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Umsatzsteuerpflicht – ja oder nein?

Ob du als Selbstständiger oder Selbstständige Umsatzsteuer berechnen musst, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist unter anderem, ob du als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts giltst, ob für deine Leistungen eine Steuerbefreiung greift oder ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Welche Regeln gelten und ab wann du umsatzsteuerpflichtig bist, erfährst du hier.

Wann bist du umsatzsteuerpflichtig? Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundsätzlich bist du umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn du selbstständig und nachhaltig tätig bist, um Einnahmen zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dafür nicht erforderlich.
  • Ob du tatsächlich Umsatzsteuer berechnen musst, hängt zusätzlich davon ab, ob dein Umsatz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist.
  • Du berechnest keine Umsatzsteuer, wenn für deine Leistung eine gesetzliche Steuerbefreiung gilt oder du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendest.
  • Für Kleinunternehmer gelten seit 2025 grundsätzlich zwei Umsatzgrenzen: Der Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten.
  • Bei Leistungen mit Auslandsbezug gelten besondere Regeln. Entscheidend ist insbesondere, wo die jeweilige Leistung umsatzsteuerlich ausgeführt wird.

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer

Die Umsatzsteuer gehört zu den sogenannten Verkehrssteuerarten. Die Basis für ihre Berechnung ist der »Umsatz«. Das bedeutet: Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer oder eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin muss auf den Preis, den er oder sie von den Kunden für ein Produkt oder eine Dienstleistung erzielen möchte, die Umsatzsteuer »draufschlagen« und dann an das Finanzamt abführen. Somit wird der Verbraucher beim Erwerb von Produkten und Leistungen mit der Steuer belastet – für dich als selbstständiger Unternehmer ist sie kostenneutral.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch häufig der Begriff »Mehrwertsteuer« verwendet. Beide Begriffe haben die gleiche Bedeutung – fachlich korrekt ist aber der Begriff »Umsatzsteuer«. Diese Steuer wird daher auch im Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, geregelt.

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird und die er vom Finanzamt unter Umständen erstattet bekommt. Das heißt: Kaufst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer etwas für deine selbstständige Tätigkeit, kannst du dir die gezahlte Steuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Die Folgen der Umsatzsteuerpflicht

Bist du in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, bedeutet das:

  • Du berechnest für deine Leistungen Umsatzsteuer.
  • Neben dem Preis, den du für deine Produkte oder deine Dienstleistungen erzielen möchtest, stellst du deinen Kunden auch Umsatzsteuer in Rechnung.
  • Für deine unternehmerischen Kunden musst du sogenannte »ordnungsgemäße Rechnungen« erstellen.
  • Du führst die eingenommene Umsatzsteuer an dein Finanzamt ab.
  • Du bekommst die Mehrwertsteuer, die du für Produkte und Leistungen an andere Unternehmer gezahlt hast, als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Voraussetzung: Du hast die Produkte oder Dienstleistungen für deine unternehmerische Tätigkeit bezogen.
  • Du erstellst deswegen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Du erstellst eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Was für dich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten ist, erfährst du im Beitrag »Voranmeldung und Jahreserklärung«

Welche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllt sein müssen, kannst du im Beitrag »Korrekte Rechnungen: Wichtig für den Vorsteuerabzug« nachlesen.

Ratgeber zum Thema

Gewinnermittlung Grundlagen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wann bist du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer?

Ob du Umsatzsteuer berechnen musst, wird in mehreren Schritten geprüft. Zunächst kommt es darauf an, ob du Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts bist. Danach ist zu klären, ob dein konkreter Umsatz in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist. Steuerbefreiungen und die Kleinunternehmerregelung können dazu führen, dass du trotz Unternehmereigenschaft keine Umsatzsteuer berechnest.

Du bist umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn du eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausübst, um Einnahmen zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Wann musst du keine Umsatzsteuer berechnen?

Auch ein in Deutschland steuerbarer Umsatz kann von der Umsatzsteuer befreit sein. Dabei sind insbesondere zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Für deine konkrete Leistung gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung, zum Beispiel nach § 4 UStG.
  2. Du wendest die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an.

In beiden Fällen weist du für den betreffenden Umsatz grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus. Die Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen solltest du jedoch getrennt prüfen.

Wichtig

Du bist als Selbstständiger dafür verantwortlich, dass deine Leistungen richtig versteuert werden. Stellt das Finanzamt später einen Fehler fest, kann es noch für einige Jahre zurück Umsatzsteuer nachfordern. Im Zweifel bekommst du diese dann nicht mehr von deinen Kunden. Die Folge: Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Steuerfreie Leistungen

Wann liegt eine Umsatzsteuerbefreiung vor mit der Folge, dass deine Umsätze steuerfrei ist? Es ist deine Aufgabe zu prüfen, ob bei dir eine Umsatzsteuerbefreiung greift. Denn stellst du deinen Kunden versehentlich auf steuerfreie Umsätze Mehrwertsteuer in Rechnung, dann muss diese auch an das Finanzamt abgeführt werden. Dein Kunde darf aber dann die fälschlicherweise an dich gezahlte Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Die Folge: Dein Kunde ist verärgert und wird versuchen, das Geld von dir zurückzuholen.

Wichtig

Bei allen Umsatzsteuerbefreiungen gelten verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt die Befreiung auch anerkennt. Informiere dich genau, ob bei dir eine umsatzsteuerfreie Leistung vorliegt.

Steuerbefreit können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Versicherungsvermittlungsleistungen, bestimmte Heilbehandlungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie bestimmte Unterrichts- und Kulturleistungen sein. Entscheidend ist jeweils die konkrete Leistung und ob sämtliche Voraussetzungen der jeweiligen Steuerbefreiung erfüllt sind.

Tipp

Die Umsatzsteuer ist eine der wenigen Steuerarten, die in der Europäischen Union in Systematik und Struktur weitgehend vereinheitlicht ist. Unterschiede gibt es aber immer noch insbesondere bei den Steuersätzen und den Steuerbefreiungsvorschriften. Das dahinterstehende EU-Recht ist dem nationalen und damit auch dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) übergeordnet.

Das bedeutet: Bringt dir das EU-Recht Vorteile, so kannst du als Unternehmer vor den Gerichten auf das für dich bessere EU-Recht bestehen.

Die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UStG geregelt. Sie kann grundsätzlich angewendet werden, wenn

  • dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und
  • dein Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Seit 2025 kommt es bei der Grenze für das laufende Jahr nicht mehr auf eine Prognose zu Jahresbeginn an. Maßgeblich ist der tatsächliche Umsatz. Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro, endet die Steuerbefreiung bereits mit dem Umsatz, durch den du die Grenze überschreitest.

Erfüllst du die Voraussetzungen und hast du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, führst du deine begünstigten Umsätze ohne Umsatzsteuer aus. Im Gegenzug darfst du aus damit zusammenhängenden Eingangsleistungen grundsätzlich keine Vorsteuer abziehen.

Das bedeutet für dich:

  • Du darfst deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und führst deswegen auch keine an das Finanzamt ab.
  • Es ist kein Vorsteuerabzug möglich, das heißt, du bekommst die Mehrwertsteuer, die du an andere Unternehmer gezahlt hast, nicht vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.
  • Als Kleinunternehmer brauchst du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen und an das für dich zuständige Finanzamt abgeben.
  • Seit dem Besteuerungszeitraum 2024 müssen Kleinunternehmer grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben. Das Finanzamt darf aber im Einzelfall eine Erklärung anfordern.

Tipp

Du kannst gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Diese Entscheidung ist in der Regel für mindestens fünf Kalenderjahre bindend. Vor dem Verzicht solltest du deshalb insbesondere deine Kundenstruktur, geplante Investitionen und den möglichen Vorsteuerabzug berücksichtigen.

Denn sowohl die Kleinunternehmerregelung, aber auch die Umsatzsteuerbesteuerung haben Vor- und Nachteile. Welche Variante für dich besser ist, hängt von deiner persönlichen Ausgangssituation ab, die sich natürlich im Laufe der Zeit ändern kann.

Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du in unserem Beitrag »Kleinunternehmer: Regeln, Vorteile und Nachteile«.

Ratgeber zum Thema

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Welcher Umsatzsteuersatz gilt?

Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du nicht nur wissen, dass du Umsatzsteuer berechnen musst. Du musst auch den richtigen Steuersatz wählen. In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Umsatzsteuersätze:

  • 19 Prozent (Regelsteuersatz): Dieser Steuersatz gilt für die meisten Lieferungen und Dienstleistungen.
  • 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz): Dieser Steuersatz gilt nur für bestimmte gesetzlich begünstigte Leistungen und Produkte.

Für viele Selbstständige und Freiberufler ist deshalb der Regelsteuersatz von 19 Prozent die Standardlösung. Er kommt beispielsweise häufig bei Beratungsleistungen, Agenturleistungen, handwerklichen Tätigkeiten oder sonstigen Dienstleistungen zur Anwendung.

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt dagegen nur in bestimmten Fällen. Dazu gehören unter anderem viele Lebensmittel, Bücher sowie einige kulturelle Leistungen. Ob tatsächlich der ermäßigte Steuersatz angewendet werden darf, hängt immer von der konkreten Leistung und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Vorsicht bei der Wahl des Steuersatzes

Wendest du versehentlich den falschen Umsatzsteuersatz an, kann das später zu Nachforderungen durch das Finanzamt führen. Deshalb solltest du insbesondere bei neuen Angeboten oder besonderen Leistungen prüfen, welcher Steuersatz tatsächlich vorgeschrieben ist.

Das Wichtigste in Kürze

Art des Umsatzes Umsatzsteuersatz
Die meisten Dienstleistungen und Waren 19 Prozent
Bestimmte gesetzlich begünstigte Leistungen und Produkte 7 Prozent
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Keine Umsatzsteuer wird ausgewiesen

Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026

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