Steuerklasse: Welche hast du und welche ist die beste?
Dein Arbeitgeber führt bei jeder Gehaltszahlung für dich die Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin ist damit die Sache erst einmal für dich erledigt und du musst nichts weiter tun. Wie viel Lohnsteuer dabei einbehalten wird, hängt von deiner Steuerklasse ab.
Steuerklasse kurz erklärt
- Ledige Arbeitnehmer: Steuerklasse I
- Alleinerziehende: Steuerklasse II
- Verheiratete und eingetragene Lebenspartner: meist Steuerklasse IV/IV
- Mehrere Jobs: Zweitjob in Steuerklasse VI
- Welche Kombination für Ehepaare optimal ist, hängt vom Verhältnis der Einkommen ab.
- Die Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Einkommensteuer
Wie findest du heraus, welche Steuerklasse du hast?
Es gibt mehrere einfache Wege, um deine aktuelle Steuerklasse zu prüfen.
1. Blick auf deine Lohnabrechnung
Deine Steuerklasse ist auf der monatlichen Lohn oder Gehaltsabrechnung angegeben. Du findest sie meist im Bereich der Abzüge oder Steuerdaten, häufig abgekürzt als »StKl« oder ausgeschrieben als »Steuerklasse«.
2. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Dein Arbeitgeber ruft deine Steuerklasse zusammen mit weiteren Steuermerkmalen elektronisch beim Finanzamt ab. Diese sogenannten ELStAM kannst du auch selbst einsehen, zum Beispiel über das Online Portal Mein ELSTER. Dort siehst du, welche Steuerklasse aktuell für dich gespeichert ist.
3. Nachfrage beim Arbeitgeber
Wenn dir keine Lohnabrechnung vorliegt oder du unsicher bist, hilft oft schon eine kurze Nachfrage in der Personal oder Lohnbuchhaltung. Dort kann man dir deine aktuell hinterlegte Steuerklasse nennen.
Wichtig:
Bei Heirat oder Verwitwung passt die Finanzverwaltung deine Steuerklasse automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an. In anderen Fällen, etwa bei einer Trennung oder beim Wechsel der Steuerklassenkombination, musst du selbst einen Antrag stellen.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
Die verschiedenen Familien- und Arbeitssituationen wurden in insgesamt sechs Lohnsteuerklassen abgebildet, in die man als Arbeitnehmer eingeordnet wird. Die Einteilung ist festgelegt in § 38b EStG. Verheiratete Ehepartner können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen und können daher unterschiedliche Steuerklassen haben.
| Lohnsteuerklasse I: | Arbeitnehmer mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden |
| Lohnsteuerklasse II: | Steuerklasse für Alleinerziehende |
| Lohnsteuerklasse III: | Verheiratete Arbeitnehmer oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn der andere Ehepartner Steuerklasse V gewählt hat |
| Lohnsteuerklasse IV: | Eine weitere Möglichkeit verheiratete Paare oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (dann müssen aber beide Partner diese Klasse wählen) |
| Lohnsteuerklasse V: | Steuerklasse eines Ehepartners, wenn der andere Ehepartner Steuerklasse III hat |
| Lohnsteuerklasse VI: | Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen |
Was ist die beste Steuerklasse für Ehepaare?
Verheiratete können auswählen zwischen den Steuerklassenkombinationen
- IV/IV oder
- III/V oder
- IV-Faktor/IV-Faktor (das sog. Faktorverfahren)
Die Steuerklassen beeinflussen nur den monatlichen Steuerabzug. Wie viel Einkommensteuer ihr insgesamt zahlen müsst, wird erst mit der Steuererklärung endgültig berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen den Steuerklassenkombinationen?
Kombination IV / IV: Die Kombination Steuerklasse IV / IV ist geeignet für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Hier wird bei beiden Partnern während des Jahres die »richtige« Lohnsteuer einbehalten, wenn beide genau gleich viel verdienen. Ansonsten werden während des Jahres immer zu viel Steuern gezahlt. Diese Überzahlung ist umso größer, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je weiter die Einkommen der Partner voneinander abweichen. Trotzdem kann aber die Kombination IV / IV für den Lohnsteuerabzug während des Jahres immer noch günstiger sein als die Kombination III/ V.
Da das Gehalt selten gleich hoch ist, sollten Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner mit der Kombination IV / IV eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen. Eine Pflicht zur Abgabe besteht nicht.
Kombination III / V: Steuerklasse III reduziert die Lohnsteuer für den Hauptverdiener, während Steuerklasse V für den Partner mit geringerem Einkommen gilt. Hier wird während des Jahres die »richtige« Lohnsteuer abgeführt, wenn sich das gemeinsame Einkommen nach dem Verhältnis 60:40 auf die Steuerklasse III für den höher verdienenden Partner und die Steuerklasse V für den geringer verdienenden Partner verteilt. Beträgt der Arbeitslohn in Steuerklasse V mehr (weniger) als 40 % des gemeinsamen Lohns, wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.
Wer die Kombination III / V wählt, muss (!) für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Liegen die Löhne der Ehepartner weit auseinander, droht manchmal eine Steuernachzahlung. Wird nach Wahl der Steuerklassen III / V eine Nachzahlung festgesetzt, darf das Finanzamt ggf. zusätzlich für die Zukunft Einkommensteuer-Vorauszahlungen verlangen.
Kombination IV-Faktor / IV-Faktor: Das Faktorverfahren ist besonders geeignet für Personen, die eine möglichst gerechte Verteilung der Lohnsteuer wünschen und hohe Steuernachzahlungen vermeiden möchten.
Wer das Faktorverfahren anwendet, muss (!) für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Wie wird der Faktor bei Steuerklasse IV berechnet?
Damit der Faktor berechnet werden kann, müssen beide Partner dem Finanzamt ihren voraussichtlichen Bruttolohn mitteilen. Das Finanzamt errechnet dann die voraussichtliche Einkommensteuer (nach dem Splittingtarif) und die Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer (nach Steuerklasse IV) von beiden Ehepartnern.
Das erste Ergebnis wird durch das zweite geteilt – das Ergebnis ist der Faktor.
Er wird – mit maximal drei Dezimalstellen ohne Rundung – vom Finanzamt in der ELStAM-Datenbank als Lohnsteuerabzugsmerkmal eingetragen. Dort ruft ihn der Arbeitgeber ab und berücksichtigt ihn bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer.
Wie wechselt man die Steuerklasse?
Seit dem 1.1.2020 können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mehrfach pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Anders als früher müssen dafür keine besonderen Voraussetzungen mehr erfüllt werden.
Für die Änderung gibt es den amtlichen Vordruck »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten«, der von beiden Partnern unterschrieben und dann an das Finanzamt geschickt werden muss.
Info:
Keine Angst, selbst wenn du und dein Partner nicht die günstigste Kombination gewählt habt, zahlt ihr letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle.
Bei ungünstiger Steuerklassenwahl zahlt ihr also zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer und verzichtet dadurch auf Liquidität und mögliche Zinsen. Ihr dürft euch dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuererstattung freuen.
Ratgeber zum Thema
Steuerklasse ändern Vorteile - Fristen - Tipps
Auswirkung der Steuerklasse auf Lohnersatzleistungen
Bei der Wahl der Steuerklassenkombination oder der Anwendung des Faktorverfahrens sollte berücksichtigt werden, dass die Steuerklasse die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld usw. beeinflussen kann.
Denn diese Zahlungen werden auf der Grundlage des zuletzt bezogenen Nettolohns berechnet – der bei Lohnsteuerklasse V recht niedrig ist. Dabei gilt: je höher das Nettogehalt, desto höher fallen auch die Lohnersatzleistungen aus.
Manchmal kann es deshalb sogar von Vorteil sein, eine steuerlich ungünstige Kombination der Steuerklassen zu wählen. Die Steuermehrbelastung beim Ehepartner wird in der Steuererklärung ausgeglichen.
Was ist Lohnsteuerklasse 0?
Eine echte »Steuerklasse 0« gibt es nicht. Sie kommt aber als Hilfskonstruktion zur Anwendung bei Grenzgängern, die in Frankreich, Belgien oder der Schweiz wohnen und in Deutschland arbeiten.
Denn diese Zahlungen werden auf der Grundlage des zuletzt bezogenen Nettolohns berechnet – der bei Lohnsteuerklasse V recht niedrig ist. Dabei gilt: je höher das Nettogehalt, desto höher fallen auch die Lohnersatzleistungen aus. Bei ihnen gilt die Besonderheit, dass sie in Deutschland keine oder weniger Lohnsteuer/Einkommensteuer bezahlen. Meist müssen die betroffenen Arbeitnehmer dazu eine Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Sozialversicherungsbeiträge müssen in Deutschland aber abgeführt werden, denn hier gilt das »Territorialprinzip«: Die Sozialversicherungspflicht richtet sich nach den Gesetzen am Beschäftigungsort.
Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt und unterscheiden sich in den genannten Ländern.
In der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird für diese Grenzgänger die »Steuerklasse frei« oder »Steuerklasse 0« verwendet. Der Unterschied zwischen »Steuerklasse frei« und »Steuerklasse 0«: Nur die »Steuerklasse null« kann im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren verwendet und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Welche Steuerklasse nach der Trennung und Scheidung?
Auch wenn deine Ehe gerade in die Brüche geht, ist es wichtig, dass ihr euch in steuerlichen Angelegenheiten weiterhin einig seid. Das kann sich für beide Partner auszahlen und ihr müsst weniger Geld zu Rechtsanwälten und Steuerberatern tragen.
Was du zur Wahl der Lohnsteuerklasse und zur Steuererklärung nach einer Trennung oder Scheidung wissen musst, erklären wir dir im Beitrag »Trennung & Scheidung: Steuerliche Folgen«.
FAQ/Häufige Fragen zur Steuerklasse
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 und wann 4 und 4?
Steuerklasse III und V lohnt sich, wenn die Einkommen der Ehepartner stark unterschiedlich sind. Steuerklasse IV und IV ist sinnvoll, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen.
Welche Steuerklasse habe ich?
Maßgeblich ist immer die Steuerklasse, die in deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) gespeichert ist und von deinem Arbeitgeber angewendet wird.
Welche Steuerklasse ist die beste?
Die beste Steuerklasse hängt vom Einkommen und Familienstand ab. Für Ehepaare ist das Faktorverfahren oft die gerechteste Lösung, weil es Nachzahlungen vermeidet.
Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Die Steuerklasse kann man mehrmals im Jahr ändern.
Wie wechselt man die Steuerklasse?
Der Wechsel erfolgt über einen Antrag beim Finanzamt. Details findest du hier: So funktioniert der Steuerklassenwechsel.
Welche Steuerklasse habe ich nach der Heirat?
Nach einer Heirat werden beide Ehepartner grundsätzlich automatisch in Steuerklasse IV eingestuft, sofern keine andere Kombination beantragt wird.
Ändert sich meine Steuerklasse automatisch?
Ja, beispielsweise bei Heirat oder Verwitwung. In anderen Fällen ist ein Antrag erforderlich.
Beeinflusst die Steuerklasse die Steuererstattung?
Die Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Einkommensteuer. Eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt sich erst aus der Steuererklärung.
Steuerklassen – das Wichtigste auf einen Blick
- Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgeführt wird. Entscheidende Faktoren sind Familienstand, Arbeitsverhältnis und ggf. die Wahl der Steuerklassen-Kombination bei Ehepaaren.
- Es gibt sechs Lohnsteuerklassen (I bis VI). Ehepaare können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen (IV/IV, III/V, IV-Faktor/IV-Faktor).
- Die optimale Steuerklassen-Kombination hängt vom Verhältnis der Einkommen beider Partner ab. Das Faktorverfahren sorgt für eine gerechte Verteilung und beugt Steuernachzahlungen vor.
- Ein Steuerklassenwechsel ist mehrmals jährlich möglich und erfolgt unkompliziert per Antrag beim Finanzamt.
- Die gewählte Steuerklasse beeinflusst die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld.
Die richtige Steuerklasse sorgt dafür, dass während des Jahres passende Lohnsteuer abgeführt wird. Eine abschließende Steuererklärung gleicht zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge aus.
Autor: Redaktion Steuertipps
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