Einspruch gegen den Steuerbescheid: Fristen, Form und Klage
Du hältst deinen Steuerbescheid für falsch? Dann kannst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen. Wichtig ist, dass aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn einlegt und gegen welchen Steuerbescheid er sich richtet.
Bevor du Einspruch einlegst, solltest du deinen Steuerbescheid mit deiner Steuererklärung und den Erläuterungen des Finanzamts vergleichen. Fallen dir Fehler oder Abweichungen auf, kannst du diese begründen und entsprechende Nachweise nachreichen.
Wie du deinen Steuerbescheid prüfst, welche Fristen gelten und was passiert, wenn dein Einspruch abgelehnt wird, erfährst du in diesem Beitrag.
Wichtig
Die Frist beginnt nicht automatisch mit dem Bescheiddatum. Bei einem einfachen Brief im Inland gilt der Bescheid grundsätzlich am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Geht er später zu, kann der tatsächliche Zugang maßgeblich sein. Prüfe außerdem die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Lies dir dazu auch unsere ausführlichen FAQ zum elektronisch zugestellten Steuerbescheid durch.
Steuerbescheid prüfen, Einspruch einlegen, Entscheidung abwarten: Das ist der grundlegende Ablauf. Wird der Einspruch ganz oder teilweise abgelehnt, kommt als nächster Schritt eine Klage vor dem Finanzgericht in Betracht. Wegen Fristen, Kosten und Verfahrensrisiken solltest du diesen Schritt besonders sorgfältig prüfen.
Beginne mit den persönlichen Daten, den angesetzten Einkünften und den Abweichungen zu deiner Steuererklärung. Notiere zu jeder Unstimmigkeit die betroffene Position, den beantragten Betrag und den passenden Nachweis.
Da die Sachbearbeiter beim Finanzamt auch nur Menschen sind, können auch ihnen Fehler unterlaufen. Schätzungen zufolge sind ca. 30 % aller Steuerbescheide in Deutschland fehlerhaft. Etwa zwei Drittel aller Einsprüche gegen Steuerbescheide verlaufen erfolgreich und werden zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Daher solltest du den Bescheid genauestens auf formelle und inhaltliche Fehler prüfen und schauen, ob alles korrekt ist. Schließlich bleiben insbesondere beim Thema Steuern Zahlendreher, Rechenfehler oder auch falsche Angaben zu deiner Person meist nicht ohne finanzielle Folgen.
Checkliste: Steuerbescheid prüfen
Mithilfe dieser Punkte kannst du deinen Steuerbescheid selbst auf Abweichungen und Fehler überprüfen:
- Stimmen deine persönlichen Daten? (z.B. Name, Adresse, Steuer-ID)
- Stimmen die Daten deines Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners?
- Ist deine Bankverbindung korrekt vermerkt?
- Ist die Konfession korrekt?
- Wurden deine Einkünfte korrekt berechnet? (z.B. Bruttolohn, weitere Einnahmen)
- Wurden steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kindergeld berücksichtigt und ist die Höhe korrekt?
- Wurden alle angegebenen Werbungskosten berücksichtigt und ist die Höhe korrekt?
- Wurden Sonderausgaben anerkannt? (z.B. Spenden, Kinderbetreuungskosten)
- Wurden Kosten in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen korrekt berechnet?
- Wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage berücksichtigt?
Tipp
Um sicherzugehen, dass alles korrekt ist, solltest du noch ein paar Dinge kontrollieren. Lade dir unsere kostenlose Checkliste zur Überprüfung des Steuerbescheids herunter, die dir zeigt, wie du deinen Steuerbescheid überprüfen kannst.
Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen: Frist und Form
Wenn du den Steuerbescheid für falsch hältst, kannst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Steuerbescheid bestandskräftig und kann nur in Ausnahmefällen noch geändert werden.
Wann die Einspruchsfrist beginnt, hängt davon ab, wann dir der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde.
- Steuerbescheid per Post: Viertagesfrist und Zugangsvermutung: Bekommst du den Steuerbescheid mit einfachem Brief per Post, gilt er am vierten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Viertagesfrist, Zugangsvermutung). Die Einspruchsfrist beginnt am darauffolgenden Tag beginnt. Als Postaufgabedatum gilt das Datum des Steuerbescheids. Denn am Tag, an dem der Steuerbescheid erstellt wird, wird er normalerweise auch verschickt. Es spielt keine Rolle, wenn du ihn schon vor Ablauf der Viertagesfrist erhalten hast. Er gilt trotzdem erst am vierten Tag als bekannt gegeben.
- Zustellung durch einen privaten oder regionalen Zustelldienst: Die gesetzliche Zugangsvermutung kann grundsätzlich auch bei privaten Postdienstleistern gelten. Geht der Bescheid nachweislich erst später zu, ist der spätere Zugang zu berücksichtigen. Bewahre bei Streit über den Zugang den Briefumschlag und mögliche Nachweise auf.
- Elektronische Zustellung des Steuerbescheids per Elster: Bei elektronischer Übermittlung oder Bereitstellung zum Datenabruf gelten eigene Bekanntgaberegeln. Maßgeblich ist der vierte Tag nach Absendung bzw. Bereitstellung, nicht erst der tatsächliche Abruf der Benachrichtigungs-E-Mail. Prüfe deshalb das im Elster-Portal genannte Bereitstellungsdatum und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Tipp
Scheue dich nicht, von der Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch zu machen. Denn es ist dein gutes Recht, steuerlich 100-prozentig richtig behandelt zu werden!
Der Einspruch ist ganz einfach einzulegen. Einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt brauchst du dafür nicht, das kannst du selbst erledigen. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist gebührenfrei. Beauftragst du eine steuerliche oder rechtliche Vertretung, können dafür Kosten entstehen.
Das Einspruchsschreiben besteht aus bestimmten Formalien und einer Einspruchsbegründung. Nutze im Zweifel die Bezeichnung, das Datum und die Steuernummer oder das Aktenzeichen aus dem Bescheid.
- Du musst angeben, wer Einspruch einlegt.
- Du musst angeben, gegen welchen Bescheid du Einspruch einlegst.
- Du musst deinen Einspruch an das richtige Finanzamt schicken.
- Aus deinem Schreiben muss hervorgehen, dass du Einspruch einlegst.
Die Formalien sind ein Muss: Fehlen die Formalien, ist dein Einspruch unzulässig.
Die Einspruchsbegründung ist zwar kein Muss. Doch ohne Begründung, warum du Einspruch einlegst, wird dein Einspruch über kurz oder lang keinen Erfolg haben – denn ohne konkrete Angaben und Nachweise kann das Finanzamt die gewünschte Änderung nicht nachvollziehen. Reiche die Begründung deshalb möglichst zeitnah nach und kündige das im Einspruch an.
Einspruchsfrist abgelaufen: Diese Möglichkeiten bleiben jetzt noch
Antrag auf Wiedereinsetzung: Wenn die Einspruchsfrist schon abgelaufen ist, kannst du einen »Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« stellen. Dieser kann aber nur dann Erfolg haben, wenn du die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt haben. Urlaub, Arbeitsbelastung oder ein verlorener Brief reichen nicht automatisch aus. Begründe den Hinderungsgrund konkret und lasse den Einzelfall bei Unsicherheit fachlich prüfen.
Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids: Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Dann ist es eine große Herausforderung, ihn noch zu deinen Gunsten ändern zu lassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids möglich machen. Das geht zum Beispiel bei Schreibfehlern und anderen offensichtlichen Unrichtigkeiten, wenn ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Grundlagenbescheid geändert wird und sich das auf Ihren Steuerbescheid auswirkt oder bei einer »neuen Tatsache« (z.B. nachträglich festgestellte Einnahmen, vergessene Werbungskosten).
Wenn das Finanzamt den Steuerbescheid zu deinem Nachteil ändert
Für eine Änderung zu deinen Gunsten hat der Gesetzgeber die Hürden sehr hoch gelegt. Aber auch das Finanzamt kann einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht so einfach ändern. Und das ist gut so, denn das ist natürlich immer eine Änderung zu deinem Nachteil.
Und wenn doch mal ein geänderter Steuerbescheid vom Fiskus ins Haus flattert? Gegen die Änderung deines Steuerbescheids solltest du zum einen Einspruch einlegen, wenn du damit nicht einverstanden bist. Zum anderen solltest du aber gleichzeitig überprüfen, ob nicht auch eine Änderung zu deinen Gunsten möglich ist! Ändert das Finanzamt zum Beispiel einen Steuerbescheid wegen nachträglich festgestellter Einnahmen, können mit einem Einspruch gegen die Änderung alle im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehenden Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden.
Einspruch abgelehnt: So klagt man gegen das Finanzamt
Wenn das Finanzamt deinen Einspruch ganz oder teilweise mit einer Einspruchsentscheidung (oder Teil-Einspruchsentscheidung) abgelehnt hat, kannst du den nächsten Schritt gehen. Das ist die Klage vor dem Finanzgericht. Aber: Dieser Schritt will gut überlegt sein!
Vor einem Finanzgericht musst du dich nicht zwangsläufig von einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen – du darfst die Sache auch allein in Angriff nehmen. Allerdings gibt es viele Stolperfallen und Risiken, die man als Laie kaum überschauen kann. Bei hohen Beträgen, offenen Rechtsfragen oder unsicherer Beweislage kann fachlicher Rat sinnvoll sein.
Tipp
Wir empfehlen dir daher, vor einer Klage auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts einzuholen. Die Kosten für eine solche Erstberatung sind überschaubar und du kannst dann die Erfolgschancen deiner Klage besser einschätzen.
Wie lange dauert ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht?
Als Kläger brauchst du einen langen Atem. Von der erhobenen Klage bis zur Entscheidung dauert es durchschnittlich 18 Monate, manchmal auch deutlich länger.
Was kostet die Klage vor dem Finanzgericht?
Wer vor Gericht verliert, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Um die Kosten zu ermitteln, musst du drei Werte kennen:
- den Streitwert,
- die Gebühr abhängig vom Streitwert,
- den Gebührensatz.
Es gibt einen Mindeststreitwert von 1.500 Euro (geregelt in § 52 Gerichtskostengesetz, GKG). Das bedeutet: Auch wenn du zum Beispiel nur um 300 Euro streitest, werden die Gerichtsgebühren auf der Basis des Mindeststreitwerts berechnet.
Wie hoch die zu zahlende Gebühr letztendlich ist, hängt davon ab, was das Gericht für dich getan hat: für verschiedenen Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Gebührensätze. Diese ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis, das ist eine Anlage zum Gerichtskostengesetz. Die Werte für Finanzgerichtsprozesse stehen in Teil 6 des Kostenverzeichnisses.
Beispiel: Du streitest mit dem Finanzamt um 5.000 Euro (= Streitwert). Die Gebühr bei diesem Streitwert beträgt 170,50 Euro. Wenn das Finanzgericht durch Urteil entscheidet, betragen die Gerichtsgebühren 682 Euro (= 170,50 Euro × 4,0). Bei einer Klagerücknahme kann sich der Gebührensatz reduzieren.
Dazu kommen jeweils noch die Auslagen. Das sind vor allem Schreib-, Fax-, Postgebühren, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Vergütung der Reisekosten und Auslagenersatz für Gerichtspersonen. Hier stellt das Finanzgericht meistens die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung.
Tipp
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfe zunächst, ob diese auch die Kosten eines Finanzgerichtsprozesses abdeckt. Wenn ja, kannst du zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt deines Vertrauens gehen, der dann für dich weiterkämpft. Egal, wie die Sache ausgeht, die Rechtsschutzversicherung zahlt – bis auf eine eventuelle Selbstbeteiligung, die du selbst tragen musst.
Klageverfahren: Das musst du schreiben
Der Kläger – das bist du: Nur der, der Einspruch eingelegt hat, kann auch klagen. Gib in deiner Klageschrift also deinen Namen und die Anschrift an. Zusammen veranlagte Ehegatten haben in der Regel gemeinsam Einspruch eingelegt und werden jetzt auch gemeinsam klagen.
Beklagter ist die Behörde, die die Einspruchsentscheidung oder den ablehnenden Bescheid erlassen hat. Das ist in den meisten Fällen dein zuständiges Finanzamt. Schau dir einfach den Absender auf der Entscheidung oder dem Bescheid an, dort findest du den richtigen Beklagten. Auf den Umschlag deiner Klageschrift musst du immer die Adresse des zuständigen Finanzgerichts schreiben – auch wenn du den Brief direkt in den Briefkasten wirfst und nicht per Post schickst.
In der Klageschrift muss außerdem stehen, um welche Steuerart welchen Jahres es geht, wann der Bescheid ergangen ist und wann die Einspruchsentscheidung gefällt wurde. Gib also zum Beispiel an: »Einkommensteuerbescheid 2025 vom 12.6.2026 und Einspruchsentscheidung vom 24.7.2026«.
Das Finanzgericht muss von Anfang an wissen, was du willst. Du willst zum Beispiel, dass die Werbungskosten, die Sonderausgaben oder die außergewöhnlichen Belastungen höher angesetzt werden, der Freibetrag für ... berücksichtigt wird, die Einnahmen niedriger angesetzt oder das Kindergeld für ... ausgezahlt werden. Das ist das Klagebegehren. Hier sagst du deutlich, was du möchtest.
Diese Punkte muss deine Klageschrift beinhalten. Später reichst du dann noch den ausformulierten Klageantrag und die Klagebegründung nach.
- Den Klageantrag solltest du so klar wie möglich formulieren. Denn: Was du nicht beantragst, darüber kann das Gericht nicht entscheiden.
- In der Klagebegründung sagst du dem Finanzgericht, was an der Einspruchsentscheidung des Finanzamts deiner Meinung nach nicht stimmt.
Unterschrift oder zulässige elektronische Einreichung beachten
Eine schriftlich eingereichte Klageschrift muss grundsätzlich unterschrieben sein. Die Klage von zusammen veranlagten Ehegatten muss von beiden unterschrieben werden. Alternativ ist eine formgerechte elektronische Einreichung möglich. Für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere professionelle Einreicher gelten besondere elektronische Übermittlungspflichten. Prüfe den zulässigen Übermittlungsweg beim zuständigen Finanzgericht.
Bei einer Klage auf Papier druckst du die Klageschrift zweimal aus oder machst eine Kopie und schickst beide Exemplare an das Finanzgericht. Außerdem solltest du dem Gericht eine Kopie deines Steuerbescheids und der Einspruchsentscheidung, gegen die du klagst, zukommen lassen.
Wie lang ist die Klagefrist beim Finanzgericht?
In den meisten Fällen wirst du die Einspruchsentscheidung, gegen die du dich mit deiner Klage wendest, mit einem einfachen Brief per Post erhalten haben. Für die Berechnung der Klagefrist musst du dann wissen: Die Einspruchsentscheidung gilt am vierten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Viertagesfrist) – auch dann, wenn der Brief schon früher bei dir eintrifft. Hast du die Einspruchsentscheidung nicht innerhalb der Viertagesfrist, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, ist der Tag der Bekanntgabe der Tag, an dem dir die Einspruchsentscheidung zugestellt wird. Fällt der letzte Tag der Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt die Einspruchsentscheidung erst am darauffolgenden Werktag als bekannt gegeben.
Die Klagefrist selbst beginnt dann am darauffolgenden Tag.
Tipp
Als Postaufgabedatum gilt eigentlich das Datum des Poststempels. Das sucht man auf den amtlichen Briefen aber mittlerweile vergeblich. Orientiere dich deshalb am Datum der Einspruchsentscheidung – das kann ein Anhaltspunkt sein, ist aber nicht in jedem Fall mit dem tatsächlichen Absendedatum identisch. Bei knappem Fristlauf solltest du den Zugang und die Rechtsbehelfsbelehrung fachlich prüfen lassen.
Wird die Einspruchsentscheidung ausnahmsweise förmlich (z.B. mit Postzustellungsurkunde) zugestellt, ist der Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung. Die Klagefrist beginnt auch in diesem Fall am darauffolgenden Tag.
Du weißt jetzt, wann die Frist beginnt – aber wie lange hast du ab Fristbeginn Zeit, um deine Klage einzureichen? Die Antwort lautet: einen Monat (das ist übrigens nicht das gleiche wie »vier Wochen«!). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft die Frist erst mit Ende des darauffolgenden Werktags ab.
Deine Klage muss am letzten Tag der Frist – spätestens bis 24:00 Uhr – eingegangen sein. Es reicht also nicht, wenn du die Klage nur innerhalb der Klagefrist abschickst.
Steuerbescheid, Einspruch & Klage: Das Wichtigste auf einen Blick
Prüfe den Steuerbescheid zeitnah und vergleiche ihn mit deiner Steuererklärung sowie den Erläuterungen des Finanzamts.
- Bei Unstimmigkeiten kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – dabei sind bestimmte Formalitäten und Fristen zu beachten.
- Sowohl für den Einspruch als auch für die Klage gibt es klare Fristen und formale Anforderungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
- Der Einspruch muss den Absender und den angegriffenen Bescheid eindeutig erkennen lassen.
- Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
- Wird der Einspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Finanzgericht zu klagen; dabei entstehen Gerichtsgebühren und gegebenenfalls weitere Kosten.
Du siehst: Ein sorgfältiges Vorgehen bei der Überprüfung und Anfechtung des Steuerbescheids kann sich finanziell lohnen und spätere Nachteile verhindern. Bei unklaren Fristen oder größeren finanziellen Auswirkungen kann fachlicher Rat sinnvoll sein.
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 22.10.2026