Haushaltsnahe Dienstleistungen: Handwerkerleistungen und Haushaltshilfe von der Steuer absetzen
Ob Haushaltshilfe, Gartenpflege, Reinigung oder Handwerkerarbeiten: Für viele Leistungen rund um den Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen. Dabei werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich unterschiedlich behandelt, können aber beide zu einer spürbaren Steuerersparnis führen.
Kurz erklärt
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kannst du eine Steuerermäßigung erhalten. Begünstigt sind unter anderem Haushaltshilfen, Gartenpflege, Pflegeleistungen sowie viele Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Voraussetzung sind in der Regel eine Rechnung und die unbare Zahlung der Leistung.
Viele Steuerpflichtige nehmen Leistungen rund um ihren Haushalt in Anspruch, etwa für die Reinigung der Wohnung, Gartenarbeiten, Handwerkerleistungen oder Unterstützungsleistungen im Pflegefall. Für zahlreiche dieser Aufwendungen gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Ob du in einer eigenen Immobilie wohnst oder Mieterin beziehungsweise Mieter bist, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.
Im Steuerbescheid wird die Steuerermäßigung nicht bei den steuerpflichtigen Einkünften, sondern bei der Berechnung der Steuer direkt von deiner tariflichen Einkommensteuer abgezogen und ggf. entsprechend auch bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer steuermindernd berücksichtigt.
Wie kann ich mit haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern sparen?
Nimmst du Dienstleistungen rund um deinen Haushalt in Anspruch, kannst du dir einen Teil der Rechnungssumme über deine Steuererklärung zurückholen.
Für Handwerkerleistungen sind Steuerermäßigungen von bis zu 1.200 Euro möglich, für haushaltsnahe Dienstleistungen sogar von bis zu 4.000 Euro. Berücksichtigt werden dabei grundsätzlich nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG funktioniert etwas anders als Werbungskosten oder Sonderausgaben. Die begünstigten Aufwendungen werden nicht vom Einkommen abgezogen, sondern direkt von der festgesetzten Einkommensteuer. Dadurch wirkt sich die Förderung unmittelbar auf die Steuerlast aus.
Deshalb ist es steuerlich nicht ganz korrekt, von „Handwerkerleistungen absetzen“ oder „haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen“ zu sprechen. Die Formulierung ist jedoch weit verbreitet und wird auch von vielen Steuerpflichtigen verwendet.
Beispiel: Du hast einen Fensterputzer für deine Wohnung engagiert, der 120 Euro gekostet hat. Du weißt, dass sich deine Steuer um 20% der Aufwendungen verringert. Das bedeutet, dass du 20% von den 120 Euro (24 Euro) über die Steuererklärung zurückbekommst. Der Fensterputzer kostet dich tatsächlich also nur 120 Euro – 24 Euro = 96 Euro.
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Art der Arbeit |
Höhe der Steuerermäßigung |
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) im Privathaushalt |
20% der Aufwendungen, höchstens 510 Euro pro Jahr (wird erreicht bei Kosten von 2.550 Euro jährlich) |
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Haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen |
20% der Aufwendungen, insgesamt höchstens 4.000 Euro jährlich (wird erreicht bei Kosten von 20.000 Euro jährlich) |
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Handwerkerleistungen (nicht bei Neubau!) |
20% der Kosten, höchstens 1.200 Euro jährlich (wird erreicht bei Aufwendungen von 6.000 Euro jährlich) |
Die verschiedenen Steuerermäßigungen kannst du nebeneinander beanspruchen. Du musst dich nicht für eine Ermäßigung entscheiden.
Wichtig
Die Höchstbeträge gelten haushaltsbezogen. Das bedeutet: Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für begünstigte Handwerkerleistungen und Dienstleistungen
Den Vorteil bei der Steuer bekommst du nur, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Zunächst einmal ist der räumliche Bezug zu deinem Haushalt wichtig: Die Leistung muss »in« deinem eigenen Haushalt erbracht werden – dazu gehören aber auch Garage, Garten und Innenhof. Man nennt das »räumlich-funktionaler Zusammenhang«.
Außerdem gibt es noch zwei weitere Voraussetzungen für den Steuerabzug:
- Es muss zwingend eine Rechnung vorliegen und
- die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Handwerkers. Barzahlung führt dazu, dass die Aufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden.
Die Pflicht zur Rechnung und unbaren Zahlung soll Schwarzarbeit eindämmen. Deshalb erkennt das Finanzamt die Steuerermäßigung grundsätzlich nur an, wenn die Leistung nachweisbar bezahlt wurde.
Übrigens gilt auch: Beauftragst du eine Putzkraft schwarz, bekommst du keine Rechnung, die du für einen Steuerabzug benötigst. Dadurch verzichtest du nicht nur auf die Steuerermäßigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei Schwarzarbeit keine Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Leistungen bestehen können.
Es lohnt sich also aus mehreren Gründen, eine Rechnung zu verlangen.
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Welche haushaltsnahen Dienstleistungen kann ich in der Steuererklärung angeben?
Die steuerliche Förderung bekommst du, wenn du mit deiner Steuererklärung die »Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen« abgibst. Dort trägst du auch Handwerkerrechnungen ein.
Eine Pauschale gibt es nicht, du musst alle Kosten nachweisen können. Hebe also die Rechnungen gut auf! Du musst sie zwar nicht mit der Steuererklärung zusammen abgeben. Aber wenn das Finanzamt sie sehen möchte, musst du sie parat haben.
Steuerlich begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die du als Mieter oder Eigentümer für deine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (bzw. Haus) in Auftrag gegeben hast und für die du vom beauftragten Unternehmen eine Rechnung erhalten hast.
Wichtig ist, dass die Handwerkerleistung oder Dienstleistung in deinem Haushalt erbracht wird. Dazu gehört auch das Grundstück und sogar Ferienwohnungen und Ferienhäuser im EU-Ausland. Die Steuerermäßigung gibt es deshalb zum Beispiel auch für Erdarbeiten und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses.
Fängt ein Handwerker die Arbeit bei dir zuhause an, und führt sie in seiner Werkstatt weiter, dann müssen die Arbeitskosten in einen nicht begünstigten »Werkstattlohn« und in einen begünstigten »Vor-Ort-Lohn« aufgeteilt werden. Den Handwerker-Steuerbonus bekommst du dann nur für den Anteil an den Arbeitskosten, der auf die Tätigkeit in deinem Haushalt entfällt (Vor-Ort-Lohn).
Nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Neubau, die bis zur Fertigstellung des Haushalts anfallen. Für diese Arbeiten gibt es keine Steuerermäßigung, da zu diesem Zeitpunkt noch kein bestehender Haushalt vorliegt.
Im nächsten Schritt schauen wir uns genauer an, welche Tätigkeiten als Handwerkerleistungen und welche als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.
Handwerker führen in der Regel folgende handwerkliche Leistungen und Tätigkeiten in oder rund um dein Zuhause bzw. die von dir genutzte Immobilie aus:
- Reparatur
- Wartung
- Bereitschaftsdienst
- Renovierungen
- Modernisierungsmaßnahme
- Messungen, Kontrollen
Daneben gibt es die haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie zum Beispiel kochen oder Wäsche waschen
- Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses
- Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen
- Gartenpflege
- Hilfe beim Umzug
- Winterdienst
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein ausführliches Schreiben zu den Abzugsbeträgen für Hilfen in Haus und Garten sowie Handwerkerleistungen veröffentlicht (hier findest du das BMF-Schreiben vom 9.11.2016). Die dort enthaltene Übersicht ist weiterhin aktuell.
Zu dem Schreiben gehört eine sehr hilfreiche Liste, in der steht, was zu den Handwerkerleistungen zählt und was sonstige haushaltsnahe Tätigkeiten sind (Anlage 1 des BMF-Schreibens).
Selbst diese Aufzählung ist nicht komplett. Es kann also sein, dass auch andere Tätigkeiten anerkannt werden.
Tipp
Wenn du unsicher bist, ob eine Tätigkeit begünstigt ist, kannst du die Aufwendungen in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, lässt sich anschließend prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Wie das geht, erklären wir im Beitrag »Steuerbescheid, Einspruch und Klage«.
Können auch Mieter und Mieterinnen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerkosten absetzen?
Ja, das geht: Den Steuervorteil gibt es auch für Handwerker-Rechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die dein Vermieter mit dir in der Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung abrechnet.
Typische Posten sind zum Beispiel die Arbeitskosten für Treppenhausreinigung und Hofreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Schornsteinfeger, Wartung und Reparatur der Heizung oder von Gemeinschaftsmaschinen (z.B. Waschmaschine), technische Überprüfung und Wartung des Fahrstuhls, sonstige Handwerkerleistungen sowie Reinigung und Schneeräumung von Wegen und Zufahrten auf dem Grundstück und des öffentlichen Gehwegs vor dem Grundstück.
Außerdem kannst du natürlich auch Kosten absetzen, die nur dir entstanden sind und nicht in der Nebenkostenabrechnung stehen. Hast du zum Beispiel einen Fensterputzer beauftragt oder beschäftigst du eine Putzhilfe für deine Wohnung, dann gibst du auch diese Aufwendungen in der Steuererklärung an.
Die Steuerermäßigung erhält man auch, wenn man einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem Heim, wie z.B. einem Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder einem Wohnstift, führt.
Handwerker & Haushaltshilfe absetzen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.
- Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
- Für Handwerkerleistungen sind Steuerermäßigungen von bis zu 1.200 Euro, für haushaltsnahe Dienstleistungen sogar von bis zu 4.000 Euro pro Jahr möglich. Berücksichtigt werden dabei nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.
- Voraussetzungen: Die Leistungen müssen im eigenen Haushalt erbracht werden, es muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss unbar erfolgen.
- Auch Mieterinnen und Mieter können die in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich nutzen.
- Die steuerlichen Vorteile gelten auch für selbstständige Haushalte in Heimen und betreffen zahlreiche Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung, Pflege und Betreuung.
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 14.10.2026
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