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Elterngeld in der Steuererklärung

Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Hier erfährst du, wie du Elterngeld korrekt in der Steuererklärung angibst und Nachzahlungen vermeidest. Außerdem erhältst du einen Überblick über Antrag, Höhe und Bezugsdauer des Elterngelds.

Kurz erklärt:

Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz für dein übriges Einkommen erhöhen. Außerdem erfährst du auf dieser Seite, wer Elterngeld erhält, wie hoch es ausfällt und was bei Antrag, Bezugsdauer und Einkommensgrenze gilt.

Wer kann Eltern­geld bekommen?

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. In Ausnahmefällen, wie Krankheit oder Schwerbehinderung der Eltern, können auch Verwandte dritten Grades (z.B. Großeltern oder Geschwister) die Unterstützung erhalten. Auch Adoptiveltern oder Stiefeltern sind berechtigt, Elterngeld zu erhalten.

Leben die Eltern getrennt, kommt es darauf an, wie die Betreuung aufgeteilt ist. Wohnt das Kind bei einem Elternteil weniger als ein Drittel der Zeit, besteht für diesen Elternteil grundsätzlich kein Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld wird neben dem Kindergeld gezahlt, ist also eine zusätzliche Leistung.

Was sind die Voraus­setzungen für den Bezug von Eltern­geld?

Ein Anspruch besteht, wenn Eltern…

  • Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden/Woche erwerbstätig sind,
  • mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Eltern­geld Einkommensgrenze

Eltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro oder mehr beträgt. Diese Einkommensgrenze gilt für Paare und Alleinerziehende. Entscheidend ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern der Betrag, den das Finanzamt als zu versteuerndes Einkommen ermittelt.

Wie hoch ist das Eltern­geld?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Es orientiert sich an deinem monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, wobei der Geburtsmonat nicht dazuzählt. Liegt dein Gehalt über 1.240 Euro, sind es 65 Prozent des Nettogehalts vor der Geburt, gedeckelt durch den Höchstbetrag. Bei Gehältern unter 1.240 Euro steigt der Prozentsatz an. Den Mindestbetrag bekommst du auch, wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Betrag um 300 Euro für jedes weitere Kind.

Familien mit einem älteren Kind unter 3 Jahren (oder 2 älteren Kindern unter 6 Jahren) erhalten 10 Prozent Zuschlag auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro, beim ElterngeldPlus mindestens die Hälfte, 37,50 Euro.

Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel vor der Geburt kann sich auf die Höhe des Elterngelds auswirken. Entscheidend ist grundsätzlich, welche Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten hat.

Einen guten Überblick über die zu erwartende Höhe gibt der Elterngeld-Rechner des Familienportals des Bundes.

Wie lange gibt es Eltern­geld?

Bei der Dauer des Elterngeldbezugs kommt es darauf an, für welche Variante des Elterngelds du dich entscheidest.

Die Regelungen zu Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonaten und Partnerschaftsbonus sind sehr umfangreich und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Die folgenden Informationen geben einen vereinfachten Überblick. Ausführliche und aktuelle Informationen findest du auf den offiziellen Elterngeld-Seiten des Bundes.

Basiselterngeld
Dieses Elterngeld erhältst du ab Geburt des Kindes für bis zu 12 Lebensmonate.

ElterngeldPlus
Statt eines Monats Basiselterngeld kannst du zwei Monate ElterngeldPlus wählen. Das ElterngeldPlus wird mindestens zwei, maximal 24 Monate gezahlt. Grundsätzlich wird hierbei monatlich halb so viel Geld gezahlt, dafür aber doppelt so lang.

Partnermonate
Damit erhöht sich der gemeinsame Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld. ElterngeldPlus kann mit dem Basiselterngeld kombiniert werden. Jeder Elternteil darf grundsätzlich höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen.

Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch auf die 14 Monate Elterngeld.

Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus
Wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, in 2 bis 4 zusammenhängenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden zu arbeiten, erhalten sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus. Getrennt Erziehenden und Alleinerziehenden steht dieser Bonus ebenfalls zu.

Hinweis

Beachte bei deiner finanziellen Planung: Vor und nach der Geburt deines Kindes kannst du Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld erhalten. Nach der Geburt wird Mutterschaftsgeld noch 8 Wochen gezahlt.

Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Monate, in denen du Mutterschaftsleistungen erhältst, gelten bei bereits als Monate mit Basiselterngeld. 

Dadurch verringert sich die verbleibende Bezugsdauer des Elterngelds.

Wie und wann beantragt man Elterngeld?

Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle vor Ort oder online beantragt werden. Viele Bundesländer bieten digitale Antragsverfahren oder digitale Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags an. Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Bundesland.

Erklärungen und den Antrag findest du auf den Elterngeld-Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Durch die Eingabe deiner Postleitzahl auf der Seite "Mein Elterngeldantrag" findest du deine zuständige Elterngeldstelle. Außerdem bietet die Seite Informationen zum Onlineantrag.  

Den Elterngeldantrag solltest du innerhalb der ersten 3 Lebensmonate deines Kindes stellen. Elterngeld wird für höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt. 

In deinem Antrag gibst du an, für welche Monate du Basiselterngeld und für welche Monate du Elterngeld Plus und möglicherweise den Partnerschaftsbonus beanspruchen möchtest.

 

Tipp

Bereite den Elterngeldantrag vor der Geburt vor. Fülle ihn so weit wie möglich aus und lege dir alle benötigten Nachweise zurecht. Zum einen hast du nach Geburt deines Kindes weniger Zeit und bist vielleicht froh um jede gesparte Minute. Zum anderen ist gut möglich, dass die Elterngeldstelle eine Nachfrage hat, was die Bearbeitung des Antrags und damit die Auszahlung verzögert. Da die Elterngeldstelle maximal für drei Monate ab Antragseingang rückwirkend auszahlt, solltest du dir mit der Antragstellung nicht allzu lange Zeit lassen.

Tipp

Prüfe deinen Elterngeldbescheid möglichst bald auf Richtigkeit. Wenn du mit der Festsetzung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Für ein anschließendes Klageverfahren sind die Sozialgerichte zuständig.

Muss ich das Eltern­geld in der Steuererklärung angeben?

Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du im Kalenderjahr über 410 Euro Elterngeld erhalten hast. Das Elterngeld gibst du in der Steuererklärung in der Anlage N an.

Auf das Elterngeld wird keine Einkommensteuer erhoben, es ist steuerfrei. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig.

Aber: Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung (dazu zählen auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld) und unterliegt damit dem Progressionsvorbehalt. Dieser führt zu einer Erhöhung des Steuersatzes für dein zu versteuerndes Einkommen und damit zu einer höheren Steuer.

Wird also beispielsweise einige Monate ein Gehalt bezogen und einige Monate Elterngeld, dann wird das Elterngeld zum Gehalt dazugerechnet. Dann wird geschaut, wie viel Steuer laut Lohnsteuertabelle auf die Summe (Gehalt+ Elterngeld) fällig ist. Dieser Steuersatz wird dann auf das Gehalt angewendet – nicht aber auf das Elterngeld, das wird wieder herausgerechnet.

Tipp

Mit diesem Progressionsvorbehalt-Rechner kannst du berechnen, wie hoch die Steuerbelastung durch deine Lohnersatzleistung ist und ob du mit einer Steuernachzahlung rechnen solltest.

Steuer­nach­zahlung wegen Eltern­geld?

Viele Eltern sind überrascht, wenn sie später eine Steuernachzahlung leisten müssen. Warum passiert das und wie kannst du dich darauf vorbereiten?

Die Steuernachzahlung liegt am Progressionsvorbehalt: Wie eben schon beschrieben, wird das Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt. Dadurch kann sich der Steuersatz erhöhen, was zu einer höheren Steuerlast führt – und zu einer Steuernachzahlung.

Wenn du vermutest, dass das bei dir passieren könnte, kannst du beim Finanzamt eine Anpassung der Steuervorauszahlungen beantragen. Dann fällt die Nachzahlung bei der Steuer wenigstens nicht so hoch aus, weil du sie während des Jahres schon »abbezahlt« hast.

Manchmal hilft es auch, wenn sich ein Paar für das Jahr des Elterngeldbezugs bei der Steuer getrennt veranlagen lässt. Ob sich das bei dir bzw. euch lohnt, kannst du zum Beispiel ausprobieren, wenn du die Steuererklärung mit der Steuersoftware SteuerSparErklärung machst: Nachdem alle Daten eingegeben sind, kannst du dort testweise zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung hin- und herwechseln. So siehst du, wie sich die Veranlagungsart auf die Steuernachzahlung auswirkt.

Was ist der Unter­schied zwischen Eltern­geld und Eltern­zeit?

Elternzeit bedeutet, dass dein Arbeitgeber dich unbezahlt zur Erziehung deines Kindes von der Arbeit freistellt. Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Die Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet.

Elternzeit kannst du insgesamt bis zu 3 Jahren nehmen:

  • Vor dem 3. Geburtstag deines Kindes ist es erforderlich, die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anzumelden.
  • Nach dem 3. Geburtstag und vor dem 8. Geburtstag deines Kindes meldest du die Elternzeit 13 Wochen vor Beginn an.

Wenn du es ganz genau wissen möchtest, besuche die Elternzeit-Seiten des Bundesfinanzministeriums – hier wird alles umfassend erklärt, inklusive aller Zeiten, Fristen und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzei

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Elterngeld: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Elterngeld ist steuerfrei, erhöht durch den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz.
  • Das Finanzamt berücksichtigt Elterngeld bei der Berechnung des Steuersatzes automatisch.
  • Wer Elterngeld erhält, muss häufig eine Steuererklärung abgeben.
  • Die Höhe des Elterngelds richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen vor der Geburt.
  • Eltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen im
  • Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro oder mehr beträgt.
  • Elterngeld gibt es als Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
  • Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt und sollte möglichst früh eingereicht werden.

Häufige Fragen zum Elterngeld

Ist Elterngeld steuerfrei?

Ja. Elterngeld ist steuerfrei. Es wird keine Einkommensteuer erhoben und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Über den Progressionsvorbehalt kann es jedoch den Steuersatz erhöhen.

Muss ich wegen Elterngeld eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn du im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld erhalten hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wo trage ich Elterngeld in der Steuererklärung ein?
Elterngeld wird im Mantelbogen (Hauptformular) eingetragen. 

Warum kommt es häufig zu einer Steuernachzahlung?
Durch den Progressionsvorbehalt erhöht sich der Steuersatz auf dein übriges Einkommen, was zu einer Steuernachzahlung führen kann.