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  • Erben, Vererben & Schenken

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Veröffentlicht am 25.08.2026

Autor: Redaktion Steuertipps

Hand schreibt mit einem Füller auf ein Dokument neben einem versiegelten Umschlag.

Der Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt. Wer einen Erbschein beantragen möchte, sollte wissen, wann er erforderlich ist, welche Unterlagen benötigt werden und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Zusammenfassung

Ein Erbschein weist nach, wer Erbe geworden ist und welchen Anteil am Nachlass besitzt. Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein erforderlich. Häufig genügt auch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Wird ein Erbschein benötigt, erfolgt der Antrag beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei Erbfällen mit Vermögen in anderen EU-Staaten kann zusätzlich ein Europäischer Erbschein sinnvoll sein.

Wann ist ein Erbschein nötig?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Er bestätigt, wer Erbe geworden ist und ob besondere Beschränkungen bestehen. Wer einen Erbschein beantragen möchte, sollte zunächst prüfen, ob das Dokument überhaupt benötigt wird.

In vielen Fällen verlangen Banken, Versicherungen, Grundbuchämter oder andere Stellen einen Nachweis über die Erbenstellung. Besonders häufig wird ein Erbschein benötigt, wenn

  • kein Testament vorhanden ist und die gesetzliche Erbfolge gilt,

  • lediglich ein privatschriftliches Testament existiert,

  • die Erbfolge unklar oder umstritten ist,

  • Immobilien auf die Erben umgeschrieben werden sollen,

  • mehrere Erben gemeinsam handeln müssen.

Vor dem Entschluss, einen Erbschein zu beantragen, lohnt sich ein Blick auf vorhandene Unterlagen. Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll kann oftmals denselben Zweck erfüllen. Das spart nicht nur Gebühren, sondern verkürzt häufig auch die Nachlassabwicklung.

Nicht immer ist ein Erbschein erforderlich. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag samt gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, reicht dies häufig als Erbnachweis aus. Dadurch lassen sich Zeit und Kosten sparen.

Ratgeber: Was tun beim Todesfall?

Wer darf einen Erbschein beantragen?

Antragsberechtigt sind in erster Linie die Erben. Dazu gehören Alleinerben ebenso wie Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Auch Vor- und Nacherben, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Erbschein beantragen.

Bei mehreren Erben gibt es verschiedene Varianten:

  • Gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben

  • Teilerbschein für einzelne Miterben

  • Gegenständlich beschränkter Erbschein für bestimmte Nachlasswerte

Wie kann man einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss ausdrücklich beantragt werden. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Anschließend prüft das Gericht die Erbfolge und die vorgelegten Nachweise.

Der typische Ablauf:

  1. Alle erforderlichen Unterlagen zusammentragen.

  2. Antrag beim Nachlassgericht oder Notar stellen.

  3. Gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

  4. Das Nachlassgericht prüft die Erbberechtigung.

  5. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Erbschein erteilt.

Wichtig:

Unrichtige Angaben können erhebliche rechtliche Folgen haben. Deshalb sollten alle Angaben zur Familie, zu Testamenten und zur Erbfolge vollständig und korrekt sein.

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

Für den Antrag ist grundsätzlich das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz des Verstorbenen zuständig. Dabei handelt es sich um eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts.

Der Antrag kann aber oft auch beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort aufgenommen und an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Alternativ kann ein Notar den Antrag beurkunden und einreichen.

Welche Unterlagen braucht man für einen Erbschein?

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der Art der Erbfolge ab.

Bei gesetzlicher Erbfolge werden typischerweise benötigt:

  • Sterbeurkunde

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunden der Erben

  • Heiratsurkunden

  • Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden vorverstorbener Angehöriger, falls erforderlich

Bei testamentarischer Erbfolge kommen zusätzlich oft dazu:

  • Testament oder Erbvertrag

  • gerichtliches Eröffnungsprotokoll

  • Angaben über weitere mögliche Erben

  • Nachweise über Ausschlagungen oder besondere erbrechtliche Regelungen

Die Sterbeurkunde gehört praktisch immer zu den wichtigsten Unterlagen. Sie wird für zahlreiche Formalitäten rund um den Nachlass benötigt, unter anderem auch für den Erbscheinantrag.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses: Je höher der Nachlasswert, desto höher fallen die Gebühren aus. Maßgeblich sind die Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Für die Erteilung des Erbscheins fällt grundsätzlich eine Gebühr an. Hinzu kommt meist eine weitere Gebühr für die eidesstattliche Versicherung. Dadurch verdoppeln sich die Kosten häufig.

Beispiele für die Gesamtkosten:

  • Nachlasswert 50.000 Euro: etwa 330 Euro

  • Nachlasswert 100.000 Euro: etwa 546 Euro

  • Nachlasswert 200.000 Euro: etwa 870 Euro

Wird der Antrag über einen Notar gestellt, kommen zusätzlich Umsatzsteuer und weitere Auslagen hinzu.

Wo bekommt man einen Europäischen Erbschein?

Befindet sich Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder hatte der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt im europäischen Ausland, kann ein Europäischer Erbschein sinnvoll sein. Er erleichtert den Nachweis der Erbenstellung über Ländergrenzen hinweg.

Zum Beispiel kann damit die Erbenstellung bei einer Immobilie in Frankreich, Spanien oder Italien nachgewiesen werden, ohne dass in jedem Land ein separates Verfahren durchgeführt werden muss.

Der Europäische Erbschein wird ebenfalls vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Die Kosten entsprechen grundsätzlich den Gebühren für einen nationalen Erbschein.

FAQ: Erbschein beantragen

1. Muss nach jedem Todesfall ein Erbschein beantragt werden?

Nein. Oft reicht ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.

2. Wer kann einen Erbschein beantragen?

Grundsätzlich die Erben, unter Umständen auch Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger.

3. Wo muss der Antrag gestellt werden?

Beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar.

4. Welches Nachlassgericht ist zuständig?

Das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen.

5. Welche Unterlagen werden benötigt?

Vor allem Sterbeurkunde, Ausweisdokumente, Personenstandsurkunden und gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag.

6. Wie lange dauert es, einen Erbschein zu erhalten?

Einfache Fälle können innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden. Komplexe Nachlässe dauern deutlich länger.

7. Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren hängen vom Nachlasswert ab und beginnen bei niedrigen Nachlasswerten im zweistelligen Bereich. Bei größeren Nachlässen können mehrere hundert Euro anfallen.

8. Wann wird ein Europäischer Erbschein benötigt?

Vor allem bei Erbfällen mit Vermögen oder Beteiligten in anderen EU-Staaten.

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