Testament erstellen: Welche Testamentsform passt zu dir?
Mit einem Testament bestimmst du, wer nach deinem Tod erben soll und welche weiteren Regelungen für deinen Nachlass gelten. Besonders sinnvoll ist ein Testament, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht deinen Vorstellungen entspricht, du einzelne Personen oder Organisationen bedenken möchtest oder besondere familiäre und finanzielle Verhältnisse berücksichtigt werden müssen.
Welche Testamentsform passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Alleinstehende können ein Einzeltestament errichten. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen Einzeltestamenten und einem gemeinschaftlichen Testament wählen. Für unverheiratete Paare kann ein Erbvertrag sinnvoll sein. Ein handschriftliches Testament ist ohne Notar möglich, muss aber vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.
Welches Testament ist das richtige?
| Lebenssituation | Mögliche Gestaltung | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Ledig, geschieden oder verwitwet | Einzeltestament | Sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht. |
| Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft | Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament | Das Berliner Testament ist verbreitet, kann aber Bindungswirkungen sowie Pflichtteils- und Steuerrisiken haben. |
| Ehepaar ohne Kinder | Gemeinschaftliches Testament oder abgestimmte Einzelregelungen | Ohne Testament kann der überlebende Ehepartner neben Verwandten der zweiten Ordnung oder Großeltern erben. |
| Unverheiratetes Paar | Einzeltestamente oder notarieller Erbvertrag | Ein gemeinschaftliches Testament ist grundsätzlich nicht möglich. |
| Patchworkfamilie, verschuldete oder pflegebedürftige Erben | Individuelles Testament oder Erbvertrag | Eine fachkundige Gestaltung kann unerwünschte Folgen vermeiden. |
| Größerer oder komplizierter Nachlass | Notarielles Testament oder Erbvertrag | Beratung kann Auslegungsprobleme und ungeeignete Gestaltungen vermeiden. |
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Wann ist ein Testament sinnvoll?
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament brauchst du deshalb vor allem dann, wenn du davon abweichen oder zusätzliche erbrechtliche Anordnungen treffen möchtest. Das kann beispielsweise in folgenden Situationen wichtig sein:
- Du bist ledig, geschieden oder verwitwet und möchtest andere Personen bedenken als die gesetzlichen Erben.
- Du hast keine Kinder und möchtest nicht, dass dein Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge an andere Verwandte fällt.
- Du möchtest eine unverheiratete Partnerin oder einen unverheirateten Partner absichern, weil unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht haben.
- Du möchtest einzelne Gegenstände oder Geldbeträge als Vermächtnis zuwenden, Auflagen anordnen oder eine Testamentsvollstreckung einsetzen.
- Du möchtest die Verteilung innerhalb einer möglichen Erbengemeinschaft vorbereiten oder vermeiden, dass eine Erbengemeinschaft entsteht.
- Du möchtest bei minderjährigen Kindern verhindern, dass eine unerwünschte Person mittelbar Einfluss auf das geerbte Vermögen erhält.
- Du möchtest für verschuldete oder pflegebedürftige Personen eine besondere erbrechtliche Gestaltung treffen.
- Deine Familie lebt in einer Patchworkkonstellation oder es bestehen andere komplexe Familien- und Vermögensverhältnisse.
Tipp
Ein Testament von der Stange gibt es nicht. Welche Regelung geeignet ist, hängt von der familiären Situation, dem Vermögen und den persönlichen Zielen ab.
Testament für Alleinstehende
Für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen kommt in erster Linie ein Einzeltestament infrage. Darin kannst du Erben einsetzen, gesetzliche Erben ausschließen, Vermächtnisse anordnen oder eine Testamentsvollstreckung bestimmen. Pflichtteilsrechte naher Angehöriger können die Gestaltungsfreiheit begrenzen.
Wenn du verwitwet bist und zuvor ein gemeinschaftliches Testament errichtet hast, können wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tod des Ehepartners bindend geworden sein. Ob und in welchem Umfang noch Änderungen möglich sind, hängt vom Inhalt des Testaments und den Umständen des Einzelfalls ab.
Testament für Ehepaare
Ehepaare können jeweils ein Einzeltestament oder gemeinsam ein gemeinschaftliches Testament errichten. Häufig soll zunächst der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich abgesichert werden. Die gesetzliche Erbfolge erreicht dieses Ziel nicht immer vollständig: Bei vorhandenen Kindern entsteht regelmäßig eine Erbengemeinschaft aus dem überlebenden Ehepartner und den Kindern. Deshalb kann eine abweichende testamentarische Regelung sinnvoll sein.
Tipp
Lies dazu auch den Artikel Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?
Testament für Ehepaare ohne Kinder
Auch kinderlose Ehepaare sollten die gesetzliche Erbfolge prüfen. Der überlebende Ehepartner wird ohne weitere Regelung nicht in jeder Konstellation Alleinerbe. Je nach Verwandtschaftsverhältnissen und Güterstand können neben dem Ehepartner beispielsweise Eltern, Geschwister oder deren Abkömmlinge bzw. Großeltern des verstorbenen Ehepartners erben. Wer den überlebenden Ehepartner möglichst umfassend absichern und zugleich Schlusserben bestimmen möchte, sollte eine passende testamentarische Regelung treffen.
Testament für unverheiratete Paare
Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht und können kein gemeinschaftliches Testament wie Ehepaare errichten. Möglich sind aufeinander abgestimmte Einzeltestamente. Sollen die Verfügungen gegenseitig bindend sein, kann ein notarieller Erbvertrag infrage kommen.
Wie kann man ein Testament erstellen?
Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Bei einem eigenhändigen Testament schreibst du den gesamten Text selbst mit der Hand und unterschreibst ihn. Bei einem notariellen Testament erklärst du deinen letzten Willen gegenüber einer Notarin oder einem Notar oder übergibst eine Schrift mit der Erklärung, dass sie deinen letzten Willen enthält.
Ein Erbvertrag ist eine weitere Verfügung von Todes wegen. Er muss notariell beurkundet werden und eignet sich vor allem, wenn mehrere Personen verbindliche erbrechtliche Regelungen miteinander treffen möchten.
Handschriftliches Testament: Testament ohne Notar
Ein eigenhändiges oder privates Testament kann ohne Notar errichtet werden. Damit es formwirksam ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden:
- Der gesamte Text muss von der testierenden Person persönlich und eigenhändig geschrieben werden.
- Das Testament muss lesbar sein.
- Das Testament muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift sollte Vornamen und Familiennamen enthalten.
- Ort und Datum sollten angegeben werden. Diese Angaben können wichtig sein, wenn mehrere Testamente existieren oder Zweifel an der Gültigkeit entstehen.
- Ergänzungen sollten ebenfalls eindeutig als Teil des Testaments erkennbar und möglichst gesondert unterschrieben werden.
Wichtig
Ein am Computer geschriebener, ausgedruckter und nur unterschriebener Text ist kein wirksames eigenhändiges Testament.
Ein eigenhändiges Testament kann nur errichten, wer volljährig ist und Geschriebenes lesen kann. Minderjährige können zwar ab Vollendung des 16. Lebensjahres testierfähig sein, dürfen aber kein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB errichten. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung der Erklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, ist nicht testierfähig.
Testament-Vorlage: Warum ein Muster allein nicht ausreicht
Eine allgemeine Vorlage kann bei der inhaltlichen Orientierung helfen, ersetzt aber weder die vorgeschriebene Form noch eine auf den Einzelfall zugeschnittene Gestaltung.
- Ein ausgedrucktes Muster wird nicht allein durch die Unterschrift zu einem wirksamen eigenhändigen Testament. Der Text muss vollständig eigenhändig geschrieben sein.
- Persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse unterscheiden sich. Eine Standardvorlage kann Pflichtteilsrechte, Patchworkkonstellationen, Immobilien, Unternehmensvermögen oder besondere Versorgungswünsche oft nicht passend abbilden.
- Unklare Begriffe oder widersprüchliche Anordnungen können zu Auslegungsproblemen und Streit unter den Erben führen.
- Wer mehrere Vorlagen kombiniert, riskiert unbeabsichtigte Widersprüche oder Lücken.
Wichtig
Musterformulierungen sollten deshalb nur als Ausgangspunkt dienen. Bei komplexen Verhältnissen oder erheblichen Vermögenswerten ist fachkundiger Rat sinnvoll.
Was ist ein notarielles Testament?
Ein notarielles Testament wird zur Niederschrift einer Notarin oder eines Notars errichtet. Die testierende Person kann den letzten Willen mündlich erklären oder eine offene bzw. verschlossene Schrift mit der Erklärung übergeben, dass sie den letzten Willen enthält. Die notarielle Urkunde wird vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Die Kosten richten sich nach dem Wert des Vermögens und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Zusätzlich können Auslagen und Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister anfallen. Die Registergebühr beträgt derzeit 12,50 Euro je Registrierung, wenn sie über die registrierende Stelle abgerechnet wird, bzw. 15,50 Euro bei unmittelbarer Abrechnung durch das Zentrale Testamentsregister (Stand: 1. Oktober 2026). Bei mehreren testierenden Personen fallen mehrere Registrierungen an.
Wichtig
Auch ein notarielles Testament setzt Testierfähigkeit voraus. Die notarielle Mitwirkung kann Form- und Auslegungsrisiken reduzieren, garantiert aber nicht, dass jede Gestaltung dauerhaft zur persönlichen Situation passt.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ermöglicht bindende Verfügungen von Todes wegen. Darin können sich Vertragsparteien zum Beispiel gegenseitig zu Erben einsetzen. Anders als ein gemeinschaftliches Testament steht der Erbvertrag auch unverheirateten Paaren offen. Er muss notariell beurkundet werden.
Die Bindungswirkung ist zugleich Vorteil und Nachteil: Vertragsmäßige Verfügungen lassen sich grundsätzlich nicht beliebig einseitig ändern. Deshalb sollte der Vertrag ausdrückliche Regelungen für Trennung, neue Partnerschaften, geänderte Vermögensverhältnisse und andere vorhersehbare Veränderungen enthalten.
Was kann man in einem Testament regeln?
Ein Testament kann verschiedene erbrechtliche Anordnungen enthalten. Du kannst insbesondere
- von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen,
- gesetzliche Erben enterben, wobei mögliche Pflichtteilsansprüche zu beachten sind,
- eine Vor- und Nacherbschaft anordnen,
- einzelne Gegenstände oder Geldbeträge durch Vermächtnis zuwenden,
- Auflagen anordnen,
- Teilungsanordnungen für die spätere Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft treffen,
- eine Testamentsvollstreckung anordnen und
- im gesetzlich zulässigen Rahmen familienrechtliche Anordnungen treffen.
Tipp
Mehrere Gestaltungen lassen sich miteinander kombinieren. Unzulässige, widersprüchliche oder unklare Anordnungen können jedoch unwirksam sein oder Auslegungsfragen verursachen.
Wie lässt sich eine Erbengemeinschaft vermeiden oder regeln?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen dieselbe Person beerben. Der Nachlass geht als Ganzes auf die Miterben über. Einzelne Nachlassgegenstände gehören deshalb nicht anteilig jeweils nur einem Miterben, sondern allen Miterben gemeinschaftlich.
Beispiel: Vier Personen erben jeweils ein Viertel des Nachlasses, zu dem vier Grundstücke gehören. Dadurch erhält nicht automatisch jede Person ein bestimmtes Grundstück. Über die Grundstücke können die Miterben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen.
In Erbengemeinschaften gibt es oft Streit, weil der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gemeinsam verwaltet werden muss. um das möglichst zu verhindern, kannst du beispielsweise
- nur eine Person als Erben einsetzen und andere Personen durch Vermächtnisse bedenken,
- klare Teilungsanordnungen treffen,
- eine Testamentsvollstreckung anordnen oder
- bei mehreren Erben Verwaltungs- und Verteilungsfragen möglichst eindeutig regeln.
Die Erbengemeinschaft endet grundsätzlich mit der vollständigen Auseinandersetzung oder wenn alle Erbanteile in einer Hand zusammenfallen.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments. Typischerweise setzen sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen eine oder mehrere Personen, häufig die gemeinsamen Kinder, zu Schlusserben nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners. § 2269 BGB enthält hierfür eine gesetzliche Auslegungsregel.
Der länger lebende Ehepartner kann über das geerbte und das eigene Vermögen grundsätzlich verfügen. Wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners jedoch bindend sein und dann nicht mehr einseitig durch ein neues Testament geändert oder aufgehoben werden. Ob eine Bindung besteht und welche Ausnahmen oder Gestaltungsspielräume gelten, hängt vom Testament und vom Einzelfall ab.
Nachteile und Risiken des Berliner Testaments
- Bindungswirkung: Der länger lebende Ehepartner kann auf geänderte Lebensumstände möglicherweise nicht mehr frei reagieren. Abänderungsvorbehalte können Gestaltungsspielräume eröffnen.
- Pflichtteilsansprüche: Werden Kinder beim ersten Todesfall von der Erbfolge ausgeschlossen, können sie Pflichtteilsansprüche geltend machen. Pflichtteilsstrafklauseln sollen davon abhalten, müssen aber sorgfältig formuliert werden.
- Wiederheirat: Durch eine neue Ehe können zusätzliche gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte entstehen. Eine Wiederverheiratungsklausel kann diese Situation gestalten.
- Anfechtung und Familienzuwachs: Spätere Änderungen in der Familie können Anfechtungsfragen auslösen.
- Erbschaftsteuer: Beim klassischen Berliner Testament bleiben die persönlichen Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall häufig ungenutzt. Außerdem kann das Vermögen des zuerst verstorbenen Ehepartners wirtschaftlich zweimal in einen steuerpflichtigen Erwerb einbezogen werden.
Tipp
Nicht nur bei großem Vermögen sollte geprüft werden, ob das Berliner Testament zur persönlichen Situation passt. Auch bei kleineren Nachlässen können Pflichtteilsansprüche, Bindungswirkungen, Wiederheirat oder veränderte Familienverhältnisse wichtig werden.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten oder von Todes wegen sollten auch die steuerlichen Folgen berücksichtigt werden. Ob tatsächlich Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem persönlichen Freibetrag, der Steuerklasse und früheren Schenkungen ab. Hohe Freibeträge können die Belastung reduzieren, machen eine steuerliche Prüfung bei größeren oder mehrfachen Vermögensübertragungen aber nicht entbehrlich.
Hinweis
Die amtlichen Begriffe lauten Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, jeweils mit einem »s«. Im allgemeinen Sprachgebrauch kommen auch die Varianten Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vor.
Digitalen Nachlass im Testament regeln
Zum digitalen Nachlass können Online-Konten, Abonnements, Cloudspeicher, Social-Media-Profile, Domains, digitale Vertragsbeziehungen und digitale Vermögenswerte gehören. Im Testament oder in ergänzenden Anordnungen kannst du festlegen, wer sich darum kümmern soll. Zugangsdaten selbst sollten aus Sicherheitsgründen nicht im Testament stehen, sondern getrennt und aktuell aufbewahrt werden. Sinnvoll sind
- eine Übersicht über wichtige Konten und digitalen Vermögenswerte,
- eine klare Bestimmung, wer Konten verwalten, sichern, kündigen oder löschen soll,
- eine sichere, getrennte Aufbewahrung von Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes sowie
- regelmäßige Aktualisierungen der Übersicht und der Vollmachten.
Ratgeber zum Thema
Testament erstellen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Testament ist besonders wichtig, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.
- Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden.
- Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten; unverheiratete Paare nicht.
- Ein Berliner Testament kann den überlebenden Ehepartner absichern, aber zu Bindungs-, Pflichtteils- und Steuerrisiken führen.
- Ein Erbvertrag ermöglicht bindende Regelungen und muss notariell beurkundet werden.
- Allgemeine Testament-Vorlagen ersetzen keine individuelle Prüfung und keinen handschriftlichen Text.
- Bei komplexen Familienverhältnissen, besonderen Erben, Immobilien, Unternehmen oder größerem Vermögen ist fachkundige Beratung sinnvoll.
FAQ zum Testament
Muss jeder ein Testament machen?
Nein. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament ist vor allem dann sinnvoll, wenn diese Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht oder zusätzliche Anordnungen getroffen werden sollen.
Wie erstellt man ein gültiges handschriftliches Testament?
Der gesamte Text muss persönlich und eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Ein ausgedruckter und nur unterschriebener Text genügt nicht.
Welches Testament ist für Ehepaare sinnvoll?
Das hängt von Vermögen, Familiensituation und gewünschter Erbfolge ab. Ein Berliner Testament kann den länger lebenden Ehepartner absichern, bringt aber mögliche Pflichtteilsansprüche, Bindungswirkungen und steuerliche Nachteile mit sich.
Was gilt beim Testament für Ehepaare ohne Kinder?
Ohne abweichende Verfügung wird der überlebende Ehepartner nicht in jeder Konstellation Alleinerbe. Wer den Ehepartner umfassender absichern oder bestimmte Schlusserben einsetzen möchte, sollte eine testamentarische Regelung prüfen.
Können unverheiratete Paare ein gemeinschaftliches Testament errichten?
Nein. Möglich sind insbesondere aufeinander abgestimmte Einzeltestamente oder ein notarieller Erbvertrag.
Ist eine Testament-Vorlage rechtsgültig?
Eine Vorlage kann als Formulierungshilfe dienen. Ein ausgedrucktes Muster wird jedoch nicht durch die bloße Unterschrift zum wirksamen eigenhändigen Testament. Außerdem muss die Gestaltung zur persönlichen Situation passen.
Wann ist ein notarielles Testament sinnvoll?
Eine notarielle Gestaltung kann besonders bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen, Immobilien, Unternehmen, Unsicherheiten über die Formulierung oder erhöhtem Streitpotenzial sinnvoll sein.
Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026