tatsächlichen Leistung des Wirtschaftsguts, zum Beispiel nach gefahrenen Kilometern, Betriebsstunden oder produzierten Stückzahlen. Die Methode ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig, wenn sie wirtschaftlich begründet ist und du die jeweilige Jahresleistung nachweisen kannst (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG).
Wie funktioniert die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung?
Bei dieser außerplanmäßigen Abschreibung kommt es aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen zu einer ungewöhnlich starken Abnutzung des Wirtschaftsguts. Für solche Fälle des Wertverlusts kannst du die steuerlich als »Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung« (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) bezeichnete Abschreibung als Betriebsausgabe berücksichtigen.
Für eine außerplanmäßige Abschreibung ist häufig der technische Fortschritt die Ursache. Die außerplanmäßige AfA kommt zu deiner normalen jährlichen Abschreibung hinzu.
Abschreibungsmethoden auf einen Blick
In der Übersicht findest du die verschiedenen Methoden und die Voraussetzungen auf einen Blick:
| AfA-Methode | Höhe | Welche Wirtschaftsgüter (WG) und Voraussetzungen? |
|---|---|---|
| Lineare AfA | je nach Nutzungsdauer |
- bewegliche und unbewegliche WG - WG mit begrenzter Nutzungsdauer - Nutzungsdauer > 1 Jahr |
| degressive AfA | 2,5-fache der linearen AfA, max. 25% |
- bewegliche und abnutzbare WG - Anschaffung in den Jahren 2020 bis 2022 |
| 2-fache der linearen AfA, max. 20% |
- bewegliche und abnutzbare WG - Anschaffung vom 1.4. bis 31.12.2024 |
|
| 3-fache der linearen AfA, max. 30% |
- bewegliche und abnutzbare WG - Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 |
|
| Sofortabschreibung für »Geringwertige Wirtschaftsgüter« (GWG-Abschreibung) | 100% |
- bewegliche und abnutzbare WG - selbstständig nutzbar - Nettoanschaffungskosten bis 800 Euro |
| Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Sammelposten) | 20% |
- bewegliche und abnutzbare WG - selbstständig nutzbar - Netto-Anschaffungskosten mehr als 250 Euro bis zu 1.000 Euro |
| Beschleunigte AfA für Elektrofahrzeuge |
1. Jahr: 75% 2. Jahr: 10% 3. Jahr: 5% 4. Jahr: 5% 5. Jahr: 3% 6. Jahr: 2% |
- Elektrofahrzeug (z.B. Pkw, Lkw, Busse) - Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 - Keine zusätzliche lineare oder degressive Abschreibung - keine Sonder-Abschreibung |
| Sonderabschreibung § 7g EStG |
- max. 20% innerhalb von fünf Jahren; - max. 40% (Anschaffung ab 2024) |
- Gewinn im Jahr vor der Anschaffung max. 200.000 Euro - bewegliche und abnutzbare WG - betriebliche Nutzung im Jahr des Kaufs und im Folgejahr mindestens 90% |
| Kürzung der Anschaffungskosten um Investitionsabzugsbetrag (IAB) | max. 50% |
- bewegliches und abnutzbares WG - vorherige Bildung eines IAB - Investition ist erfolgt |
| Leistungsbezogene AfA | abhängig von der nachgewiesenen Jahresleistung |
- bewegliches und abnutzbares WG - Nachweis des jährlichen Leistungsumfangs |
| außerplanmäßige Abschreibung |
- variabel; - nur im Jahr der Wertminderung |
- bewegliche und unbewegliche WG - WG mit begrenzter Nutzungsdauer - glaubhafter Schaden |
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2026