Zum Inhalt springen
  • Erben, Vererben & Schenken

Erbschaft anfechten bei unbekannter Verschuldung

Veröffentlicht am 04.04.2025

Autor: Redaktion Steuertipps

Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Wenn man eine Erbschaft antritt, kann es vorkommen, dass der Nachlass überschuldet ist. Dann hat man sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Verstreicht diese Frist, gilt die Erbschaft als angenommen und man haftet für die Schulden des Nachlasses. Doch was passiert, wenn man erst nach Ablauf der Frist erfährt, dass der Nachlass überschuldet ist?

In solchen Fällen kann eine Anfechtung wegen Irrtums helfen, wie aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts (LG) Frankenthal hervorgeht.

Das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Der Sohn eines Verstorbenen muss nicht für die Beerdigungskosten aufkommen, weil er die Annahme der Erbschaft wirksam angefochten hat.

Im konkreten Fall hatte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch zu seinem Erben bestimmt. Vater und Sohn hatten zuletzt keinen Kontakt mehr zueinander gepflegt.

Nach dem Tod übernahm zunächst die Witwe die Bestattungskosten von rund 7.500 Euro und wollte diese von dem Sohn erstattet haben, da dieser die Erbschaft nicht ausgeschlagen hatte.

Daraufhin erklärte der Sohn die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Er habe nicht gewusst, dass die Bestattungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehörten und der Nachlass damit überschuldet sei.

Auch interessant:

Vermeintliche Erbschulden: Kein Rücktritt von der Erbausschlagung Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass eine Erbausschlagung nicht wegen eines Irrtums angefochten werden kann, wenn der Irrtum lediglich den Wert der Nachlassgegenstände betrifft. → jetzt lesen

Steuerschulden eines Verstorbenen: Wann müssen die Erben zahlen? Erben treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. Damit müssen sie auch noch ausstehende Steuerschulden des Verstorbenen begleichen. Wenn mehrere mögliche Erben vorhanden sind, ist allerdings nicht immer klar, wann die Zahlungspflicht beginnt. → jetzt lesen

Anfechtung wegen unerkannter Überschuldung auch nach der Frist möglich

Das Gericht bestätigte, dass die Anfechtung wegen unerkannter Überschuldung ein anerkannter Grund ist. Der Sohn hatte geglaubt, dass die Bestattungskosten durch den Verkauf eines Pkw gedeckt würden. Dies hatte ihm die Witwe noch zu Lebzeiten des Vaters mitgeteilt.

Wenn kein Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen kann, muss die Witwe als Ehefrau nach den Vorschriften des Landesrechts selbst dafür aufkommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden (LG Frankenthal, Urteil vom 27.2.2025, Az. 8 O 189/24).

Weitere News zum Thema

Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

BFH stärkt Anspruch auf die Erbfallkostenpauschale

Erbfallkosten & Erbschaftsteuer: Bundesfinanzhof stärkt die Rechte von Vermächtnisnehmern und gewährt die Erbfallkostenpauschale in voller Höhe.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Familienheim: Steuerbefreiung auch für mitgenutzten Garten und Wege

Familienheim geerbt: Auch mitgenutzte Grundstücke für Garten und Wege können zur Steuerbefreiung gehören. Das BFH-Urteil im Überblick.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Erbschein beantragen: Wann ist ein Erbschein nötig, welche Unterlagen werden benötigt und welche Kosten entstehen? Alle wichtigen Infos verständlich erklärt.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

BFH stärkt die Sachaufklärung bei Erbanteilen

Erbquote: Wann Gerichte den Erbschein neu bewerten, wie abweichende Werte die Erbanteile beeinflussen und was Erben beachten sollten.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Ohne Schenkungswillen keine Schenkungsteuer

Schenkungsteuer bei zerstrittenen Schenkern: Ohne den Willen zur Schenkung kann vom Finanzamt keine Steuer erhoben werden.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Testament: Was ist eine Auflage?

Testament & Auflage: Das müssen Erben und Vermächtnisnehmer wissen. Möglichkeiten und Konsequenzen – auch für die Erbschaftsteuer.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Erbensuche dauert zu lange: Erbschaftsteuer wird vorher festgesetzt

Im Normalfall ergeht ein Steuerbescheid an eine bestimmte Person oder eine Personengruppe, zum Beispiel eine Erbengemeinschaft. Gerade bei Erbschaften ist es aber oft gar nicht so einfach, festzustellen, wer überhaupt Erbe wird und damit Teil der Erbengemeinschaft, die anschließend auch zur Zahlung von Erbschaftsteuer verpflichtet ist.

Weiterlesen
Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Vererben für den guten Zweck

Der 5. September ist »Internationaler Tag der Wohltätigkeit«. Wir nehmen dies zum Anlass, weiter zu denken als an Spenden zu Lebzeiten – denn viele Menschen machen sich Gedanken, wie sie auch über ihren Tod hinaus noch Gutes tun können.

Weiterlesen