Krankheitskosten von der Steuer absetzen: So geht‘s
Viele dieser Aufwendungen lassen sich als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Auf dieser Seite erfährst du, welche Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind, welche Nachweise das Finanzamt verlangt und wo du die Kosten in der Steuererklärung einträgst.
Kurz erklärt
Krankheitskosten für die Steuer nachweisen
Die von dir getragenen Aufwendungen mindern deine Steuerlast nur dann, wenn die Maßnahmen medizinisch notwendig sind und du dies gegenüber dem Finanzamt nachweisen kannst.
Ob eine Maßnahme medizinisch notwendig ist, beurteilen grundsätzlich Ärzte oder Heilpraktiker. Deshalb verlangt das Finanzamt entsprechende Nachweise und verlässt sich nicht auf eine eigene medizinische Bewertung.
Wichtig
Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes
- der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder
- eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.
Sind Aufwendungen offensichtlich krankheitsbedingt, etwa für ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines Knochenbruchs, genügt in der Regel die Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers.
Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn
- es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind,
- du Hilfsmittel benötigst, die auch von Gesunden genutzt werden (z.B. ein Massagegerät),
- du dich an einem Ort aufhalten musst, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer.
In diesen Fällen verlangt das Finanzamt regelmäßig ein Gutachten des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Die Bescheinigung muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Tipp
Krankheitskosten in der Steuererklärung eintragen
Krankheitskosten gehören steuerlich zu den sogenannten »außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art« und werden im Formular »Anlage Außergewöhnlichen Belastungen« eingetragen. Bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es die steuerliche Besonderheit, dass die Aufwendungen zwar prinzipiell in voller Höhe abziehbar sind – sie wirken sich steuerlich aber nur aus, wenn du die sogenannte zumutbare Belastung (auch: zumutbare Eigenbelastung oder zumutbare Belastungsgrenze) überschreitest: In Höhe dieses Eigenanteils musst du die Kosten allein tragen.
Was bedeutet das?
Normalerweise dürfen Steuerpflichtige private Ausgaben nicht absetzen. Besondere Situationen können aber zu außergewöhnlichen Belastungen führen, und die darfst du dann doch in der Einkommensteuererklärung angeben. Es müssen jedoch strenge Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Gesetzgeber unterscheidet
- außergewöhnliche Belastungen besonderer Art; das sind Fälle, die ausdrücklich im Einkommensteuergesetz definiert sind (zum Beispiel Aufwendungen bei einer Behinderung, dafür gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, oder bei Pflege, dafür gibt es dann den Pflege-Pauschbetrag), und
- außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, die nicht im Gesetz genannt sind und einzeln nachgewiesen werden müssen.
Zur zweiten Gruppe gehören alle Kosten, die mit Krankheiten und dem Gesundwerden zusammenhängen. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben
- außergewöhnlich sind,
- zwangsläufig entstehen,
- notwendig und angemessen sind sowie
- eine finanzielle Belastung für dich darstellen.
Medizinisch notwendige Krankheitskosten erfüllen die Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen in der Regel. Sie gelten grundsätzlich als zwangsläufig und notwendig.
Auch wenn du dich für eine hochwertigere Versorgung entscheidest, können die Aufwendungen normalerweise steuerlich anerkannt werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Kosten als unangemessen eingestuft werden.
»Finanzielle Belastung« bedeutet, dass die Aufwendungen nur abziehbar sind, soweit du sie selbst getragen hast. Erstattungen von Dritten mindern also den Gesamtbetrag. Das können zum Beispiel Leistungen deiner Krankenversicherung sein oder ein Ersatz durch den Unfallverursacher. Schmerzensgeld mindert deine Krankheitskosten aber nicht.
Leistungen aus deiner Krankenhaustagegeldversicherung musst du zwar anrechnen, allerdings nur auf die durch den Krankenhausaufenthalt entstandenen Kosten. Gar nicht anzurechnen sind Leistungen, die du von deiner Krankentagegeldversicherung bekommst, denn dabei handelt es sich um Ersatz deines Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit.
Was ist die »zumutbare Belastung«?
Von der Summe deiner gesamten außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machst, wird automatisch die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen.
Bis zur Höhe dieses Betrags wirken sich außergewöhnliche Belastungen steuerlich nicht aus.
Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Anzahl deiner Kinder, deinem Familienstand und deinem Einkommen, genauer: dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und ihr euch zusammen veranlagen lasst, dann zählt der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte.
Auch wichtig:
Für die Berechnung werden nur Kinder berücksichtigt, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht.
Dabei reicht ein halber Freibetrag für Kinder oder auch Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder für nur einen Monat bereits aus. Ändert sich die Zahl der Kinder während des Jahres, gilt der günstigere Prozentsatz.
Bei kinderlosen Paaren, die verheiratet sind und sich im Laufe des Jahres trennen oder im Laufe des Jahres heiraten, gilt der Prozentsatz für Verheiratete (Splittingtarif).
So hoch ist deine zumutbare Belastung in Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte (Ges.d.E.):
|
|
Ges.d.E. bis 15.340 Euro |
Ges.d.E. über 15.340 Euro bis 51.130 Euro |
Ges.d.E. über 51.130 Euro |
|---|---|---|---|
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kein Kind und es gilt der Grundtarif |
5 % |
6 % |
7 % |
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kein Kind und es gilt der Splittingtarif |
4 % |
5 % |
6 % |
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ein oder zwei Kinder |
2 % |
3 % |
4 % |
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drei oder mehr Kinder |
1 % |
1 % |
2 % |
Tipp
Die Höhe deiner zumutbaren Belastung solltest du kennen. Nur dann weißt du, ob sich deine außergewöhnlichen Belastungen überhaupt auswirken und es sich lohnt, noch fehlende Belege zu besorgen. Unser Rechner hilft dir, den Betrag der zumutbaren Belastung zu berechnen.
Was du tun kannst, um die Hürde der zumutbaren Belastung zu nehmen
Die zeitliche Zuordnung von Ausgaben kann Einfluss darauf haben, ob die zumutbare Belastung überschritten wird. Deshalb kann es sinnvoll sein, größere Krankheitskosten möglichst in einem Kalenderjahr zu bündeln.
Drei Beispiele, was du tun kannst:
- Konzentriere deine außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich solltest du etwa den Kauf der neuen Brille und die geplante Zahnsanierung in ein Kalenderjahr legen.
- Platziere Zahlungen um die Jahreswende gezielt im alten bzw. neuen Jahr.
- Prüfe rechtzeitig vor Jahresende, ob deine zumutbare Belastung um einen Prozentpunkt nach unten rutscht, wenn du den Gesamtbetrag der Einkünfte ein wenig senkst, zum Beispiel durch weitere Werbungskosten.
Welche Krankheitskosten können steuerlich abgesetzt werden?
Absetzbar sind nur unmittelbare Krankheitskosten, also Aufwendungen für Behandlungen, die die Folgen einer Krankheit heilen oder wenigstens lindern.
Vorbeugende Maßnahmen, etwa ein Rückenkurs ohne ärztliche Verordnung, sind in der Regel nicht als Krankheitskosten absetzbar. Für bestimmte Gesundheitskurse gewähren Krankenkassen jedoch Zuschüsse.
Kosten für medizinische Leistungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht von der Krankenkasse oder anderweitig ersetzt werden und die Maßnahmen medizinisch notwendig sind.
Aber: Nur Aufwendungen für eine medizinische Behandlung, die durch eine »zur Heilkunde zugelassene Person« im Rahmen der Diagnose, Heilung oder Linderung der Krankheit und ihrer Folgen oder zur Verhütung einer konkret drohenden Krankheit bzw. deren Verschlimmerung entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Zur Heilkunde zugelassen sind Mediziner – also Ärzte, Fachärzte, Zahnärzte – sowie Heilpraktiker.
Für eine psychotherapeutische Behandlung ist vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich.
»Individuelle Gesundheitsleistungen« (IGeL) sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Einen Überblick findest du auf der Website des medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (www.igel-monitor.de).
Auch hier gilt: Absetzbar sind nur Aufwendungen, die dazu dienen, eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen, zum Beispiel Kosten für eine Akupunktur zur Migräneprophylaxe. Kosten für Diagnose-Untersuchungen sind ebenfalls abziehbar.
Bei anderen Maßnahmen verlangt das Finanzamt regelmäßig ein vorher ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine entsprechende Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.
Wenn du sogenannte IGeL in Anspruch nimmst, sind die Kosten oft nicht abziehbar. Viele IGeL sind medizinisch sinnvoll oder sogar notwendig, dienen aber lediglich der Vorbeugung von Krankheiten, beispielsweise die Beratung und Impfung wegen einer Fernreise.
Andere IGeL dienen in erster Linie der allgemeinen Gesundheitsvorsorge oder dem persönlichen Wohlbefinden.
Bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung sind auch Arznei- oder Verbandmittel steuermindernd abziehbar. Das kann zum Beispiel die Zuzahlung für ein von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahltes Medikament sein oder der Aufpreis, wenn die Versicherung nur ein günstigeres Medikament bezahlt.
Als Nachweis, dass bestimmte Ausgaben aus Krankheitsgründen notwendig sind, reicht normalerweise das Kassenrezept oder Privatrezept deines Arztes oder Heilpraktikers aus.
Tipp
Das Kassen- oder Betäubungsmittelrezept verbleibt in der Regel in der Apotheke. Für das Finanzamt genügt jedoch normalerweise der Rezeptvermerk auf dem Apothekenbeleg.
Privatpatienten sollten eine Kopie des Rezepts aufbewahren und diese zusammen mit den Unterlagen der Krankenversicherung bereithalten.
»Heilmittel« sind Therapien, mit deren Hilfe eine Krankheit überwunden oder zumindest deren Folgen erleichtert werden sollen. Zu den Heilmitteln zählen insbesondere Krankengymnastik, Bewegungsgymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Elektrotherapie, medizinische Fußbehandlung usw.
Wenn diese Therapien nicht vom Arzt selbst durchgeführt werden, brauchst du eine vor Behandlungsbeginn ausgestellte Verordnung deines Arztes oder Heilpraktikers, aus der die medizinische Notwendigkeit hervorgeht.
Bei chronischen Erkrankungen genügt dem Finanzamt für regelmäßig wiederkehrende Heilmittel häufig die einmalige Vorlage der Verordnung.
Auch Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Fachklinik gehören zu den Krankheitskosten. Das gilt sogar, wenn du ein auswärtiges Krankenhaus wählst oder dich für die teurere Variante entscheidest – also für die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung.
Problematisch kann es werden, wenn der Aufenthalt zum Beispiel in einer Privatklinik oder einem Sanatorium einem Kuraufenthalt gleicht.
»Medizinische Hilfsmittel« sind aus steuerlicher Sicht in Hilfsmittel im »engeren« und im »weiteren« Sinne zu unterscheiden. Der Hintergrund: Die Anforderungen an die Nachweise sind unterschiedlich.
Zu den Hilfsmitteln im engeren Sinn, die problemlos von der Steuer abgezogen werden können, gehören zum Beispiel Hörgeräte bzw. Knochenleitungsgerät, Prothesen, Zahnimplantate, orthopädische Schuhe bzw. Einlagen, Rollstuhl, Krücken, Gehhilfen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzhilfen, Blutdruck- und Blutzuckermessgerät usw.
Hilfsmittel im weiteren Sinne werden auch von Gesunden genutzt.
Für solche Hilfsmittel verlangt das Finanzamt in der Regel ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest oder die Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.
Zu den medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne gehören zum Beispiel eine Bandscheiben-Matratze, ein Bett mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung, eine Sitzbadewanne mit Wannentür usw.
Tipp
Wenn du eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungs- oder der Gehfähigkeit nachweisen kannst, zum Beispiel durch einen Eintrag im Schwerbehindertenausweis, reicht für einen Treppenschräglift ein ärztliches Attest. Denn dann liegt ein medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne vor.
Fahrtkosten zu Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern oder anderen medizinisch notwendigen Behandlungen können ebenfalls als Krankheitskosten berücksichtigt werden.
Suchst du einen auswärtigen Arzt auf und musst dort wegen der langen Anreise übernachten, können neben den Fahrtkosten auch Übernachtungskosten entstehen. Diese Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten berücksichtigt werden.
Tipp
Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung kannst du nicht nur für dich selbst geltend machen: Auch wenn die Kosten durch die Krankheit deines Ehepartners oder Kindes veranlasst sind, darfst du die Aufwendungen abziehen.
Ratgeber zum Thema
Bei Risiken und Nebenwirkungen Patientenrechte kennen, Behandlungsfehler erkennen, Ansprüche durchsetzen und Krankheitskosten optimal absichern.
Krankheitskosten für andere bezahlt?
Bezahlst du Krankheitskosten für andere Personen, hängt die steuerliche Berücksichtigung davon ab, für wen du die Kosten übernommen hast.
Aufwendungen für deinen Ehepartner oder dein kindergeldberechtigtes Kind kannst du grundsätzlich genauso berücksichtigen wie eigene Krankheitskosten.
Bei minderjährigen Kindern gilt das grundsätzlich uneingeschränkt. Bei volljährigen Kindern sind Besonderheiten zu beachten.
Wenn du für dein Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder auf die Freibeträge für Kinder hast, behandelt das Finanzamt dieses Kind wie einen sonstigen Angehörigen.
Übernimmst du Krankheitskosten für einen Angehörigen oder eine andere nahestehende Person, können die Aufwendungen unter Umständen als Unterhalt an bedürftige Personen steuerlich berücksichtigt werden.
Krankheitskosten absetzen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Nur medizinisch notwendige Krankheitskosten lassen sich steuerlich absetzen – ein ärztliches Attest oder Nachweis ist meist erforderlich.
-
Für alternative Heilmethoden oder Hilfsmittel, die auch von Gesunden genutzt werden, verlangt das Finanzamt häufig ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.
- Krankheitskosten gelten als »außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art« und werden in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen.
- Die Kosten wirken sich steuerlich erst aus, wenn die sogenannte »zumutbare Belastung« überschritten wird – abhängig von Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder.
- Absetzbar sind nur unmittelbare Krankheitskosten, also Ausgaben für Behandlungen, Medikamente, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Klinikaufenthalte sowie Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Behandlung.
- Belege wie Rezepte, ärztliche Verordnungen und Rechnungen sind als Nachweis beim Finanzamt nötig.
- Erstattungen von Krankenversicherungen oder Dritten mindern den absetzbaren Betrag – Schmerzensgeld zählt nicht dazu.
- Krankheitskosten für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder können ebenfalls abgesetzt werden; bei anderen Angehörigen gelten besondere Regeln.
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