Was kann man alles von der Steuer absetzen?
Hier findest du eine umfassende Übersicht darüber, welche Ausgaben du als privater Steuerzahler und private Steuerzahlerin steuerlich absetzen kannst. Unsere Tipps und Informationen sind speziell für Privatpersonen jeden Alters zusammengestellt, um dir bei der Steuererklärung zu helfen und bares Geld zu sparen.
Was kann man alles von der Steuer absetzen? Das Wichtigste auf einen Blick
Von der Steuer absetzen kannst du vor allem berufliche Ausgaben, Vorsorgeaufwendungen, bestimmte private Ausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice und Fortbildungen
- Beiträge zur Altersvorsorge sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Spenden und Kirchensteuer
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Krankheits-, Pflege- und bestimmte Unterhaltskosten
- Ausgaben rund um eine vermietete Immobilie
Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Kosten berücksichtigt, hängt von der jeweiligen Ausgabenart und deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Die folgende Übersicht zeigt dir, welche Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Steuerermäßigungen infrage kommen.
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So werden Ausgaben steuerlich berücksichtigt
Nicht alle Ausgaben wirken sich steuerlich auf die gleiche Weise aus:
- Werbungskosten entstehen im Zusammenhang mit deinem Beruf und mindern deine steuerpflichtigen Einkünfte.
- Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, zum Beispiel für Vorsorge, Kinderbetreuung oder Spenden.
- Außergewöhnliche Belastungen können besondere zwangsläufige Ausgaben sein, etwa bestimmte Krankheits- oder Pflegekosten.
- Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.
Wichtig
Was du tatsächlich geltend machen kannst und wie stark sich eine Ausgabe auswirkt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und deiner persönlichen Steuersituation ab.
Vorsorgeaufwendungen, Rentenversicherung und Steuer
Privatpersonen können verschiedene Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzen. Dazu zählen:
Gesetzliche Rentenversicherung: Gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro (2025) bzw. 30.826 Euro (2026) für Ledige und 58.688 Euro (2025) bzw. 61.652 Euro (2026) für Verheiratete als Sonderausgaben absetzbar. Die Beiträge sind zu 100% steuerlich abziehbar.
Private Rentenversicherung und Lebensversicherungen: Arbeitnehmer können bis zu 1.900 Euro, Selbstständige bis zu 2.800 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Diese Werte gelten bereits seit 2008 und wurden auch für 2025/2026 nicht angehoben.
Riester-Rente: Bis zu 2.100 Euro (einschließlich Zulagen) jährlich können als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige förderberechtigt ist.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was die Steuerlast reduziert, ohne dass eine Angabe in der Steuererklärung notwendig ist.
Tipp
Mehr zum Thema: Was kann man bei Altersvorsorge und Rente steuerlich absetzen?
Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag & Kapitalanlage
Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer von pauschal 25 %. Es gibt jedoch Freibeträge:
Sparer-Pauschbetrag: Bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete) sind steuerfrei; darüber hinausgehende Erträge müssen versteuert werden.
Kapitalerträge aus verschiedenen Quellen: Dazu gehören Zinsen, Dividenden und bestimmte Veräußerungsgewinne . Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn kein pauschaler Steuerabzug erfolgt ist.
Steuern sparen bei Beruf & Ausbildung
Berufliche Ausgaben können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Fahrtkosten: Kosten für den Weg zur Arbeit können in Höhe von 0,30 Euro (ab 2026: 0,38 Euro)
je vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag abgesetzt werden. Dabei zählt die einfache Entfernung.
Fortbildungskosten: Ausgaben für berufliche Weiterbildungen sind ebenfalls abzugsfähig.
Arbeitsmittel: Kosten für spezielle Arbeitskleidung oder Büroausstattung können geltend gemacht werden.
Tipp
Ratgeber zum Thema
Steuern sparen bei Wohnen, Haus & Vermietung
Eigentümer und Vermieter können verschiedene Ausgaben absetzen. Vom Steuerbonus für Handwerker und Haushaltshilfen profitieren auch Mieter:
Werbungskosten bei Vermietung: Dazu gehören Instandhaltungs- und Renovierungskosten sowie Zinsen für Immobilienkredite.
Sanierungskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Kosten für die Energetische Sanierung steuerlich absetzen.
Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen: Hier gibt es bares Geld zurück, denn die Förderung senkt direkt die Steuer. → mehr Informationen zum Thema »Handwerker absetzen«
Tipp
Außergewöhnliche Belastungen absetzen bei Krankheit, Betreuung & Pflege
Medizinisch notwendige Krankheits- und Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Erstattungen sind abzuziehen; außerdem kann eine zumutbare Belastung gelten.
Arztkosten und Medikamente: Diese sind abzugsfähig, sofern sie die zumutbare Belastung überschreiten.
Pflegekosten: Kosten für die Pflege von Angehörigen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Medizinisch veranlasste und nachweisbare Fahrtkosten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Tipp
Steuern sparen bei Erben, Vererben & Schenken
Bei Erbschaft und Schenkung hilft eine frühzeitige Planung beim Steuern sparen. Denn es gibt Freibeträge, die alle zehn Jahre wieder neu genutzt werden können:
Erbschaftsteuer: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge; zum Beispiel bis zu 400.000 Euro für Kinder.
Schenkungsteuer: Ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer gelten auch hier Freibeträge und Steuersätze, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren.
Steuern sparen bei Eltern, Familie & Ehe
Familien haben einige Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen und Steuern zu optimieren:
Kinderbetreuungskosten absetzen: Bis zu zwei Drittel der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Kind) sind absetzbar. Ab 2025 sind sogar 80% der Kosten abziehbar, maximal 4.800 Euro pro Kind. → mehr Informationen zum Thema »Kinderbetreuung absetzen«
Ehegatten-Splitting: Verheiratete Paare können durch das Splittingverfahren oft von einer geringeren Steuerlast profitieren.
Tipp
Mehr zum Thema: Steuern & Finanzen in der Familie optimieren.
Checkliste: Was kann man alles von der Steuer absetzen?
Die folgende Checkliste gibt dir einen schnellen Überblick. Ob einzelne Kosten tatsächlich abziehbar sind, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Welche Werbungskosten kann man von der Steuer absetzen?
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Ausbildungskosten
- Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden
- Berufliche Rechtsschutzversicherung
- Berufliche Umzugskosten
- Bewerbungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- Fortbildungskosten
- Homeoffice-Pauschale
- Internetkosten
- Pendlerpauschale
- Steuerberatungskosten
- Telefonkosten
- Verpflegungsmehraufwand
Tipp
Mehr zum Thema: Alle Infos zu Werbungskosten!
Welche Sonderausgaben kann man von der Steuer absetzen?
- Ausbildungskosten (wenn die Voraussetzungen für Werbungskosten nicht erfüllt werden)
- Ehegattenunterhalt bei Realsplitting
- Kinderbetreuungskosten
- Kirchensteuer
- Mitgliedsbeiträge für Vereine und Parteien
- Riester-Beiträge
- Schulgeld
- Spenden
- Versicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung)
Was sind Beispiele für außergewöhnliche Belastungen?
- Arztkosten
- Behindertenpauschbetrag
- Bestattungskosten
- Fahrtkosten zu Arzt, Apotheke, Krankengymnastik, Physiotherapie
- Kosten für Krankenhausaufenthalte
- Kur-Kosten
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel
- Pflegepauschbetrag
- Unterhalt an Kinder und andere Angehörige
- Zahnarztkosten
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026