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Arbeitszimmer und Homeoffice als Selbstständiger absetzen

Arbeitest du als Selbstständiger oder Selbstständige regelmäßig von zu Hause, kannst du die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Welche Kosten du absetzen kannst, hängt vor allem davon ab, wo du arbeitest und ob dort der Mittelpunkt deiner Tätigkeit liegt.

Arbeitszimmer und Homeoffice: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Liegt der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in einem steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmer, kannst du entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro als Betriebsausgaben abziehen.
  • Für ein häusliches Arbeitszimmer brauchst du grundsätzlich einen abgetrennten Raum, den du nahezu ausschließlich beruflich nutzt. Eine Arbeitsecke oder der Küchentisch reichen dafür nicht aus.
  • Hast du kein anerkanntes Arbeitszimmer oder liegt dort nicht der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kommt häufig die Tagespauschale, auch Homeoffice-Pauschale genannt, infrage.
  • Die Tagespauschale beträgt 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Dafür ist kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich.
  • Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Fachliteratur können unabhängig davon abziehbar sein, ob dein häuslicher Arbeitsplatz steuerlich als Arbeitszimmer anerkannt wird.

Für die steuerliche Berücksichtigung kommen vor allem zwei Wege infrage:

  • Häusliches Arbeitszimmer: Liegt dort der Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du grundsätzlich die tatsächlichen anteiligen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen.
  • Arbeiten in der häuslichen Wohnung: Erfüllt dein Arbeitsplatz die Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer nicht, kann für die betreffenden Tage die Tagespauschale infrage kommen. Sie wird häufig weiterhin Homeoffice-Pauschale genannt.

Zusätzlich können Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel oder Fachliteratur unabhängig vom Raum abziehbar sein.

Du bist angestellt? Dann findest du die Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unseren Beiträgen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale).

Arbeitszimmer, Arbeitsecke oder Küchentisch: Wo arbeitest du zuhause?

Es stellt sich also zunächst die Frage, wo du zuhause deinen Arbeitsplatz hast.

  • Hast du für deine berufliche Tätigkeit daheim ein eigenes Arbeitszimmer, in dem du all deine gedanklichen, schriftlichen und organisatorischen Aufgaben erledigst? Oder
  • Hast du dir im Wohnzimmer oder Schlafzimmer eine Arbeitsecke eingerichtet? Vielleicht erledigst du deine betrieblichen Arbeiten auch einfach am Küchentisch oder auf dem Sofa?
Frage Häusliches Arbeitszimmer Tagespauschale
Ist ein eigenes Zimmer nötig? Ja, grundsätzlich ein abgetrennter, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum Nein, auch Arbeitsecke oder Küchentisch möglich
Muss dort der Tätigkeitsmittelpunkt liegen? Ja Nein
Wie hoch ist der Abzug? Tatsächliche anteilige Kosten oder 1.260 Euro Jahrespauschale 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr
Ist ein Einzelnachweis der Raumkosten nötig? Bei tatsächlichen Kosten: ja; bei Jahrespauschale: nein Keine Berechnung der Raumkosten, aber die Arbeitstage sollten nachvollziehbar dokumentiert werden
Abzug als Betriebsausgaben Betriebsausgaben

Die Tagespauschale ist gesetzlich grundsätzlich an Tage geknüpft, an denen die Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb liegende erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, enthält das Gesetz eine Sonderregelung.

Ratgeber zum Thema

Homeoffice steuerlich optimal nutzen Arbeitszimmer, Tagespauschale, Betriebsausgaben und Steuerabzüge verständlich erklärt.

Was ist steuerlich ein richtiges Arbeitszimmer?

Du hast zuhause ein richtiges Arbeitszimmer, bzw. fachlich korrekt: ein sogenanntes »häusliches Arbeitszimmer«, wenn das Arbeitszimmer diese Voraussetzungen erfüllt:

  • Es ist häuslich: Ist dein Arbeitszimmer ein Zimmer in deiner privaten Wohnung oder in deinem Einfamilienhaus, dann ist es auch häuslich. Es spielt keine Rolle, ob du zur Miete wohnst oder ob die Wohnung/das Haus dir gehören.
  • Es hat die Ausstattung eines Arbeitszimmers: Der Raum eines häuslichen Arbeitszimmers muss wie ein Büro eingerichtet sein.
  • Im Arbeitszimmer werden von dir gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten erledigt.
  • Das häusliche Arbeitszimmer wird von dir nur bzw. überwiegend für deine berufliche Tätigkeit genutzt: Ein Zimmer wird nur dann in der Steuererklärung vom Finanzamt als häusliches Arbeitszimmer anerkannt, wenn du es fast ausschließlich für deine Selbstständigkeit nutzt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Raum weniger als 10% privat genutzt wird.

Wichtig

Ist dein Arbeitszimmer nicht durch eine Tür vom Rest deiner Wohnung abgetrennt, ist die Voraussetzung »ausschließlich für die Selbstständigkeit genutzt« nicht erfüllt. So kann ein Durchgangszimmer oder eine durch ein Regal abgetrennte Arbeitsecke niemals ein häusliches Arbeitszimmer sein.

Wann liegt der Mittelpunkt deiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer?

Sind alle Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt, darfst du die Kosten dafür aber nur dann bei deiner Gewinnermittlung steuerlich absetzen, wenn hier auch der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt.

Hier kommt es darauf an, ob du die »wesentlichen und prägenden« Tätigkeiten für deine selbstständige berufliche Betätigung zuhause im separaten Arbeitszimmer ausführst. Ist dies erfüllt, so ist im häuslichen Arbeitszimmer auch der Mittelpunkt für deine Selbstständigkeit.

Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit du in deinem Arbeitszimmer verbringst. Ausschlaggebend ist, wo die wesentlichen und prägenden Tätigkeiten ausgeführt werden oder anders ausgedrückt: Wo der qualitative Schwerpunkt deiner selbstständigen Tätigkeit liegt.

Hast du nun festgestellt, dass der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit in deinem häuslichen Arbeitszimmer liegt, hast du zwei Möglichkeiten, deine Kosten steuerlich anzusetzen. Du kannst entweder

  • die tatsächlichen angefallenen Kosten deines Arbeitszimmers oder
  • die sogenannte Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro

bei deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abziehen.

Tipp

Du kannst jedes Jahr schauen, ob der Ansatz der tatsächlichen Kosten oder der Ansatz der Jahrespauschale für dich zu einer größeren Steuerersparnis führt.

Tatsächliche Kosten des häuslichen Arbeitszimmers berechnen

Zu den tatsächlichen Aufwendungen für dein Arbeitszimmer gehören die Raumkosten und die Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers.

Raumkosten fallen im Normalfall für deine ganze private Wohnung oder für dein ganzes Haus an. Hast du die Wohnung oder das Haus gemietet, zählen die Miete und auch die Mietnebenkosten wie Heizung und Strom dazu.

Gehört dir die Immobilie, in der du dein Arbeitszimmer hast, gehören zu den Raumkosten u.a. Betriebskosten wie Strom, Heizung usw., Versicherungen, Gebäude-Abschreibungen, Renovierungskosten für die Immobilie etc. Gehört dir die Immobilie gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin und ihr zahlt die Raumkosten gemeinsam, kannst du nur die anteiligen Kosten in der Höhe berücksichtigen, wie dir prozentual die Immobilie gehört – in den meisten Fällen ist das die Hälfte.

Raumkosten liegen dir im Normalfall für die gesamte private Wohnung oder das gesamte Haus vor. Daher musst du ausrechnen, welcher Anteil davon auf dein Arbeitszimmer fällt. Dazu teilst du die Quadratmeterzahl deines Arbeitszimmers durch die Quadratmeterzahl der gesamten Wohnung bzw. des gesamten Hauses.

Zu den anteiligen Raumkosten kommen noch die Ausstattungskosten für dein Büro zuhause dazu. Diese Aufwendungen kannst du direkt deinem Arbeitszimmer zuordnen und sie sind somit absetzbar. Hierzu gehören Aufwendungen für Tapeten, Wandfarben und Bilder, Vorhänge und Rollos, Teppichboden, Parkettboden oder Laminatboden, Einbauschränke und Deckenleuchten usw. absetzen.

Wichtig

Möchtest du die tatsächlich angefallenen Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen, dann musst du hierüber unbedingt eine gesonderte Aufstellung führen.

Arbeitszimmer-Pauschale: 1.260 Euro Jahrespauschale absetzen

Hast du deinen Tätigkeitsmittelpunkt in deinem Arbeitszimmer, kannst du statt der tatsächlich angefallenen Kosten aber auch die sogenannte Jahrespauschale absetzen. Eine Pauschale ist immer einfacher und macht weniger Arbeit, denn hier darfst du einfach pauschal den Betrag von 1.260 Euro abziehen – unabhängig davon, welche Kosten du tatsächlich hast.

Hast du aber nur in einem Teil des Jahres ein häusliches Arbeitszimmer, in dem auch dein Tätigkeitsmittelpunkt ist, darfst du auch nur den entsprechenden Teil der Jahrespauschale ansetzen. Hast du zum Beispiel nur sechs Monate eines Jahres ein häusliches Arbeitszimmer, dann gibt es auch nur die halbe Pauschale. Grund hierfür kann z.B. sein: Du ziehst um und hast nur in einer Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer, in der anderen eine Arbeitsecke.

Tipp

Mit einer Pauschale hast du weniger Arbeit, aber du solltest natürlich vor allem prüfen, welche Lösung für dich am günstigsten ist. Sinnvoll ist die Jahrespauschale vor allem dann, wenn die Kosten für deine Wohnung oder dein Haus sehr gering sind. Denn dann ist die Jahrespauschale häufig höher als deine tatsächlichen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer.

Selbstständig im Homeoffice: Tagespauschale absetzen

Was ist aber, wenn du zwar im Homeoffice arbeitest, dein Arbeitszimmer aber nicht die Voraussetzungen erfüllt, um steuerlich als häusliches Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt zu werden?

So hast du in diesen Fällen kein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer:

  • Es handelt sich um eine Arbeitsecke z.B. in deinem Wohnzimmer oder Schlafzimmer.
    Du nutzt das Zimmer auch für private Dinge, zum Beispiel als Gästezimmer, als Spielecke deiner Kinder etc.
  • Das Arbeitszimmer ist nicht durch eine Tür von deiner restlichen Wohnung abgetrennt oder es handelt sich um ein Durchgangszimmer.
  • Du erledigst deine »Schreibtischaufgaben« zum Beispiel an deinem Küchentisch oder Wohnzimmertisch.

Oder die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind zwar erfüllt, aber hier erledigst du nicht die Arbeiten, die typisch für deine selbstständige Tätigkeit sind. Den prägenden Teil deiner beruflichen Tätigkeit erledigst du also außerhalb deines Arbeitszimmers. Du hast zuhause nicht deinen Arbeitsmittelpunkt. Welche Kosten kannst du dann berücksichtigen?

Wann gibt es die Tagespauschale für das Homeoffice?

Du darfst für jeden Tag, an dem du

  • überwiegend zuhause im Homeoffice gearbeitet hast und
  • nicht eine erste Betriebsstätte aufgesucht hast,

die sogenannte Tagespauschale oder Homeoffice-Pauschale absetzen.

Eine erste Betriebsstätte oder erste Tätigkeitsstätte hast du zum Beispiel, wenn du eine Werkstatt, eine Kanzlei, eine Praxis, ein Ingenieurbüro oder einen Kosmetiksalon außerhalb deines zuhause hast.

Überwiegend arbeitest du zuhause, wenn du dort mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Tages gearbeitet hast. Wie viele Stunden du insgesamt gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Hast du keine erste Betriebsstätte, dann kommt es nur darauf an, dass du überwiegend daheim tätig warst, um die Tagespauschale anzusetzen.

Steht dir aber an deiner Betriebsstätte kein anderer Arbeitsplatz für deine Büro- und Schreibtischarbeiten zur Verfügung, dann spielt es keine Rolle, ob du überwiegend oder nur kurz im Homeoffice gearbeitet hast. Das bedeutet: Auch wenn du nur kurze Zeit an einem Tag im Homeoffice gearbeitet hast, kannst du für diesen Tag die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) ansetzen.

Wie hoch ist die Tagespauschale für das Homeoffice für Selbstständige?

Die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) beträgt 6 Euro pro Tag, ganz egal, welche Kosten du an einem solchen Tag tatsächlich hattest. Diese Pauschale ist für Selbstständige und Arbeitnehmer gleich. Es gilt aber ein Höchstbetrag von 1.260 Euro, mehr darfst du im Jahr nicht absetzen. Das heißt: Du darfst die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) nur für maximal 210 Arbeitstage zuhause berücksichtigen, auch wenn du an mehr Tagen überwiegend daheim gearbeitet hast.

Wichtig

Halte deine Homeoffice-Tage schriftlich fest. Das heißt, an welchen Tagen du in der häuslichen Wohnung gearbeitet hast und in Stichpunkten auch, was du gearbeitet hast – entweder in deinem Terminkalender oder z.B. auch in einer Excelliste. Für den Ansatz der Tagespauschale kann das Finanzamt als Nachweis diese Aufzeichnung der Kalendertage anfordern.

Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Betriebsstätte

Hast du zuhause eine Betriebsstätte, dann kannst du für diese immer die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben bei deiner Gewinnermittlung steuerlich absetzen. Eine Pauschale gibt es hier nicht.

Eine häusliche Betriebsstätte in den eigenen vier Wänden kann zum Beispiel sein: ein Lagerraum, eine Werkstatt, ein Tonstudio, eine Praxis etc.

Arbeitsmittel im Homeoffice: Welche Kosten du unabhängig vom Arbeitszimmer absetzen kannst

Sogenannte »Arbeitsmittel« darfst du immer absetzen, unabhängig davon, ob du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast oder irgendwo eine Arbeitsecke nutzt.

Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die du nach Art, Verwendungszweck und auch der tatsächlichen Nutzung für deine betriebliche Tätigkeit brauchst.

Eine genauere Definition von Arbeitsmitteln gibt es nicht. Es kommt also nur darauf an, dass der konkrete Gegenstand betrieblich von dir verwendet wird. Diese Nutzung kann sich ganz unterschiedlich gestalten und hängt natürlich von der jeweiligen betrieblichen Tätigkeit ab. Beispiele sind neben Schreibtisch, Schreibtischstuhl und Bücherregal auch Berufskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge, elektronische Geräte, deine PC-Ausstattung, Musikinstrumente und sogar Tiere oder Kunstgegenstände – je nachdem, welche Tätigkeit du ausübst.

Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der Kosten für Arbeitsmittel musst du unterscheiden zwischen

  • Verbrauchsmaterialien wie Kopierpapier, Tonerkartuschen, Laminierfolien, Batterien usw., die du sofort im Zeitpunkt der Bezahlung steuermindernd geltend machst, und
  • langlebigen Wirtschaftsgütern, d.h. solche, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben. Sie werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Beispiele sind etwa Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Bürostuhl und Musikinstrumente bei Künstlern.

Handelt es sich bei deinem Arbeitsmittel um ein digitales Wirtschaftsgut, also um Computerhardware und Software, darfst du hier die Kosten sofort im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.

Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026

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