Zum Inhalt springen

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau, Schornsteinfeger oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an den Kosten. Wichtig: Auch Mieter können diese Kosten ansetzen, sie finden sie in ihrer Nebenkostenabrechnung. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.

Autor: Redaktion Steuertipps
Zuletzt aktualisiert am 23.10.2026

Lebenstresor: Alles Wichtige an einem Ort

Lebenstresor: Alles Wichtige an einem Ort

Nicht für den Alltag, sondern für den Moment, den niemand plant.

Der digitale Vorsorge- und Organisationsbereich für wichtige Dokumente, Versicherungen, Immobilien, Vollmachten und persönliche Wünsche.