Steuererklärung abgeben: Fristen und Formulare
Für die Steuererklärung ist eine besondere Form vorgeschrieben: Du musst dafür die amtlichen Formulare nutzen und ausfüllen. Das machst du entweder von Hand mit Papierformularen oder – viel schneller und einfacher – mit einer Steuersoftware oder einer Steuer-App.
Steuererklärung abgeben: Das Wichtigste zur Frist
Musst du eine Steuererklärung abgeben und erstellst sie selbst, endet die reguläre Frist grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres. Lässt du die Erklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, hast du in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für einzelne Steuerjahre galten aufgrund der verlängerten Übergangsfristen abweichende Termine.
Gibst du deine Steuererklärung freiwillig ab, bleiben dir grundsätzlich vier Jahre. Welche Frist für dich gilt und welche Formulare du benötigst, erfährst du in diesem Beitrag.
| Fall | Grundsätzliche Frist |
|---|---|
| Pflichtveranlagung, selbst erstellt | 31. Juli des Folgejahres |
| Steuerlich beraten | letzter Februartag des übernächsten Jahres |
| Freiwillige Steuererklärung | vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres |
| Aufforderung durch das Finanzamt | Termin im Schreiben des Finanzamts |
Tipp
Keine Steuererklärung abzugeben, um eine Nachzahlung zu vermeiden, ist absolut keine Lösung. Zum einen ist es eher unwahrscheinlich, dass das Finanzamt dich »vergisst«. Zum anderen drohen Sanktionen, wenn du eine Steuererklärung, zu deren Abgabe du verpflichtet bist, erst nach Jahren abgibst: Das Finanzamt verlangt dann einen Verspätungszuschlag oder setzt Nachzahlungszinsen fest. Und das kann richtig teuer werden!
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Bis wann musst du die Steuererklärung abgeben?
Bis wann deine Erklärung beim Finanzamt sein muss, hängt davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder sie freiwillig abgibst, oder ob das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert:
- Für dich besteht Abgabepflicht: gesetzliche Abgabefrist bis Ende Juli des Folgejahres, Fristverlängerung möglich
- Du gibst freiwillig ab: Vier Jahre Zeit – aber keine Sekunde länger
- Das Finanzamt hat Dich zur Abgabe aufgefordert: Hier setzt das Finanzamt die Abgabefrist fest
Tipp
Wir haben einen eigenen Beitrag darüber geschrieben, wann du zur Abgabe verpflichtet bist und wann du freiwillig abgeben kannst. Dort kannst du auch nachlesen, warum sich die freiwillige Abgabe meistens lohnt.
Welche Frist gilt bei einer Pflichtveranlagung?
Wenn du eine Steuererklärung abgeben musst, hast du dazu bis zum 31.7. des Folgejahres Zeit. Wenn der 31.7. ein Sonntag oder Feiertag ist, darfst du bis zum nächsten Werktag abgeben.
Wenn du die Frist versäumst und bereits vom Finanzamt angemahnt wurdest, musst du damit rechnen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage nach einer Frist von 15 Monaten schätzt, Steuernachzahlungen festsetzt und anschließend einfordert. Das geht eigentlich nie zu deinem Vorteil aus. Hinzu kommen Verspätungszuschläge in Höhe von 0,25 % der anfallenden Einkommensteuer pro Säumnis-Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
Tipp
Wenn du die Abgabefrist nicht einhalten kannst, beantrage in jedem Fall eine Fristverlängerung!
Bis wann kannst du eine freiwillige Steuererklärung abgeben?
Anders sieht die Frist bei der freiwilligen Steuererklärung aus. Sie beginnt zwar direkt nach Ablauf des Steuerjahres, endet jedoch erst nach vier Jahren. Der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung für 2025 ist somit der 31.12.2029. Da gibt es allerdings nie eine Fristverlängerung, dieser Termin steht fest.
Auch hier gilt: Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, muss dem Finanzamt die Steuererklärung spätestens am nächsten Werktag vorliegen.
Welche Frist gilt mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?
Wenn Du Deine Steuererklärung nicht selbst machst, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst (dann bist du ein sogenannter »beratener Steuerpflichtiger«), hast du länger Zeit für die Abgabe.
Abgabefrist, wenn das Finanzamt dich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat
Wenn du ein Schreiben vom Finanzamt bekommst, in dem du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wirst, dann setzt das Finanzamt in diesem Schreiben auch gleich eine Frist fest. Wenn du dich nicht an diese Frist hältst, droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlags
Tipp
Falls du die Frist nicht einhalten kannst, solltest du rechtzeitig (!) einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dafür kannst du diesen kostenlosen Musterbrief verwenden.
Welche Formulare brauchst du für deine Steuererklärung?
Den zweiseitigen Mantelbogen musst du auf jeden Fall ausfüllen. Welche Formulare du darüber hinaus noch brauchst, hängt vom Einzelfall ab.
Das sind die wichtigsten Formulare für die Einkommensteuererklärung:
|
Formular |
Anwendungsfall |
|---|---|
|
Mantelbogen |
jeder |
|
Anlage N |
Arbeitnehmer |
|
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen |
Handwerkerkosten, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen |
|
Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
Behinderungsbedingte und krankheitsbedingte Kosten |
|
Anlage Sonderausgaben |
Spenden, Kirchensteuer |
|
Anlage Vorsorgeaufwand |
Versicherungsbeiträge |
|
Anlage AV |
Riester-Rente |
|
Anlage KAP |
Kapitalanleger |
|
Anlage AUS |
ausländische Kapitaleinkünfte |
|
Anlage S |
Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG) |
|
Anlage G |
Gewerbetreibende (§ 15 EStG) |
|
Anlage EÜR |
Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG) |
|
Anlage VL |
vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage |
Es gibt aber noch zahlreiche weitere Anlagen – zum Beispiel für den Fall, dass du Kinder hast, eine Wohnung oder ein Haus vermietest, Unterhalt bezahlst und so weiter.
Tipp
Alle Formulare kannst Du Dir auf Steuertipps.de anschauen. Zum Ausfüllen solltest du eine Software benutzen – das reduziert die Fehleranfälligkeit erheblich! Denn eine Software führt dich meist nicht offensichtlich von Formular zu Formular, sondern fragt Situationen, Ausgaben und Einnahmen ab und schreibt die Angaben automatisch im richtigen Formular an die richtige Stelle.
Wann brauchst du welches Formular – und was will das Finanzamt darin wissen?
Mantelbogen – das »Hauptformular«
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben, also Steuerpflichtige mit Wohnsitz und Einkünften in Deutschland. Hier machst du grundlegende Angaben zu deiner Person und zur gewünschten Veranlagung. Welche zusätzlichen Anlagen du brauchst, hängt von deinen Einkünften, Ausgaben und persönlichen Verhältnissen ab.
Der Name »Mantelbogen« kommt übrigens daher, dass man früher diesen DIN A3-Bogen wie einen »Mantel« um die anderen Steuerformulare gelegt hat, um die Steuererklärung ordentlich abzugeben. Die offizielle Bezeichnung des Formulars lautet »Hauptformular ESt 1 A«.
Anlage N für Arbeitnehmer (»Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit«)
In die Anlage N gehören im Wesentlichen der Arbeitslohn und die Werbungskosten (z.B. die Pendlerpauschale/Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung).
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
In der »Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen« trägst du zum Beispiel Ausgaben für Handwerkerkosten ein. Wenn du zur Miete wohnst, tauchen einige dieser Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf und dürfen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (z.B. Treppenhausreinigung, Winterdienst)
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Die »Anlage Außergewöhnliche Belastungen« brauchst du, wenn du eine Behinderung hast oder dir aufgrund einer Krankheit Kosten entstanden sind.
Anlage Sonderausgaben
Die »Anlage Sonderausgaben« musst du zum Beispiel dann abgeben, wenn du Kirchensteuer bezahlen musst. Auch Spenden werden hier eingetragen.
Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge
In der Anlage Vorsorgeaufwand gibst du alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge an. Im Steuerrecht spricht man hier von »Sonderausgaben«. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen eingetragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gehören auch Lebensversicherungen zu den abzugsfähigen Kosten.
Anlage AV für Einzahlungen in eine Riester-Rente
Hier trägst du die Angaben zu deinem Riestervertrag ein, falls du einen abgeschlossen hast. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, welche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) in deinem Fall günstiger ist.
Anlage KAP für Kapitalanleger
Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend: Nur wenn du Kapitalerträge erzielst, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wird, musst du die Anlage KAP abgeben.
Tipp
Manchmal lohnt sich auch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP: Wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass dein durchschnittlicher Steuersatz unter 25% liegt, dann bekommst du »zu viel« gezahlte Abgeltungsteuer zurück (zur Veranschaulichung: wenn dein durchschnittlicher Steuersatz nur bei 20% liegt, werden deine Kapitaleinnahmen auch nur mit 20% besteuert und nicht mit 25% – was während des Jahres von den Banken zu viel abgezogen wurde, bekommst du durch die Abgabe der Anlage KAP zurück).
Anlage VL für vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen und erhalten, musst du die Anlage VL ausfüllen. Die erforderlichen Daten zu vermögenswirksamen Leistungen werden normalerweise elektronisch vom Anbieter übermittelt. Prüfe, ob die elektronische Bescheinigung vorliegt und die Angaben korrekt übernommen wurden. Falls sie dir nicht vorliegt: bitte nachfragen! Denn ohne Anlage VL gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
Ratgeber zum Thema
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Besteuerung von Geldanlagen Was du zur Abgeltungsteuer wissen musst
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Steuerformulare für Selbstständige
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Ermittelst du deinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, musst du grundsätzlich eine Anlage EÜR elektronisch übermitteln. In die Anlage S oder Anlage G überträgst du anschließend den ermittelten Gewinn oder Verlust.
Wichtig
Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung samt der Anlage EÜR immer elektronisch beim Finanzamt einreichen.
Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) trägst du in die Anlage S ein.
Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Wenn du als Selbstständiger gewerblich tätig bist, musst du deinen Gewinn oder Verlust in der Anlage G eintragen.
Ratgeber zum Thema
Gewinnermittlung Ausfülltipps und Musterfall zur EÜR
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Dass sich Angehörige ohne Bezahlung gegenseitig helfen, erlaubt sogar das sonst so strenge Steuerberatungsgesetz.
Wem du helfen darfst und wer dir helfen darf:
- Ehepartner
- Verlobte
- Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel
- Geschwister (auch Halbgeschwister)
- Nichten und Neffen
- Schwager oder Schwägerin
- Onkel und Tante
- Pflegeeltern und Pflegekinder
- geschiedene Ehepartner
Für diese Angehörigen darfst du die Steuerformulare ausfüllen (und umgekehrt). Du kannst dich dann auch auf der ersten Seite des Mantelbogens rechts unten als »Mitwirkender« zu erkennen geben (Verwandtschaftsverhältnis angeben!) und dich im Namen des Angehörigen schriftlich oder telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Kommilitonen, Arbeitskollegen oder Freunden zu helfen ist eine Ordnungswidrigkeit – egal ob mit oder ohne Bezahlung. Wer erwischt wird, muss eine Strafe bezahlen.
Tipp
§ 6 StBerG (Steuerberatungsgesetz) enthält inzwischen auch eine Regelung für unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfe an Personen, die keine Angehörigen sind, wenn qualifizierte Anleitung sichergestellt ist. Damit sind zum Beispiel sogenannte Tax Clinics gemeint, die es an einigen Universitäten gibt.
Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine (manchmal liest man auch »Lohnsteuerberatungsstellen«) helfen ihren Mitgliedern zum Beispiel bei der Einkommensteuererklärung sowie bei Fragen und Anträgen rund um Kindergeld und Unterhalt. Sie dürfen nur Angestellten helfen, Selbstständigen nicht.
Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins zahlst du einen Jahresbeitrag, der oft von der Höhe deiner Einnahmen abhängt. Manchmal kommt noch eine Aufnahmegebühr dazu. Die Kosten sind insgesamt deutlich niedriger als bei einem Steuerberater.
Der Lohnsteuerhilfeverein steht dir ohne einen weiteren Aufpreis das ganze Jahr zur Seite: Die Mitarbeiter beraten dich, erstellen deine Steuererklärung, berechnen, was du zurückbekommst (oder nachzahlen musst), prüfen den Steuerbescheid, legen Einspruch ein, wenn der Steuerbescheid Fehler enthält und legen sogar Klage vor dem Finanzgericht ein, falls das nötig erscheint.
Hilfe von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten
Steuerberater oder Rechtsanwälte sind kostspielig – aber bei komplizierten Fällen durchaus ihr Geld wert.
Die Bezahlung des Steuerberaters (und auch eines Steuerbevollmächtigten und einer Steuerberatungsgesellschaft) hängt ab von der Höhe deines Einkommens und dem Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte. Eine umfangreiche Erklärung mit vielen Posten ist teurer als eine einfache »Standarderklärung«, bei der nur der Mantelbogen und die Anlage N gebraucht werden.
Bei seiner Preisliste muss sich der Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung halten (früher hieß sie »Steuerberatergebührenverordnung«). Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses ist ähnlich wie die Steuerberatervergütungsverordnung aufgebaut.
Abgabefrist bei der Steuererklärung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Für die Steuererklärung müssen amtliche Formulare verwendet werden. Die Abgabe ist per Papier oder elektronisch, zum Beispiel mit ELSTER, möglich.
- Die wichtigsten Formulare sind Mantelbogen, Anlage N für Arbeitnehmer, sowie weitere Anlagen je nach individueller Situation (z.B. für Kapitalerträge, Sonderausgaben oder Selbstständige).
- Bei der Unterstützung durch Angehörige ist Hilfe erlaubt, bei Freunden oder Kollegen jedoch verboten und kann eine Geldstrafe nach sich ziehen.
- Bei einer Pflichtveranlagung endet die reguläre Abgabefrist grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres.
- Bei steuerlicher Beratung gilt grundsätzlich der letzte Februartag des übernächsten Jahres. Übergangsregelungen können für einzelne Steuerjahre zu anderen Terminen führen.
- Eine freiwillige Steuererklärung kannst du grundsätzlich innerhalb von vier Jahren abgeben.
- Welche Anlagen du brauchst, hängt von deinen Einkünften und deiner persönlichen Situation ab.
- Wenn du eine Frist voraussichtlich nicht einhalten kannst, solltest du frühzeitig prüfen, ob eine Fristverlängerung möglich ist.
Fazit: Eine sorgfältige und fristgerechte Steuererklärung schützt vor Sanktionen und erleichtert die Bearbeitung durch das Finanzamt.
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 06.10.2026